Geplante Abwasserreinigung der Burg Eltz

Für die Abwasserbehandlung der Burg sind mehrere Varianten der Reinigungstechnik möglich. Während die Verbandsgemeinde Maifeld einer Kanallösung mit Anschluss an das Abwassersystem der Ortsgemeinde Moselkern und Weiterleitung über insgesamt ca. 9 km in die Kläranlage der Verbandsgemeinde Treis-Karden den Vorzug gibt, wird von der unmittelbar betroffenen Gemeinde, Moselkern, eine dezentrale Lösung befürwortet. Vorteile einer direkt an der Burg betriebenen „Membranbelebungsanlage" bestünden nicht nur in einem geringeren Landschaftseingriff in wertvolle Bachuferbereiche wegen des Wegfalls der Kanaltrasse, sondern auch bei der Wirtschaftlichkeit. So sind für die Kanallösung 460 000 bis 560 000 EUR im Gespräch gegenüber 100 000 bis 225 000 EUR für die dezentrale Membrantechnologie. Für die Dimensionierung der Abwasserbehandlung dürfte auch von Bedeutung sein, dass der Abwasseranfall von rund 400 Einwohnergleichwerten (EW) ausschließlich in der Touristensaison zwischen dem 1. April und 31. Oktober anfällt und in der übrigen Jahreszeit etwa einem Vierpersonenhaushalt entspricht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Planungsvarianten mit welchem Kostenrahmen (Investitions- und Betriebskosten) für die Abwasserbehandlung der Burg Eltz liegen bei welchen zuständigen Behörden vor?

2. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche betroffenen Gemeinden in die Planung einbezogen und welcher Sachstand ist bei den Entscheidungen erreicht?

3. Welche Abwägungstatbestände (Landschaftsverbrauch, technische Flexibilität auf stark schwankende Abwassermengen, Geruchsbelästigung usw.) wurden bisher von welcher Behörde zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis geprüft?

4. WelcheWirtschaftlichkeitsvergleiche derPlanungsvarianten wurden von welcher Behörde zu welchem Zeitpunkt vorgenommen?

5. Hält die Landesregierung eine auf etwa 400 Einwohnergleichwerte dimensionierte dezentrale Membrankläranlage bei der Burg für genehmigungsfähig?

Wenn nein, warum nicht?

6. Sind bereits Fördermittel oder Darlehen des Landes für die Finanzierung der Abwasserbehandlung der Burg Eltz beantragt?

Wenn ja, für welche Planvariante?

Wenn nein, welche Planvariante brächte aus Sicht der Landesregierung die günstigsten Voraussetzungen für eine Förderung aus Landesmitteln mit?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2005 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Für die ordnungsgemäße Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers ist im vorliegenden Fall die Verbandsgemeinde Maifeld als Trägerin der Abwasserbeseitigung nach § 52 Landeswassergesetz verantwortlich. Daher liegt dort auch die Entscheidung über die Art und Weise der Abwasserbeseitigung. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nimmt als wasserwirtschaftliche Fachbehörde beratende Funktion insbesondere im Hinblick auf die wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Ordnungsmäßigkeit der gewählten Abwasserbeseitigungsmaßnahmen ein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2507 der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Nach Kenntnis der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurden die folgenden vier Gutachten erstellt:

­ Im Auftrag der Gräflich Eltzschen Kastellanei Burg Eltz wurde vom Büro SAG im März 2004 eine Studie zur Abwasserbeseitigung der Burg Eltz erstellt.

In der Studie wurden die leitungsgebundene Entsorgung zur Kläranlage Wierschem (Projektkostenbarwert 0,75 Mio.), die leitungsgebundene Entsorgung zur Kläranlage Treis (Projektkostenbarwert 0,56 Mio.), die Kombination von Belebungsanlage mit Pflanzenkläranlage (Projektkostenbarwert 0,71 Mio.) und die Membrankläranlage (Projektkostenbarwert 0,35 Mio.) betrachtet.

­ Im Auftrag der Verbandsgemeinde Maifeld hat das Büro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH im Juli 2004 die Abwasserentsorgung der Burg Eltz mit Anschluss der Kanalisation an das Ortsnetz Moselkern geplant.

