Krankenhaus

Psychiatrie untergebracht werden, werden im Pfalzinstitut für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR) behandelt. Steht bei Erwachsenen eine Drogen- und Medikamentenabhängigkeit (Politoxikomanie) im Vordergrund und ist eine Unterbringung nach § 64 des Strafgesetzbuches angeordnet, wird die Behandlung in der Klinik Nette-Gut vollzogen, bei einer Alkoholabhängigkeit erfolgt die Behandlung in der Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR). Jugendliche, die nach § 64 des Strafgesetzbuches in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, werden in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey behandelt.

2. Wie viele Patienten sind in Einzelzimmern und wie viele in Mehrbettzimmern mit welcher Bettenzahl untergebracht und inwieweit wird dabei die Sollbelegung überschritten? Inwieweit ist die Unterbringung insoweit bedarfsgerecht?

Die befragten Träger der Kliniken teilten Folgendes mit:

In der Klinik Nette-Gut belegen 41 Patientinnen und Patienten 38 Einzelzimmer, 174 Patientinnen und Patienten 80 Doppelzimmer, 115 Patientinnen und Patienten 30 Dreibettzimmer und 14 Patientinnen und Patienten zwei Sechsbettzimmer. Daneben stehen 18 Kriseninterventionsräume zur Verfügung, in denen sich am Stichtag 28. Februar 2005 23 Patientinnen und Patienten befanden.

In der Rheinhessen-Fachklinik Alzey sind alle Patienten in Mehrbettzimmern untergebracht. Die Sollbelegung beträgt 53, die tatsächliche Belegung betrug am 28. Februar 2005 67 Patienten.

In der Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR) stehen zwölf Einzelzimmer, 52 Doppelzimmer, 15 Dreibettzimmer und acht Vierbettzimmer sowie drei Kriseninterventionsräume, insgesamt also 193 Betten, zur Verfügung. Bei einer durchschnittlichen Belegung von 180 Patientinnen und Patienten sind die Voraussetzungen zur Gewährleistung einer Unterbringung erfüllt. Aufgrund der derzeitigen großen Umbaumaßnahme wechselt die Belegung von Zimmern und Stationen häufiger, sodass die derzeitige Belegung sich auch künftig wieder ändern kann.

Wie der Antwort zur Frage 1 zu entnehmen ist, steigt die Zahl der nach den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches untergebrachten Personen kontinuierlich an. Seit 1994 wurden insgesamt 280 Plätze in den forensischen Psychiatrien in Rheinland-Pfalz neu geschaffen. Der Bau weiterer Plätze ist in Planung. Ziel aller Baumaßnahmen ist die räumliche Verbesserung, damit eine angemessene Sicherung und Behandlung der untergebrachten Personen möglich ist. Insoweit sind die derzeitigen Unterbringungen bedarfsgerecht.

3. Inwieweit sind die Patienten ihrem unterschiedlichen Krankheitsbild entsprechend getrennt untergebracht und wenn ja, wie ist die Unterbringung konkret? Inwieweit ist dies nicht der Fall und was sind die Gründe hierfür?

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten erfolgt in allen drei Kliniken entsprechend den rechtlichen Vorgaben und den therapeutischen Notwendigkeiten. Zunächst erfolgt eine Trennung aufgrund der rechtlichen Grundlage der Unterbringung unter dem Gesichtspunkt, ob es sich um eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches oder um eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund einer im Rausch begangenen Tat nach § 64 des Strafgesetzbuches handelt.

Die Trennung ist zwingend. Auf dieser Grundlage erfolgt die differenzierte Unterbringung anhand der Diagnosen und der therapeutischen Behandlungserfordernisse. Unabhängig hiervon wird aufgrund von Prognosegutachten die mögliche Gefährdung, die von einer Person ausgeht, beurteilt. Die Beurteilung ist Grundlage für die Entscheidung, welcher Sicherungsbedarf für die einzelne Person besteht. Entsprechend beurteilt sich der Grad der Lockerung, auf die nach dem rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetz ein Anspruch besteht.

