Wohnortnaher Einsatz von Polizeibeamten der Polizeiinspektion (PI) Andernach

Die große Entfernung zwischen Wohn- und Dienstort stellt für viele Beamte der PI Andernach eine zusätzliche Belastung dar.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele der Beamten pendeln täglich und seit wann mehr als 50 km (einfache Entfernung) zur Dienststelle?

2. Wann können diese Beamten mit einer wohnortnahen Versetzung rechnen?

3. Trifft es zu, dass sich die Wartezeit für die wohnortnahe Versetzung in den letzten Jahren deutlich verlängert hat?

4. Worin liegen die Gründe hierfür?

5. Wie schätzt die Landesregierung die künftige Entwicklung der Wartezeit für die wohnortnahe Versetzung ein?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Mai 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Derzeit pendeln 19 Polizeibeamtinnen und -beamte täglich mehr als 50 Kilometer (einfache Entfernung) zur Dienststelle, davon zwei Beamtinnen und Beamte seit 16 Jahren, acht seit zehn Jahren sowie jeweils drei seit fünf, vier und zwei Jahren.

Zu 2.: Der wohnortnahe Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist unproblematisch, wenn der Wohnort im Einzugsbereich der Polizeipräsidien Mainz, Rheinpfalz und Koblenz liegt. Bei den Polizeipräsidien Trier und Westpfalz ergeben sich dagegen lange Wartezeiten, weil die Zahl der Versetzungsanträge, die dorthin zielen, erheblich die Zahl der besetzbaren Stellen übersteigt. Die Auswahl der Beamtinnen und Beamten muss deshalb streng nach objektiven Merkmalen getroffen werden. Auswahlkriterien sind vor allem das Dienst- und Lebensalter sowie die Besonderheit des Einzelfalles.

Wegen der unausgewogenen Altersstruktur bei den Polizeipräsidien Trier und Westpfalz und der damit verbundenen Auswirkungen für den Wechselschichtdienst wird seit zwei Jahren im Einvernehmen mit den Personalvertretungen bei dem Auswahlkriterium „Lebensalter" unterschieden nach Beamtinnen und Beamten, die 35 Jahre und jünger (1. Kategorie) bzw. 36 Jahre und älter (2. Kategorie) sind.

Danach strebten zum Versetzungstermin 1. Mai/1. Juni 2005 aus der Kategorie 1 zwölf und aus der Kategorie 2 sieben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeiinspektion Andernach eine Versetzung zu dem Polizeipräsidium Trier an. Unter Beachtung der entscheidungsrelevanten Kriterien konnten aus der Kategorie 1 ein Polizeibeamter und aus der Kategorie 2 drei Polizeibeamte für einen wohnortnahen Einsatz bei dem Polizeipräsidium Trier berücksichtigt werden. Inwieweit sich für die übrigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zum Versetzungstermin im Jahr 2006 eine reelle Versetzungschance eröffnet, lässt sich heute konkret noch nicht beurteilen.

Die im Jahr 2004 erstmals praktizierte Einführung des „Zwei-Säulen-Modells" für Versetzungen zu den Polizeipräsidien Trier und Westpfalz wird dazu führen, dass künftig lebensältere Polizeibeamte eine längere Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Da diese Behörden zudem auch einen angemessenen Frauenanteil nachweisen sollen, bleiben bei jedem Versetzungstermin jeweils 30 % der nach dem „Zwei-Säulen-Modell" zu besetzenden Stellen Beamtinnen vorbehalten, die in der Regel dienst- und lebensjünger als ihre männlichen Kollegen sind.

Zu 5.: Die bisherigen Wartezeiten für Versetzungen zu den Polizeipräsidien Trier und Westpfalz werden voraussichtlich auch zunehmen, weil durch die Einstellung der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter unmittelbar bei den Polizeipräsidien deren künftiger Personalbedarf nach der jeweiligen Altersstruktur gedeckt werden soll. Wegen der Besonderheiten bei den Polizeipräsidien Trier und Westpfalz wird jedoch dort die Einstellungsquote mit Blick auf die unverändert hohe Anzahl versetzungswilliger Beamtinnen und Beamten in einem vertretbaren Umfang reduziert, damit diesem Personenkreis auch weiterhin die Chance zu einem wohnortnahen Einsatz bei dem heimatnahen Polizeipräsidium erhalten bleibt.