Kriminalitätsbelastung in den Verbandsgemeinden Westerburg, Hachenburg, Rennerod, Bad Marienberg und Selters

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl in den einzelnen Kommunen der Verbandsgemeinden Westerburg, Hachenburg, Rennerod, Bad Marienberg, Selters seit 2001 dar (bitte auflisten nach Jahren)?

2. Wie stellen sich dort die Fallzahlen im Bereich der Delikte dar, die nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (z. B. Verkehrsdelikte, Unfallzahlen, Ordnungswidrigkeitenanzeigen) enthalten sind, seit 2001 dar (bitte auflisten nach Jahren)?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2005 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle innerhalb einer Deliktsart oder der Straftaten insgesamt, hochgerechnet auf 100 000 gemeldete Einwohner. Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte statistische Gefährdung aus.

Bei der Berechnung nicht berücksichtigt sind Menschen, die sich nur vorübergehend in einer Stadt oder einem Landkreis aufhalten (z. B. Pendler, Touristen) oder sich dort zwar aufhalten, aber nicht gemeldet sind (z. B. Stationierungsstreitkräfte oder illegal aufenthältliche Personen).

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in die Berechnung der Häufigkeitszahlen, die sich auf die Straftaten insgesamt beziehen, ohne Gewichtung neben den schweren Straftaten auch alle Fälle der Bagatell- und Kleinkriminalität einfließen, die den weitaus größten Teil aller registrierten Straftaten ausmachen.

Ferner fließen strafbare Versuche in die Häufigkeitszahlen ein, die in einzelnen Deliktsbereichen einen hohen Anteil an den registrierten Delikten haben, z. B. bei schweren Diebstählen aus Wohnungen rund 40 %.

Je kleiner die Häufigkeitszahl ist, desto geringer ist die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden.

Bei der Bewertung der nachfolgenden Zahlen sollte ferner Berücksichtigung finden, dass Häufigkeitszahlen und Aufklärungsquoten häufig von einem auf das folgende Jahr starken Schwankungen unterliegen können. So wirken sich in kleineren Gemeinden wegen der dort insgesamt geringeren Fallzahlen Sammelverfahren oder Straftatenserien wesentlich stärker auf die Häufigkeitszahlen und Aufklärungsquoten aus als in den Städten.

In einer Gemeinde mit 1 000 Einwohnern und rund 30 Straftaten pro Jahr beeinflusst ein Sammelverfahren mit einhundert zusätzlich erfassten Fällen, z. B. wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Internet, die Häufigkeitszahl ganz erheblich. Sie würde, hochgerechnet auf 100 000 Einwohner, innerhalb eines Jahres von 3 000 auf 13 000 Straftaten ansteigen und damit weit über dem Landesdurchschnitt liegen.

Im Jahr 2004 betrug die Häufigkeitszahl für die Bundesrepublik Deutschland 8 037 und für Rheinland-Pfalz 7 405 bekannt gewordene Fälle je 100 000 gemeldeter Einwohner.

Differenziert nach der Größe der Gemeinden (Tatortbereiche) ergab sich in Rheinland-Pfalz im Jahr 2004 durchschnittlich für Gemeinden

­ bis 10 000 Einwohner eine Häufigkeitszahl von 4 864,

­ von 10 000 bis 20 000 Einwohner eine Häufigkeitszahl von 8 240,

­ von 20 000 bis 100 000 Einwohner eine Häufigkeitszahl von 9 141,

­ mit mehr als 100 000 Einwohnern eine Häufigkeitszahl von 15 314.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Schneider-Forst (CDU) wie folgt:

Zu Frage 1: Die Häufigkeitszahlen und Aufklärungsquoten für die Verbandsgemeinden Westerburg, Hachenburg, Rennerod, Bad Marienberg und Selters in den Jahren 2001 bis 2004 ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 5.

Zu Frage 2: Die Polizei erfasst die Verkehrsdelikte, d. h. alle Straftaten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr, die nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden, die Verkehrsunfallzahlen sowie die von ihr erstatteten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen für den Dienstbezirk der Polizeiinspektionen. Eine gesonderte Erfassung für die Verbandsgemeinden erfolgt bei der Polizei nicht.

Eine landesweite Statistik aller sonstigen Ordnungswidrigkeitenanzeigen wird nicht geführt. Deren Erfassung, insbesondere solcher der allgemeinen und besonderen Ordnungsbehörden, z. B. wegen Verstoßes gegen immissionsschutz- oder abfallrechtliche Bestimmungen, hätte eine gesonderte Befragung aller insoweit zuständigen Behörden erfordert. Dies hätte nicht nur einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht, sondern wäre auch innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchzuführen gewesen. Daher wurde von entsprechenden Erhebungen abgesehen.

Die nachfolgende Tabelle weist die Verkehrsdelikte, die Verkehrsunfallzahlen sowie die von der Polizei erstatteten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen im Westerwaldkreis insgesamt (Verbandsgemeinden Westerburg, Hachenburg, Rennerod, Bad Marienberg und Selters) sowie deren Verteilung auf die dort zuständigen Polizeiinspektionen Montabaur, Westerburg und Hachenburg für die Jahre 2001 bis 2004 aus.