Erneute Keimbelastung im Wasser der Polizeiunterkunft Koblenz (ehemalige Fritsch-Kaserne)

Nach einem Befall der Trinkwasserversorgung der Polizeiunterkunft Koblenz in den Jahren 2002/2003 ist das Wasser in der ehe maligen Fritsch-Kaserne erneut belastet ­ diesmal mit dem Nasskeim „Pseudomonas Aeruginosa". Das Gesundheitsamt Koblenz hat dies bei einer Routineuntersuchung festgestellt (Rheinzeitung v. 14. März 2005 „Duschverbot für die Polizisten ­ Das Wasser in der Koblenzer Fritsch-Kaserne ist erneut mit Keimen belastet ­ Spezialfirma spült die Leitung durch"). Trotz der aktuell vorgenommenen thermischen Durchspülung sind die Belastungen mit dem Keim noch hoch und das Duschverbot muss weiter aufrechterhalten werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie lauten die Ergebnisse der Prüfungen des Gesundheitsamtes?

2. Besteht eine Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten und/oder gab es oder gibt es Gesundheitsprobleme von Beschäftigten?

3. Was ist die Ursache für die Keimbelastung bzw. welche Möglichkeiten gibt es?

4. Welche Nutzungseinschränkung liegt für die Dienststelle in Koblenz vor und wie lange wird diese bestehen?

5. Was ist zur Beseitigung des Keimbefalls bisher getan worden und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

6. Welche Kosten sind entstanden bzw. werden in Zukunft noch entstehen?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. April 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz hat im Rahmen einer routinemäßigen mikrobiologischen Überprüfung der Trinkwasserversorgungsanlage der Bereitschaftspolizei Koblenz (ehem. Fritsch-Kaserne) am 16. Februar 2005 im Kaltwasserstrang der Duschen im Gebäudeteil B Pseudomonas aeruginosa-Keime in geringen Konzentrationen (drei, acht, bzw. 24 koloniebildende Einheiten je 100 ml) festgestellt.

Nach der Trinkwasserverordnung 2001, Anlage 1, Teil 1 ist kein Grenzwert für Pseudomonas aeruginosa definiert. Dennoch sollten aus hygienischer/prophylaktischer Sicht in Anlehnung an die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, Anlage 4.46 und 6.7 sowie 5.6 im Trinkwasser keine Pseudomonaden nachweisbar sein und die Ursache abgeklärt werden.

Bei einer vom Gesundheitsamt durchgeführten Nachkontrolle am 28. Februar 2005 zur Klärung, inwieweit die interne Keimbelastung von Seiten des Trinkwasserleitungsnetzes oder durch eine Besiedelung der Duscharmaturen/Wasserhähne verursacht wurde, wurden Proben an Wasserhähnen nach Abflammen (thermische Desinfektion) der Abnahmestelle entnommen. Der negative Befund (kein Nachweis von Pseudomonaden in 100 ml Trinkwasser) bot den Hinweis auf eine externe Kontamination der Duscharmaturen/Wasserhähne.

Im Gebäudeteil A ergaben die Untersuchungen zu keiner Zeit einen Hinweis auf Pseudomonas aeruginosa.

Zu 2.: Pseudomonas aeruginosa ist ein typischer ubiquitär vorkommender Nasskeim. Eine Gefährdung von gesunden, immunkompetenten Personen ist durch Pseudomonaden eher nicht zu erwarten. Gelegentlich kann Pseudomonas aeruginosa aber auch bei immunkompetenten Personen eine Folliculitis (Entzündung der Haarfollikel z. B. im Gesichtsbereich), eine Otitis media (Mittelohrentzündung) oder eine Keratitis (Hornhautentzündung am Auge) hervorrufen.

Durch die unverzüglich eingeleiteten Vorsorgemaßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wurde jeglicher Gesundheitsgefährdung entgegengetreten.

Gesundheitsprobleme von Beschäftigten wurden bislang nicht bekannt.

Zu 3.: Pseudomonaden werden i. d. R. von außen in das Trinkwassernetz eingespült bzw. eingebracht. Sie vermehren sich hauptsächlich an Auslaufarmaturen, wie zum Beispiel Perlatoren und Duschköpfen. Dort, wo ein entsprechender Nährboden vorhanden ist, kann sich die Keimzahl stark erhöhen.

