Sachstand der Arbeit des Landesdiabetesbeirates

Nachdem der rheinland-pfälzische Landtag am 26. Mai 1999 die Bildung eines Beirates zur Erarbeitung und Begleitung von Zielsetzungen zur „Verbesserung der Diabetikerversorgung in Rheinland-Pfalz" beschlossen hatte, hat sich dieser Landesdiabetesbeirat am 26. Oktober 1999 konstituiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie oft und wann hat dieser Landesdiabetesbeirat seit seiner konstituierenden Sitzung getagt?

2. Was sind die wichtigsten Ergebnisse der Sitzungsberatungen?

3. Welche Konsequenzen im Sinne der Verbesserung der Diabetikerversorgung in Rheinland-Pfalz wurden bisher als Ergebnisse der Beratungen in die konkrete Praxis umgesetzt?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. November 2001 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Es fanden bisher neun Sitzungen des Landesdiabetesbeirats Rheinland-Pfalz statt: am 26. Oktober 1999, 7. Dezember 1999, 1. März 2000, 7. Juni 2000, 13. September 2000, 13. Dezember 2000, 14. Februar 2001, 7. Mai 2001 und 19. September 2001.

Zu 2.: Der Beirat hat in diesen Sitzungen und in mehreren Arbeitsgruppen insbesondere die pädiatrisch-diabetologische Versorgungsstruktur in Rheinland-Pfalz, die notwendige Prioritätensetzung in Fragen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, die flächendeckende Vernetzung in Schulung und Versorgung von Diabetikerinnen und Diabetikern und Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung behandelt.

­ Die in Rheinland-Pfalz als Flächenstaat bestehende ungleichmäßige geographische Verteilung von Versorgungseinrichtungen für diabetische Kinder macht teilweise sehr lange Anfahrtswege erforderlich. Eine Maßnahme zur Kompensation der hierdurch entstehenden Schwierigkeiten ist das TEDDI-Projekt, initiiert von der AOK Rheinland-Pfalz. Dieses Projekt prüft die Wirksamkeit telemedizinischer Betreuung diabeteskranker Kinder und Jugendlicher, die Blutzucker- und andere Werte elektronisch an ein Diabeteskompetenzzentrum übermitteln und von dort direkte Rückmeldung zum passenden therapeutischen Verhalten erhalten. Auch durch eine Informationsbroschüre für betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern und Angehörige können bestimmte Defizite beseitigt werden.

­ Es gibt ein breites Angebot an Präventionsmaßnahmen, die der Zusammenführung bedürfen. Eine Prioritätenliste zur Umsetzung von Maßnahmen nach einer Zusammenstellung von Arbeitszusammenhängen, Ansatzpunkten und Kooperationspartnern wird für erforderlich gehalten und im Beirat erarbeitet.

­ Die diabetologischen Versorgungsstrukturen im ambulanten und stationären Bereich müssen auf ein gleichmäßiges Qualitätsniveau gehoben werden. Hierzu sollen Grundsätze erarbeitet werden und weitere Voraussetzungen geschaffen werden.

­ Eine qualifizierte Datenerfassung als Grundlage für jedes qualitätsgesicherte Handeln ist erforderlich.

Zu 3.: Praktische Konsequenzen aus der Arbeit des Diabetesbeirats sind beispielsweise

­ die Mitfinanzierung des TEDDI-Projekts durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit. Beabsichtigt ist ein flächendeckendes Angebot und letztlich eine Aufnahme in die Regelfinanzierung;

­ die Erarbeitung der Broschüre „Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus" unter der Federführung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz. Eltern, Schulen und andere Personengruppen sollen hiermit über den Umgang mit an Diabetes mellitus erkrankten Kindern informiert werden. Die Vorbereitungen sind mittlerweile abgeschlossen, die Broschüre wird noch in diesem Jahr in Druck gehen;

­ die Einrichtung eines Weiterbildungslehrgangs zur Diabetesberaterin/zum Diabetesberater mit staatlicher Anerkennung. Dieser wurde in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland im November 2000 modellhaft an der Bad Kreuznacher Diakonie eingerichtet.

Der Pilotlehrgang wird im November dieses Jahres abgeschlossen. Eine entsprechende Änderung der Weiterbildungsordnung ist in Vorbereitung;

­ ein von Rheinland-Pfalz initiierter Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2001, der die Aufnahme einer ScreeningUntersuchung auf Diabetes in die Mutterschaftsvorsorgerichtlinien beinhaltet. Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen aller Länder gefasst.

Der Diabetesbeirat bereitet Leitsätze zur Diabetesversorgung in Rheinland-Pfalz vor, die er dem Ministerium zur Annahme empfehlen wird.