Zukunft des St. Hildegardis-Krankenhauses in Mainz

Gegenwärtig ist eine Diskussion über die Zukunft des St. Hildegardis-Krankenhauses als Betriebsstätte des Katholischen Klinikums Mainz zu vernehmen, verbunden mit einer Verunsicherung des dortigen Personals.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des St. Hildegardis-Krankenhauses für die Versorgung der Bevölkerung und in der regionalen Versorgungsstruktur?

2. Wie hat sich das Angebots- und Leistungsspektrum des St. Hildegardis-Krankenhauses in den letzten zehn Jahren entwickelt?

3. Welche Maßnahmen zur Erweiterung bzw. Verbesserung des medizinischen Angebotes wurden in den letzten zehn Jahren am St. Hildegardis-Krankenhaus zu welchen Kosten durchgeführt?

4. In welchem Umfang wurden dem St. Hildegardis-Krankenhaus in den letzten zehn Jahren Fördermittel des Landes für welche Zwecke zugeführt?

5. Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft des St. Hildegardis-Krankenhauses und seinen künftigen Stellenwert für die qualifizierte Versorgung der Bevölkerung und im Rahmen der regionalen Versorgungsstruktur vor?

6. Inwieweit haben die Angaben des Landeskrankenhausplanes künftig Geltung und gewährleisten sie die Erhaltung des Standortes und der Leistung des St. Hildegardis-Krankenhauses?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheithat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Juni 2005 wie folgt beantwortet:

Das Katholische Klinikum Mainz entstand zum Jahresbeginn 2003 aus der Fusion des St. Vincenz- und Elisabeth-Hospitals und des St. Hildegardis-Krankenhauses. Es ist als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung in den Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz aufgenommen. Es handelt sich um ein Krankenhaus mit zwei Standorten.

Zu 1.: Das Katholische Klinikum Mainz ist mit den Fachrichtungen Innere Medizin, Chirurgie (einschließlich Thorax-Chirurgie und Unfall-Chirurgie), Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Intensivmedizin und Anästhesie als Einrichtung der Schwerpunktversorgung in den Landeskrankenhausplan aufgenommen. Das Katholische Klinikum ist für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar. Gegenwärtig werden am Standort St. HildegardisKrankenhaus die Fachrichtungen Innere Medizin (je eine Hauptfachabteilung für Lungenheilkunde und Gastroenterologie), Chirurgie(insbesondere Viszeralchirurgie und Thorax-Chirurgie), Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Intensivmedizin und Anästhesie und Urologie vorgehalten. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, den Versorgungsauftrag des Katholischen Klinikums, mit dem dieses in den Landeskrankenhausplan aufgenommen ist, zu reduzieren. Es ist vielmehr vorgesehen, den Versorgungsauftrag des Katholischen Klinikums um eine Abteilung für Akutgeriatrie zu erweitern. Die vorgesehene geringfügige Absenkung der Zahl der Planbetten beruht ausschließlich auf der zu erwartenden weiteren Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer und ändert nichts an der Erweiterung des Versorgungsauftrags des Katholischen Klinikums.

Dieser Versorgungsauftrag wird nicht differenziert zwischen den Standorten des Katholischen Klinikums im Landeskrankenhausplan ausgewiesen. Es ist Sinn der Fusion der beiden Krankenhäuser, die der Landeskrankenhausplan 2003 bestätigt, dem Krankenhausträger grundsätzlich die Entscheidung darüber zu überlassen, welche Leistungen er im Rahmen des Versorgungsauftrags an den einzelnen Standorten erbringt.

Zu 2.: In der bestehenden Abteilung für Lungenheilkunde wurde die Zahl der Schlaflaborplätze von drei auf sieben erhöht. Die ehemalige große Hauptfachabteilung für Chirurgie wurde durch je eine Abteilung für Thoraxchirurgie und Viszeralchirurgie im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des ehemaligen Chefarztes ersetzt. Insgesamt wurden alle Abteilungen stetig dem Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst.

Das unfallchirurgische Angebot wird der Krankenhausträger zu Beginn der zweiten Jahreshälfte am St. Hildegardis-Krankenhaus aufgeben und am Standort St. Vincenz-Krankenhaus konzentrieren.

