Personalkostenverrechnungssätze

Der Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachkosten) wurde anhand der sog. Personalkostenverrechnungssätze ermittelt. Da eine Kosten- und Leistungsrechung nicht geführt wird, konnten die Zeitanteile für einzelne Aufgaben lediglich geschätzt werden. Im Hinblick auf die in den Berichtsjahren in der Tendenz etwa gleich hohen Finanzhilfevolumina ergeben sich hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes im Jahresvergleich keine wesentlichen Abweichungen. Es ist von einem Gesamtaufwand von rund 4,59 Mio. Euro auszugehen. In Relation zu dem zugrunde liegenden Finanzhilfevolumen entspricht dies einem Anteil von 2,3 v. H..

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Volumen der aus dem Einzelplan 14 zu finanzierenden Finanzhilfen abgenommen hat. Schwankungen im Gesamtvolumen sind bedingt durch die Einnahmeentwicklungen bei der Abwasserabgabe, welche mit Blick auf die Zweckbindung dieser Abgabe zu entsprechenden Schwankungen auf der Ausgabeseite führen. Wie bereits ausgeführt, sind die Gestaltungsmöglichkeiten des Haushaltsgesetzgebers aufgrund der Zweckbindung der Finanzierungsquellen bzw. zugrunde liegender langfristiger Verträge sehr begrenzt. Dem bisher eingesetzten Finanzvolumen stehen jedoch Infrastrukturmaßnahmen ­ vor allem im Bereich der Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Landespflege und Forsten ­ gegenüber, die belegen, dass die Mittel in der Vergangenheit effektiv eingesetzt wurden und nachhaltige umweltund gesellschaftsrelevante Wirkungen entfalten.

Die Finanzhilfen im Einzelplan 15 nehmen 2005 gegenüber dem Ist 2004 um 4,1 % zu. Im Haushaltsjahr 2006 ist ein Rückgang von ca. 1,5 % zu verzeichnen. In 2005 entfallen 91,3 % der Finanzhilfen auf Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse, 8,7 % entfallen auf Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushaltsjahr 2006 gehen die Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 6,23 % zurück.

Schwerpunkte der Finanzhilfe sind mit rund 25 % die Staatsleistungen an die Kirchen, die ca. 45,4 Mio. im Jahr 2005 erhalten werden. Die Zuweisungen aus dem Kulturbereich an die verschiedenen staatlichen Einrichtungen (z.B. Staatstheater GmbH), die Staatsorchester sowie die sonstigen Zuschüsse aus dem Kulturbereich (z.B. kommunale Theater, Orchester) umfassen 34,2 Mio. in beiden Haushaltsjahren.

Mit rund 25 % stellt die überregionale Forschungsförderung neben den Staatsleistungen an die Kirchen das größte Volumen aus dem Finanzhilfeteil des Einzelplans 15 dar. Die meisten Mittel entfallen auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft. Weitere Zuwendungen sind für die Fraunhofer-Gesellschaft, die Einrichtungen der Blauen Liste, zu denen das Römisch-Germanische Zentralmuseum Mainz und die Zentralstelle für psychologische Information und Dokumentation der Universität Trier gehören.

Aufgrund der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen zwischen Bund und Ländern sowie den zu erwartenden Steigerungen („Pakt für die Forschung") im Bereich der überregionalen Forschungsförderung ist mit einem Rückgang der Finanzhilfen nicht zu rechnen. Über die Entwicklung der Staatsleistungen an die Kirchen kann derzeit keine Prognose abgegeben werden, da die Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kirchen, die in 2005 stattfinden sollen, abgewartet werden müssen.

Schwankungen bei diesen Finanzhilfen sind bei nahezu konstanten Haushaltsansätzen auf den unterschiedlichen Mittelabfluss bei den gegenseitig deckungsfähigen und übertragbaren Ausgaben innerhalb des kommunalen Steuerverbundes zurückzuführen.

Der Mittelabfluss ist abhängig von der unterschiedlichen Einlösung von allgemeinen Bürgschaften und Garantien und kann über den Haushaltsansatz hinausgehen.

Die Finanzhilfen zur Förderung des Städtebaus standen im Berichtszeitraum jährlich etwa auf gleich hohem Niveau zur Verfügung. Über die „klassische" Stadtsanierung und die militärische Konversion hinaus werden die Finanzhilfen zunehmend für die zivile Konversion (Industrie- und Gewerbebrachen) eingesetzt. In diesem Zusammenhang wird die Umnutzung von ehemaligen Bahnflächen künftig ein weiterer Schwerpunkt sein.

Eine neue Aufgabe stellt auch die demografische Entwicklung dar. Mit dem Programm „Stadtumbau" (seit 2004) soll frühzeitig auf Strukturveränderungen in Demografie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen reagiert werden.

Mit der Evaluierung von Konversionsprojekten wurde der Einsatz der Finanzhilfen in diesem Bereich einer umfassenden Wirkungskontrolle unterzogen. Die Gutachten enthalten zudem wertvolle Handlungsempfehlungen für die Zukunft.