Die endgültige Ursachenklärung und erforderlichenfalls die Festlegung zielführender Sanierungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Bis dahin konnten durch den Einbau endständiger Bakterienfilter die Nutzungseinschränkungen bereits aufgehoben werden.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5.

Zu 4.: Die Trinkwasserversorgung unterlag Nutzungseinschränkungen in der Zeit vom 9. März 2005 bis zum 22. März 2005 (Block A) bzw. bis zum 24. März 2005 (Block B). Die Einschränkungen bestanden in einem Duschverbot und dem Gebot, Wasser grundsätzlich nur in abgekochtem Zustand zu verwenden.

Zu 5.: Nach Erhalt des Befundberichtes der Nachuntersuchung vom 2. März 2005 durch das Hygieneinstitut der Universität Bonn, bei welchem sich die Verkeimung mit Pseudomonas aeruginosa bestätigte, wurde das kalte und warme Trinkwassernetz des gesamten Gebäudeteiles B gespült und thermisch desinfiziert. Außerdem wurde die kontinuierliche Desinfektion mit Chlordioxyd von 0,1 mg/l auf das Maximum nach TrinkwV von 0,3 mg/l erhöht.

Die Nachuntersuchung am 14. März 2005 ergab jedoch keine Veränderung bei dem Kaltwasserstrang der Duschen im Gebäudeteil

B. Die Ursachen für diese Verkeimung wurden auch in den Duscharmaturen vermutet. Darum wurden ­ in Absprache mit dem Leiter des Hygieneinstitutes der Universität Bonn ­ am 22. März 2005 an einer der Duschen des betroffenen kontaminierten Stranges die Armaturen einschließlich Rohrleitung und Duschkopf demontiert und zur Untersuchung in das Labor des Hygieneinstitutes gegeben. Diese Untersuchung konnte jedoch später die o. g. Vermutung nicht bestätigten.

Außerdem wurde an diesem Tag der kontaminierte Kaltwasserstrang nochmals gezielt untersucht und anschließend normgerecht (DIN 1988) mit einem Druckluft-/Wassergemisch gespült, um evtl. bei der ursprünglichen Installation eingetragene Nährböden (Verschmutzungen) auszuspülen. Danach wurde nochmals intensiv mit heißem Wasser (> 80°C) thermisch desinfiziert.

Um den Erfolg der Spül- und Desinfektionsmaßnahme festzustellen, wurde am 30. März 2005 eine weitere Nachuntersuchung durch das Hygiene-Institut durchgeführt.

Bis dahin konnte durch den Einbau endständiger Bakterienfilter, wie sie auch in der Krankenhaustechnik verwendet werden, einer sofortigen Nutzungsfreigabe der Trinkwasseranlage ohne Bedenken durch das Gesundheitsamt zugestimmt werden. Die Filter müssen alle acht Tage durch eine Fachfirma ausgetauscht werden. Dies geschieht im Auftrag des LBB.

Das Ergebnis der Nachuntersuchungen vom 30. März 2005 zeigte für die Duschen im Erdgeschoss keine Belastung mehr. Im Zulauf der Duschen im Dachgeschoss waren jedoch noch Pseudomonaden nachweisbar.

Aus diesem Grund wird in der 14. Kalenderwoche als weitere Sanierungsmaßnahme der Austausch von Sieben vor den Magnetventilen der Installation veranlasst. Anschließend erfolgt eine intensive thermische Desinfektion. Eine Nachuntersuchung zur Erfolgskontrolle ist für den 11. April 2005 vorgesehen.

Zu 6.: Die bisherigen Kosten des LBB für die Beseitigung der Kontaminationen mit Pseudomonas aeruginosa werden auf ca. 8 000 bis 9 000 Euro geschätzt.

Weitere Kosten können entstehen, falls die bisher durchgeführten Spül- und Desinfektionsmaßnahmen keine Wirkung zeigen. Dies kann jedoch erst nach Erhalt der Befundergebnisse der Nachuntersuchung vom 11. April 2005 beurteilt werden.

Für die wegen der Verkeimung vom 9. März 2005 bis 21. März 2005 erforderlich gewordene Unterbringung von vier Angehörigen des Spezialeinsatz- und Personenschutzkommandos (SEK) in einem Hotel in Koblenz sind Kosten i. H. v. 3120 Euro angefallen.