Das Angebot und Leistungsspektrum des St. Hildegardis-Krankenhauses ist seit dem 1. Januar 2003 nicht mehr isoliert, sondern als Teil des Leistungsspektrums des Katholischen Klinikums Mainz zu betrachten. Dieses Leistungsspektrum wird voraussichtlich noch in diesem Jahr um eine Hauptfachabteilung für Geriatrie erweitert, die voraussichtlich am Standort St. Hildegardis-Krankenhaus betrieben werden wird.

Für die Errichtung und Ausstattung eines gemeinsamen Zentrums für die Behandlung des Brustkrebses im St. Vincenz- und Elisabeth-Hospital und im St. Hildegardis-Krankenhaus wurden insgesamt 807 565 Euro aufgewendet. Davon entfielen auf das St. Hildegardis-Krankenhaus 185 243 Euro.

Zu 4.: Das St. Hildegardis-Krankenhaus erhielt in den letzten zehn Jahren folgende Einzelförderungen für Baumaßnahmen:

­ Umbau und Erweiterung der Entbindungsstation der Intensivstation: 1 760 889 Euro,

­ Erweiterung des Schlaflabors um vier Plätze: 163 613 Euro,

­ Umbau und die Erweiterung der Pneumologie: 3 607 000 Euro.

Neben der Einzelförderung erhalten die Krankenhäuser zur Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter pauschale Fördermittel.

Von 1996 bis zum Zusammenschluss mit dem St. Vincenz-Krankenhaus erhielt das St. Hildegardis-Krankenhaus 5 271 076 Euro.

Seit dem Zusammenschluss wurden für das Katholische Klinikum insgesamt pauschale Fördermittel in Höhe von 5 150 762 Euro gezahlt. Zwischen den einzelnen Gebäuden und Betriebsstätten des Katholischen Klinikums wird dabei nicht differenziert.

Zu 5.: Der Stellenwert eines Krankenhauses für die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der regionalen Versorgungsstruktur ergibt sich aus dem Landeskrankenhausplan. Der Landeskrankenhausplan enthält Aussagen zum Katholischen Klinikum.

Dessen Bedeutung wird durch die Vergrößerung der Unfallchirurgie sowie durch die Einrichtung einer Abteilung für Geriatrie einschließlich einer Einheit für geriatrische Schlaganfallpatientinnen und -patienten weiter steigen. Der Landeskrankenhausplan enthält keine Aussage zu den Betriebsstätten des Katholischen Klinikums, dem St. Vincenz- und Elisabeth-Hospital und dem St. Hildegardis-Krankenhaus.

Es ist gegenwärtig vorgesehen, beide Standorte zu erhalten. Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen ist beabsichtigt, alle schneidenden Fächer am Standort St. Vincenz- und Elisabeth-Hospital zu konzentrieren. Demgegenüber wird die neu einzurichtende Abteilung für Geriatrie mit Ausnahme der Einheit für geriatrische Schlaganfallpatientinnen und -patienten voraussichtlich am St. Hildegardis-Krankenhaus eingerichtet. Über die genauen Details der zukünftigen Aufgabenverteilung wird trägerintern noch beraten.

Die Aufteilung des medizinischen Leistungsspektrums auf mehrere Betriebsstätten ist Aufgabe des Krankenhausträgers. Durch die Fusion der beiden ehemaligen katholischen Krankenhäuser der Regelversorgung in Mainz erhielt der Träger die Gelegenheit, Maßnahmen zu ergreifen, um Synergien zu nutzen, Doppelvorhaltungen zu vermeiden und langfristig eine hohe medizinische Qualität kostendeckend anbieten zu können.

Wie im Landeskrankenhausplan an vielen Stellen vorgesehen, wurde auch in Mainz der Handlungsspielraum des Krankenhausträ gers erweitert, ohne die Verpflichtungen des Trägers zur Bedarfsdeckung zu reduzieren. Der Versorgungsauftrag des Katholischen Klinikums wird vielmehr erweitert.

Zu 6.: Der Landeskrankenhausplan enthält keine Aussagen zu den beiden Betriebsstätten des Katholischen Klinikums. Die Aussagen betreffen das Katholische Klinikum Mainz insgesamt.

Die Gewährleistung des Bestandes dieses Klinikums mit den Standorten St. Vincenz- und Elisabeth-Hospital und St. HildegardisKrankenhaus und die Erweiterung seines Versorgungsauftrags ist gemeinsames Ziel der Landesregierung und der an der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz Beteiligten.