Berufsbildungsgesetz

12. Wie viele junge Menschen bis 25 Jahre im Bereich der einzelnen Arbeitsagenturen sind zurzeit nach aktuellstem verfügbaren Stand erwerbslos (bitte nach Geschlecht und nach Altersgruppen untergliedern)?

Die entsprechenden Angaben ­ bezogen auf die bei den Agenturen gemeldeten Arbeitslosen (nicht Erwerbslose) ­ können den beigefügten Statistiken der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland (Anhang 1 „Tabellen") entnommen werden.

13. Wie hoch ist die Beschäftigtenquote von jungen Menschen bis 25 Jahre aktuell in Rheinland-Pfalz und im Vergleich zu den Jahren 2000 und 1995 (bitte nach Geschlecht und nach Altersgruppen untergliedern)?

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ergeben sich bezüglich der Erwerbspersonenrechnung folgende Daten.

Angaben zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind der Statistik der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland zu entnehmen (s. Anhang 1 „Tabellen"; Anmerkung: Die verfügbaren Daten beginnen mit dem Jahr 1996.)

Die aus der Tabelle ablesbaren ­ zwischen 1995 und 2004 gesunkenen ­ Erwerbsquoten junger Menschen lassen sich in erster Linie durch den allgemeinen Trend zu höherwertigeren Qualifizierungen beziehungsweise Schul- und Berufsabschlüssen (Hochschulstudium etc.) erklären.

14. Wie ist die Lage junger Menschen mit Migrationshintergrund (Ausländer, Ausländerinnen und Aussiedler, Aussiedlerinnen deutscher Staatsangehörigkeit) am Arbeitsmarkt und in der Ausbildung, welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der letzten fünf Jahre und die aktuelle Situation? Welche statistischen Aussagen können im Bezug auf die Fragen 1 bis 13 gemacht werden?

Nach Aussage des Statistischen Landesamtes lassen sich dem Grundsatz nach derartige Fragestellungen aus der Haushaltsbefragung des Mikrozensus beantworten. Da es sich hierbei aber um eine einprozentige Stichprobe handelt, können Merkmale in tieferer sachlicher Untergliederung nur bedingt nachgewiesen werden. So sind beispielsweise wegen der geringen Fallzahlen und der damit bei der Hochrechnung auftretenden großen Stichprobenfehler Angaben zu ausländischen Erwerbslosen oder Auszubildenden nicht möglich.

Zahlen zum Bestand an arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern sind in der beigefügten Statistik der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland dargestellt (Anhang 1 „Tabellen"). Hier ist nur eine Auswertung zum Arbeitsmarkt möglich, bezogen auf Ausländerinnen und Ausländer, nicht auf Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Darüber hinausgehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.

15. Welche berufsvorbereitenden Maßnahmen mit welchen konkreten Spezifizierungen/Zielgruppenausrichtungen gibt es zurzeit in Rheinland-Pfalz (bitte mit Anzahl der Plätze und in regionaler Aufgliederung)?

16. Wie viele arbeitslose und ausbildungsplatzlose Jugendliche sind derzeit in temporären Maßnahmen schulischer, außerschulischer und berufsvorbereitender Art (z. B. in Langzeitpraktika, BVJ, sonstigen Betriebspraktika, Rehamaßnahmen) untergebracht (bitte nach Geschlecht und nach Altersgruppen untergliedern)?

17. Wie viele Jugendliche befinden sich in außer- und überbetrieblichen Ausbildungsplätzen, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht und nach Altersgruppen untergliedern)?

18. Welche berufsvorbereitenden Maßnahmen für Menschen bis 25 Jahre enthalten Qualifizierungsanteile, und mit welchem Zeitkontingent sind diese Qualifizierungsanteile ausgestattet?

19. Wie werden diese Qualifizierungsanteile für den Träger finanziert?

Die Berufsvorbereitende Maßnahme (BvB) ist ein Qualifizierungsinstrument, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Alle berufsvorbereitenden Maßnahmen enthalten Qualifizierungsanteile. Wegen der individuellen Ausrichtung der Maßnahmen sind keine Zeitkontingente vorgegeben. Die Jugendlichen erhalten so viel Qualifizierung wie notwendig, um das individuelle Ziel zu erreichen. Die Qualifizierungsanteile bezahlt die Arbeitsverwaltung.

Hinsichtlich der weiteren Untergliederung der berufsvorbereitenden Maßnahmen (Frage 16) und der Förderung außer- und überbetrieblicher Ausbildungsplätze (Frage 17) wird auf die beigefügten Statistiken der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland (Anhang 1 „Tabellen") verwiesen. „Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche" (AQJ) sind Maßnahmen für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, die wegen Lernund Schulmüdigkeit stärker auf betriebsorientierte Angebote angewiesen sind. Die Qualifizierungsanteile in diesem Maßnahmetyp sind zu 40 Prozent bei dem jeweiligen Träger angesiedelt, auf das Betriebspraktikum entfallen 60 Prozent.

Die Landesregierung ergänzt das Angebot durch eigene Maßnahmen, die aus Landesmitteln oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden.

Im Jahr 2005 werden zum Stand Anfang Juli 2005 insgesamt 44 Maßnahmen aus ESF- oder arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln gefördert, die die Berufsorientierung als Hauptprojektinhalt angeben. In diesen Maßnahmen werden 2 264 junge Menschen unter 25 Jahren (TN) betreut und qualifiziert; diese sind zu 54 Prozent männlich und zu 46 Prozent weiblich. Die unterschiedlich hohen Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit den individuellen Projektstrukturen, die von der Beratung bis hin zu Vollzeitmaßnahmen mit berufshinführendem Charakter reichen. Nahezu alle Maßnahmen (39) enthalten qualifizierende Anteile, in der Regel zu mindestens 50 Prozent des Projektumfangs. Die fünf anderen Maßnahmen haben eher beratenden und betreuenden Charakter. Die Qualifizierungsanteile werden aus ESF- oder aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes finanziert.

Die Maßnahmen werden in 23 der 36 Gebietskörperschaften angeboten: in den Landkreisen Ahrweiler, Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Daun, Donnersberg, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwald, Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den Städten Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt/Weinstraße, Speyer, Trier und Worms.

Weitere Maßnahmen werden im Verlauf des Jahres 2005 noch folgen. Bezüglich der Teilnehmerzahlen und der regionalen Verteilung ist daher davon auszugehen, dass sich die vorab dargestellten Zahlen in den nächsten Wochen und Monaten deutlich erhöhen werden.

Hinzu kommt das Landesprogramm „Job-Füxe". Dieses ­ Anfang des Jahres 2005 ­ gestartete Programm fördert die so genannten Job-Füxe als Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Schüler und Schülerinnen und deren Eltern, insbesondere in abgangsnahen Klassen rheinland-pfälzischer Hauptschulen. Die Job-Füxe sollen die Jugendlichen am Übergang Schule und Beruf unterstützen. Die Begleitung des Berufswahlprozesses spielt hierbei eine zentrale Rolle. Da einige Job-Füxe erst im Laufe dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen werden, können bezüglich der erreichten Jugendlichen zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Insgesamt liegen derzeit 31 Anträge zur Förderung von Job-Füxen vor, die sich flächendeckend im Land verteilen (zur regionalen Verteilung der Job-Füxe siehe auch Antwort auf die Frage 65).

Darüber hinaus ist festzuhalten: An berufsbildenden Schulen wird das Berufsvorbereitungsjahr in Vollzeit- und Teilzeitform als Teil der Berufsschule geführt. Es ist für Jugendliche eingerichtet, die das 9. Schuljahr an einer allgemein bildenden Schule erfüllt haben, keinen Hauptschulabschluss erworben haben und sich nicht in einer dualen Ausbildung befinden. Da diese Jugendlichen noch schulpflichtig sind, wird allen ein Schulplatz zur Verfügung gestellt. Im Berufsvorbereitungsjahr werden zurzeit 4 078 Jugendliche auf eine Ausbildung vorbereitet (1 447 Mädchen und 2 631 Jungen). Die Altersgruppe bewegt sich zwischen 15 und 17 Jahren, eine weitere Untergliederung in Altersgruppen wird statistisch nicht erfasst.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden zurzeit an sechs berufsbildenden Schulen die Umsetzung und der Erwerb von Qualifizierungsbausteinen im Berufsvorbereitungsjahr erprobt. Die Zeitkontingente können nicht näher spezifiziert werden, da dies an allen sechs Schulen unterschiedlich gehandhabt wird und das 1. Schuljahr im Rahmen des Modellversuchs noch andauert.

20. Wie viele ausgebildete junge Menschen mit Berufsabschluss bis 25 Jahre haben keinen Arbeitsplatz (bitte nach Geschlecht untergliedern)?

Die entsprechenden Angaben können den beigefügten Statistiken der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland (Anhang 1 „Tabellen") entnommen werden. Die dort dargestellten Zahlen beziehen sich auf die arbeitslos gemeldeten Jugendlichen.

21. Welche Ausbildungswege werden für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, motorische Entwicklung, sozial-emotionale Entwicklung und für Gehörlose und Schwerhörige und für Blinde und Sehbehinderte bereitgehalten und welche sind geplant?

Nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 64 ff.) beziehungsweise der Handwerksordnung (§ 42 k ff.) sollen Menschen mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden, wobei in der Organisation der Ausbildung den besonderen Belangen Rechnung getragen werden kann. Unter Berücksichtigung von Eignung und Neigung werden auf den Einzelfall ausgerichtete Lösungen erarbeitet. Dafür stehen alle Instrumente von Reha-Hilfen zur Verfügung. Für diejenigen Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, erlassen die zuständigen Stellen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Im Einzelfall stehen notwendige Angebote bereit, wenn eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu erwarten ist. Dazu gehört auch die notwendige Förderung in besonderen Reha-Einrichtungen.

Darüber hinaus gilt: Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Festlegung sonderpädagogischer Förderschwerpunkte sind maßgeblich für die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen. Schule und Berufsberatung sehen es als gemeinsame Pflicht an, jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Wege zu einer qualifizierten Berufsbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende berufliche Tätigkeit zu eröffnen, um damit eine dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt und eine gesellschaftliche Integration zu erreichen.