­ Im Auftrag der Gräflich Eltzschen Kastellanei Burg Eltz wurde von dem Büro SAG im März 2005 ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Abwasserbeseitigung und -reinigung der Burg Eltz erstellt. In dem Vergleich sind die Kosten einer Membranbelebungsanlage dem Anschluss an das Ortsnetz Moselkern gegenübergestellt.

­ Im Auftrag der Verbandsgemeinde Maifeld hat das Büro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH im Mai 2005 das Baugesuch zur Abwasserreinigung der Burg Eltz mittels Membranbelebungsanlage und den Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Abwasserreinigung und -beseitigung der Burg Eltz vom März 2005 begutachtet.

Zu den Fragen 3 und 5: In die Beurteilung der Konzeption der Abwasserbeseitigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurden neben technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und wirtschaftlichen Aspekten auch weitere Abwägungstatbestände, wie insbesondere landespflegerische Belange, Trassenführung, Emissionsminimierungsmaßnahmen, Prozessstabilität der Abwasserbehandlung einbezogen.

Die notwendige Verlegung der Abwasserleitung von der Burg Eltz bis zum Anschluss an die vorhandene Abwasserleitung der Ringelsteiner Mühle (ca. 3 km) gewährleistet relativ kurzfristig die ordnungsgemäße Behandlung der saisonal schwankenden Abwassermengen der Burg Eltz in der bestehenden, ausreichend dimensionierten zentralen Kläranlage Treis. Die Reinigung der Abwässer in der zentralen Kläranlage Treis kann ohne zusätzlichen Aufwand betriebssicher und prozessstabil betrieben werden. Der Anschluss hat gegenüber der dezentralen Lösung weiterhin den Vorteil, dass das Gewässer Eltzbach mit keiner zusätzlichen Abwassereinleitung belastet wird.

Eine Membrankläranlage ist bei ordnungsgemäßer Bemessung sicherlich ein mögliches Klärsystem. Allerdings wäre eine solche dezentrale Abwasseranlage, die prozess- und betriebssicher eine Reinigung des in der Burg Eltz stark schwankenden Abwasseraufkommens nach dem Stand der Technik garantiert, vergleichsweise aufwändig. Über die reinen Herstellungskosten hinaus sind erhebliche Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten einzukalkulieren.

Über diese Bewertung besteht zwischen der Verbandsgemeinde Maifeld als Träger der öffentlichen Abwasserbeseitigung, der Verbandsgemeinde Treis-Karden und dem Zweckverband „Kläranlage Treis" Einvernehmen.

Zu Frage 4: Nach den Planungen der Verbandsgemeinde Maifeld und den Unterlagen, die der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vorgelegen haben, sind neben den wasserwirtschaftlichen und technischen Aspekten auch die wirtschaftlichen Vorteile für den Anschluss an die Kläranlage Treis entscheidungsrelevant. Die dort auf der Grundlage der einschlägigen Leitlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) vorgenommene Überprüfung hat gegenüber einer Membranbelebungsanlage einen Kostenvorteil beim Projektkostenbarwertvergleich von insgesamt ca. 300 000 ergeben.

Zu Frage 6: Ja. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat im Rahmen der touristischen Infrastrukturförderung mit Bewilligungsbescheid vom 10. Dezember 2004 der Verbandsgemeinde Maifeld eine Zuweisung in Höhe von 198 800 aus FAG-Mitteln 2005 für die abwassertechnische Entsorgung der Burg Eltz durch leitungsgebundenen Anschluss an die Kläranlage Treis gewährt.

In Vertretung: Jacqueline Kraege Staatssekretärin Projektkostenbarwert =Wert einer nominalen Kostenreihe, die ein Projekt charakterisiert im Bezugszeitpunkt.

Zeitlich vor dem Bezugszeitpunkt liegende Zahlungen sind aufzuzinsen (zu akkumulieren), später anfallende abzuzinsen (zu diskontieren). Investitions-, Betriebs-, Unterhaltungs- und Reinvestitionskosten werden auf diese Weise eingerechnet.