Erziehung

Der Untersuchungsausschuss „Heimunterbringung statt Untersuchungshaft" (UA 14/1) hat in seiner 2. Sitzung am 23. Juni 2004 folgenden Beweisbeschluss gefasst: „I. Es soll Beweis erhoben werden darüber,

1. ob es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Landesregierung zur Schaffung von Einrichtungen und Nutzung von Plätzen zwecks Durchführung von Heimerziehung statt Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz gab,

2. ob die Landesregierung trotz eines entsprechenden Auftrages in der Koalitionsvereinbarung aus 1996 wegen unterschiedlicher Auffassungen zwischen den beteiligten Ministerien nicht in der Lage war, ein insoweit konsensuales Konzept zur Schaffung von Plätzen und zur Nutzung von Einrichtungen zur Heimerziehung statt Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz zu erstellen,

3. ob es deshalb einer erneuten Festschreibung eines entsprechenden Auftrages in der Koalitionsvereinbarung aus 2001 bedurfte und

4. welche Folgen sich hieraus für die Konzeption des Projekts Heimerziehung statt Untersuchungshaft ergaben, durch

1. Verlesung des Kapitels Reform der Untersuchungshaft aus der Koalitionsvereinbarung für die 13. Wahlperiode des rheinland-pfälzischen Landtags,

2. Verlesung des 8. Absatzes des Kapitels Recht aus der Koalitionsvereinbarung für die 14. Wahlperiode des rheinlandpfälzischen Landtags,

3. Verlesung des Artikels Götte: Geschlossene Heime überflüssig aus der Pirmasenser Zeitung vom 28. 06. 1998,

4. Verlesung des Artikels Geschlossenes Heim für Götte kein Thema aus der Allgemeinen Zeitung vom 16. 07. 1998,

5. Vernehmung der Zeugen,

a) Staatssekretär Dr. Richard Auernheimer Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit;

b) Staatssekretärin Dr. Stefanie Lejeune Ministerium der Justiz;

c) Staatssekretärin a. D. Erika Reischauer-Kirchner;

d) Ministerialdirigent Wolfgang Glöckner Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit;

e) Ministerialdirigent Dr. Klaus Böhm Ministerium der Justiz;

f) Leitender Ministerialrat Helmut Pandel Ministerium der Justiz;

g) Regierungsdirektor a. D. Albert Gilles;

h) Regierungsangestellte Claudia Porr Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit;

i) Staatsanwältin Alice Strohkendl Ministerium der Justiz.

II. Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf Dienstag, 21. September 2004, 9.30 Uhr."

Drucksache 14/4120 Landtag Rheinland-Pfalz - 14. Wahlperiode

4. Beweisbeschluss vom 2. September 2004 ­ Vorlage UA 14/1-29 ­

Der Untersuchungsausschuss „Heimunterbringung statt Untersuchungshaft" (UA 14/1) hat in seiner 3. Sitzung am 2. September 2004 folgenden Beweisbeschluss gefasst: „I. Es soll darüber Beweis erhoben werden, aufgrund welcher Erkenntnisse, mit welchen Prioritäten und anhand welcher Kriterien die Standort- bzw. Trägerentscheidung für das Projekt Heimunterbringung statt Untersuchungshaft in Rheinland-Pfalz getroffen wurde.

Dabei soll insbesondere über folgende Fragen Beweis erhoben werden:

1. a) Welche Kriterien waren für die Auswahl des geeigneten Heims zur Durchführung des Projekts Heimunterbringung statt Untersuchungshaft maßgeblich und welche konzeptionellen Anforderungen sind an die Heimträger gestellt worden?

b) Welchen Inhalt hatten die konzeptionellen Vorgaben, welche Anforderungen wurden an die in Frage kommenden Einrichtungen und ihre Träger gestellt?

2. In welchem Umfang wurden Standortalternativen und Alternativkonzepte erwogen?

3. Aufgrund welcher Überlegungen ist die Trägerentscheidung zugunsten des Jugendheims Mühlkopf in Rodalben und gegen das Jugendhilfezentrum Don Bosco Helenenberg in Welschbillig getroffen worden?

4. Aufgrund welcher Überlegungen hat das Jugendhilfezentrum Bernardshof in Mayen sein Angebot zurückgenommen?

5. Unter welchen Kriterien und in welchem Umfang wurden die Träger- und Einrichtungseignung geprüft?

6. Aufgrund welcher Entwicklungen und Erkenntnisse ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit von seiner grundsätzlichen Ablehnung gegenüber geschlossener, also baulich entweichungssicherer Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe zur Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen abgerückt?

7. Welche ausschlaggebenden Gründe gab es für die getroffene Entscheidung, welche Bedenken und Einwände waren dagegen geltend gemacht worden?

8. Welches Ministerium war für die Entscheidung federführend?

9. a) In welchen Punkten gab es Dissens zwischen den beteiligten Ressorts?

b) Insbesondere: Inwiefern lagen bei der Trägerentscheidung unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und dem Ministerium der Justiz vor?

c) Welche Gründe waren ausschlaggebend bei vorliegendem Dissens?

10. Hatte das Ministerium der Justiz durch seine Eigenschaft als Kostenträger des Projekts erheblichen Einfluss auf die Trägerentscheidung und hat dieses dabei vermeintlichen Sicherheitsbelangen einen höheren Stellenwert eingeräumt als einem sinnvollen pädagogischen Konzept?

11. Haben insbesondere zeitliche Vorgaben die Entscheidungsfindung beeinflusst?

12. Haben insbesondere Kostengesichtspunkte die Entscheidung beeinflusst?

II. Die Beweisaufnahme soll erfolgen durch Vernehmung der Zeugen:

1. Staatssekretär Dr. Richard Auernheimer Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit,

2. Ministerialdirigent Wolfgang Glöckner Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit,

3. Regierungsangestellte Claudia Porr Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit.