Probleme bei der MBS-Anlage Westerwald GmbH & Co. KG

Nach einer Verlautbarung des Westerwaldkreises gibt es im Zuge der Herhof-Insolvenz seit kurzem auch erhebliche wirtschaftliche Probleme bei der MBS-AnlageWesterwald GmbH & Co.KG, die die Trockenstabilatanlage in Rennerod betreibt. Dies hat u. a. Folgen für die beiden rheinland-pfälzischen Landkreise Ahrweiler und Westerwaldkreis, die ihre Restabfälle dort anliefern. Unabhängig von den wirtschaftlichen Problemen läuft die Anlage, so der Westerwaldkreis, technisch einwandfrei.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung für die Anlage in Rennerod Subventionen, Zuschüsse oder Bürgschaften gewährt? Wenn ja, in welchem Umfang und aus welchen Gründen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorgang aus abfall- und umweltpolitischer Sicht?

3. Unterstützt die Landesregierung die Sanierungsbemühungen des Westerwaldkreises und wenn ja, in welcher Form?

4. Ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Aufsichtsbehörde eingeschaltet?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juni 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat für die Anlage in Rennerod weder Investitionen noch Zuschüsse gewährt. Betreffend die Bürgschaften ist auf die Bürgschaftsrichtlinien des Landes zu verweisen.

Diese sehen in Ziffer 11 vor, dass alle Verhandlungen, Beratungen, Auskünfte und Unterlagen des Bürgschaftsverfahrens vertraulich zu behandeln sind und Dritten nicht offenbart werden dürfen. Die Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Vertraulichkeit korrespondiert mit dem Bankgeheimnis im Kreditgeschäft. Einer Weitergabe der erbetenen Informationen stehen insofern schutzwürdige Interessen Einzelner gegenüber.

Zu Frage 2: Die Sicherstellung einer geordneten und gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung auf Grundlage der geltenden Gesetzes- und Verordnungslage ist vorrangiges Ziel der Abfallwirtschaftspolitik des Landes. Die MBS-Anlage in Rennerod ist nach Angaben des Westerwaldkreises in der Lage, diese Entsorgungsaufgabe zu erfüllen. Fragen hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit Kooperationspartnern sowie innerbetrieblicher Kalkulationen obliegen dem Anlagenbetreiber. Nach Kenntnis der Landesregierung führen die betroffenen entsorgungspflichtigen Körperschaften in Ausübung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung gegenwärtig Gespräche mit dem Ziel, diesbezügliche Fragen einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung steht im Dialog mit dem Westerwaldkreis und hat Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten signalisiert.

Zu Frage 4: Ja.