4. Mit welcher Belegungsentwicklung ist in den kommenden Jahren zu rechnen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Die Belegung der Kliniken ist von den Entscheidungen der Gerichte abhängig. Die Zuweisung in den Maßregelvollzug erfolgt ausschließlich über die Beurteilung der Straftat durch die erkennenden Gerichte. Insoweit ist eine Prognose ausschließlich aus den Erfahrungen der letzten Jahre möglich. Als Ergebnis einer retrospektiven Betrachtung der letzten zehn Jahre ist festzustellen, dass die Zahl der untergebrachten Personen kontinuierlich gestiegen ist, sodass aufgrund der jüngsten Steigerungen mit Zuwachszahlen zwischen 30 (von 2003 auf 2004) und 60 (von 2000 auf 2001) pro Jahr gerechnet wird.

Unter Berücksichtigung dieser Tatsache wurden bereits zwei Fachtagungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

5. Wie hat sich die Dauer des durchschnittlichen Patienten-Aufenthaltes in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (Differenzierung zusätzlich nach Geschlecht getrennt)?

Aufgrund der gesetzlichen Regelung nach § 67 d des Strafgesetzbuches darf die Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 des Strafgesetzbuches zwei Jahre nicht übersteigen. Wird vor einer Freiheitsstrafe eine daneben angeordnete freiheitsentziehende Maßregel vollzogen, so verlängert sich die Höchstfrist um zwei Drittel der zugehörigen Haftstrafe. Andererseits kann ein nach § 64 des Strafgesetzbuches untergebrachter Patient aufgrund der Regelungen des § 67 Absatz 5 des Strafgesetzbuches frühestens zur Bewährung aus der Haft entlassen werden, wenn die Hälfte der Gesamtstrafe erbracht ist. Eine Erhebung aus dem Jahr 2003 hat ergeben, dass sich die durchschnittliche Verweildauer bei Patientinnen und Patienten, die nach § 64 des Strafgesetzbuches untergebracht sind, zwischen ein und zwei Jahren im Mittel bewegt.

Die Unterbringung der Patientinnen und Patienten, die nach § 63 des Strafgesetzbuches untergebracht sind, unterliegt keiner Höchstfrist. Einer Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle aus dem Jahr 2002 zufolge liegen die Verweildauern bei diesen Patientinnen und Patienten bundesweit im Mittel bei viereinhalb Jahren. Durch die gesetzliche Verschärfung des § 67 d des Strafgesetzbuches im Jahr 1998 ist mit einer erhöhten Verweildauer zu rechnen, da die Aussetzung einer Unterbringung zur Bewährung nur noch möglich ist, wenn „zu erwarten ist, dass die oder der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtwidrigen Taten mehr begehen wird." So lag für die im Jahr 2003 aus der Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR) entlassenen Patientinnen und Patienten, die nach § 63 des Strafgesetzbuches untergebracht waren, die durchschnittliche Verweildauer bei 4,7 Jahren, während für den gleichen Personenkreis, der aus der Klinik Nette-Gut entlassen wurde, die durchschnittliche Verweildauer bei 5,4 Jahren lag. Die unterschiedlichen Verweildauern können damit erklärt werden, dass die Klinik Nette-Gut einen baulich sehr hohen Sicherheitsstandard hat. Hier werden abweichend vom Vollstreckungsplan Personen untergebracht, die besonders gesichert werden müssen.

6. Wie hat sich der Altersdurchschnitt in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (Differenzierung zusätzlich nach Geschlecht getrennt)?

Die befragten Träger der Kliniken teilten zu dieser Frage mit, dass in der Klinik Nette-Gut der Altersdurchschnitt der aufgenommenen Patienten im Jahr 1997 32,3 Jahre betrug, Frauen wurden 1997 nicht aufgenommen. Im Jahr 2004 lag das Durchschnittsalter der aufgenommenen Patienten bei 32,8 Jahren, bei den Patientinnen bei 43,4 Jahren.

