Finanzhilfen

Die seit dem Bericht über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland Pfalz für die Jahre 1996 bis 1999 gewählte haushaltssystematische Abgrenzung der Finanzhilfen in Anlehnung an die Definition und Abgrenzung des Instituts für Weltwirtschaft hat eine breite Zustimmung gefunden. Sie trägt den Empfehlungen des Rechnungshofes

(Berücksichtigung der Gestaltbarkeit, der Nachvollziehbarkeit sowie der Verbindung zur Haushaltsrechnung) Rechnung und wird inzwischen auch von einzelnen Bundesländern übernommen.

Das Abgrenzungsraster für die Finanzhilfen wurde in den letzten Jahren grundsätzlich beibehalten und lediglich aufgrund der Neufassung der Richtlinien.

Nach dem Abgrenzungsraster werden Ausgaben der Hauptgruppen 6 und 8 des Gruppierungsplans, die einer bestimmten Funktionsziffer zuzuordnen sind, als Finanzhilfe erfasst, vgl. auch Übersicht 8.1 dieses Berichts.

Hierzu sei auf die intensive Diskussion in der 50. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 03.12.1998 zu Vorlage 13/2491 betreffend die Abgrenzung der Finanzhilfen und die dem Finanzhilfebericht zugrunde gelegte Abgrenzung, sowie auf die Ausführung in Ziff. 1.2 "Finanzhilfen nach neuer Abgrenzung" im Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 1996-1999 - LT-Drs. 13/4470 - hingewiesen.

Im Finanzhilfebericht des Landes werden u.a. die Landesausgaben für Privatschulen (Kapitel 0920 bis 0928 Titel 68401 und 68404) zusätzlich erfasst, herausgenommen werden dagegen die Zuweisungen nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes (Bahnreformmittel), wie z. B. Kapitel 08 11 Titel 633 12, sowie die "Zuschüsse zum Bau und zur Ausstattung von Maßregelvollzugseinrichtungen", Kapitel 06 02 Titel 893 27. Bei den Zuweisungen an die Kirchen ist anzumerken, dass diese über das haushaltsystematische Abgrenzungsraster als Finanzhilfe erfasst werden, aber diese Leistungen zumindest teilweise zur Erfüllung eigentlich staatlicher Aufgaben wie Kinderbetreuung, Pflege, etc. dienen.

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ­ Landessubventionsbericht 2000-2004 für das Land Sachsen-Anhalt, insbes. S. 5 und Abgrenzungsraster

Haushaltssystematik des Landes Rheinland-Pfalz (HsRL) oder einer veränderten Veranschlagung im Haushalt angepasst, um jeweils einen möglichst hohen Deckungsgrad zwischen den früheren und dem neuen Finanzhilfebericht hinsichtlich der bislang durch die Raster erfassten Subventionstatbestände zu erreichen. Die Finanzbeziehungen zwischen dem Kernhaushalt und den Landesbetrieben sind nur insoweit Gegenstand des Finanzhilfeberichtes, als sie vom Abgrenzungsraster erfasst werden. So sind beispielsweise die Nutzungsentgelte und Mieten an die Landesbetriebe Straßen und Verkehr (LSV) sowie Liegenschaftsund Baubetreuung (LBB) oder die Ausgaben für den Globalhaushalt „Hochschule" auf der Grundlage der Richtlinien zur Haushaltsystematik Hauptgruppen bzw. Funktionsziffern zugewiesen, die nicht als Finanzhilfe klassifiziert sind.

Damit werden die angesprochenen Ausgaben durch das Abgrenzungsraster nicht erfasst. Demgegenüber handelt es sich auf Grund der vergebenen Gruppierung und Funktionsziffern bei den Zuschüssen an den Landesbetrieb Landesforsten um finanzhilferelevante Ausgaben im Sinne des Abgrenzungsrasters.

Entwicklung und Beratung der Finanzhilfeberichte in Rheinland-Pfalz46

In Rheinland-Pfalz wurde erstmals im Jahr 1994 ein Finanzhilfebericht für den Zeitraum 1988 bis 1995 vorgelegt. Seitdem ist hinsichtlich Art, Umfang und Struktur eine deutliche Revision der Berichterstattung über die Finanzhilfen erfolgt. Nach den ersten beiden Finanzhilfeberichten, die sich schon in Umfang und Struktur erheblich unterschieden, hat die Landesregierung im Juni 1999 mit der Drucksache 13/ 4470 einen völlig neu konzipierten Finanzhilfebericht für die Jahre 1996 bis 1999 vorgelegt, dessen Struktur Grundlage für die folgenden Finanzhilfeberichte war. Dieser Bericht entsprach den im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Vorberichte einvernehmlich beschlossenen weit reichenden Anforderungen des Haushalts- und Finanzausschusses, den Hinweisen des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags sowie den Empfehlungen des Rechnungshofes. Er war mit seiner wissenschaftlich fundierten haushaltssystematischen Abgrenzung nachvollziehbar und leicht handhabbar. Zu diesem Bericht hatte der Haushalts- und Finanzausschuss in einem umfassenden Bericht an den Landtag konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung der Finanzhilfeberichte gegeben, die bereits in den folgenden (vierten) Bericht für die Jahre 1998 bis 2001 Eingang gefunden haben. Dieser Bericht, der erstmals auch in den Fachausschüssen des Landtags beraten wurde, hatte unter anderem den Vorschlag für eine Klassifizierung der Finanzhilfen nach dem Grad ihrer rechtlichen Bindung zum Gegenstand. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diesen Vorschlag in seinen Beratungen aufgegriffen und beschlossen, dass künftige Finanzhilfeberichte eine solche Klassifizierung enthalten sollen.

Danach werden alle Haushaltstitel, die durch das Abgrenzungsraster als Finanzhilfen erfasst werden, in drei verschiedene Klassen eingeteilt. Eine solche Klassifizierung wurde erstmals im fünften Bericht für die Jahre 2000 bis 2003 vorgenommen. Dieser Bericht berücksichtigte hinsichtlich der Abgrenzung der Finanzhilfen auch die Änderung/ Umstellung der Haushaltssystematik für den Landeshaushalt Rheinland-Pfalz ab dem Jahr 2002, die Umsetzung von Haushaltstiteln aufgrund der Neuorganisation der Landesregierung in der 14. Legislaturperiode sowie die Umstellung von DM auf Euro. Den Anregungen des Haushalts- und Finanzausschusses, dem Landtag für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2005 / 2006 eine listenmäßige Fortschreibung des Finanzhilfeberichtes zur Verfügung zu stellen, wurde mit einer vorläufigen Fortschreibung der Finanzhilfen

Rechnung getragen. Durch die Verabschiedung des einjährigen Haushaltes 2004 ist der ursprünglich beabsichtigte Berichtsrhythmus, vor den jeweiligen Doppelhaushaltsberatungen einen Finanzhilfebericht vorzulegen, unterbrochen worden bzw. derzeit nicht möglich. Die im Haushalts- und Finanzausschuss erbetene Synchronisierung der Finanzhilfeberichte mit künftigen Doppelhaushalten war zum Doppelhaushalt 2005/2006 auf Grund der bestehenden gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen und aus verwaltungsökonomischen Gründen (u.a. Entwicklung einer neuen Finanzhilfesoftware) nicht sinnvoll.