In der Rheinhessen-Fachklinik Alzey betrug der Altersdurchschnitt der 1994 aufgenommenen Patienten 30,75 Jahre, der in 2004 aufgenommenen Patienten 37,85 Jahre. Frauen wurden nicht aufgenommen.

In der Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR) liegt der Altersdurchschnitt der Patienten bei circa 37 Jahren, bei den Patientinnen bei circa 35 Jahren.

Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor.

7. Wie hoch ist der Anteil der ausländischen Patienten absolut und prozentual, auch in Verhältnis zu der ausländischen Bevölkerung in Rheinland-Pfalz?

Die befragten Träger der Kliniken teilten Folgendes mit:

In der Klinik Nette-Gut wurden am Stichtag 28. Februar 2005 41 ausländische Patientinnen und Patienten behandelt. Das sind 11,2 Prozent der Patientinnen und Patienten.

In der Rheinhessen-Fachklinik Alzey waren am 28. Februar 2005 acht ausländische Patienten in Behandlung. Das sind 11,9 Prozent der Patienten.

In der Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR) wurden am 28. Februar 2005 fünf ausländische Patientinnen und Patienten behandelt. Das sind 2,7 Prozent der Patientinnen und Patienten.

Insgesamt sind 8,7 Prozent der forensischen Patientinnen und Patienten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Nach dem Zahlenspiegel des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz (03/2005) gab es in Rheinland-Pfalz im Jahr 2004 durchschnittlich 317 000 Ausländerinnen und Ausländer bei insgesamt rund 4 061 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dies ergibt einen Anteil von rund 7,8 Prozent. In den forensischen Psychiatrien waren am Stichtag 28. Februar 2005 54 ausländische Personen untergebracht; das ist ein Anteil von 0,02 Prozent an der ausländischen Bevölkerung in Rheinland-Pfalz.

8. Wie viele dieser Patienten könnten nach geltendem Recht abgeschoben werden?

Hierzu teilten die Träger der Kliniken mit, dass eine rechtswirksame Ausweisungsverfügung aktuell für keine Maßregelvollzugspatientin beziehungsweise keinen Maßregelvollzugspatienten besteht.

9. In wie vielen Fällen bestehen Abschiebungshindernisse und worin bestehen diese?

Da keine Ausweisungsverfügungen bestehen, sind auch keine Abschiebungshindernisse bekannt.

10. Wie hoch ist der Anteil der Patienten mit deutscher Staatsbürgerschaft, die diese durch Einwanderung erworben haben?

Die befragten Träger der Kliniken teilten Folgendes mit:

In der Klinik Nette-Gut befanden sich am 28. Februar 2005 zehn Personen und in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey sechs Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einwanderung erworben haben. Die Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR) erfasst neben der Staatsbürgerschaft keine Angaben zum Erwerb der Staatsbürgerschaft.

11. Wie viele Patienten sind derzeit zum zweiten Mal oder häufiger untergebracht?

Die befragten Träger der Kliniken teilten Folgendes mit:

In der Klinik Nette-Gut sind derzeit 20 Patienten oder Patientinnen mehr als ein Mal im Rahmen einer neuen Maßregel untergebracht.

In der Rheinhessen-Fachklinik befinden sich derzeit acht Patienten, bei denen zum zweiten Mal eine Maßregel ausgesprochen wurde.

Die Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums (AdöR) kann aufgrund einer veränderten Datenorganisation hierzu keine gesicherten Angaben machen.

Personelle Situation

1. Für welche Anzahl zu behandelnder Patienten sind die einzelnen Stationen der Kliniken ausgestattet? Wie hat sich die Zahl der SollBetten in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2. Wie hoch ist die tatsächliche Belegung der jeweiligen Stationen (einschließlich der jeweils dazugehörenden Außenwohngruppen)?

Welche Entwicklung ist für die letzten zehn Jahre festzustellen?