KV Neuwied 12 Mai 2005 1 Stelle SV Pirmasens noch offen 1 Stelle KV Montabaur noch offen Absichtserklärung liegt

Zuwendungsempfänger Projektbeginn Bemerkungen SV Mayen 1. April 2005 1 Stelle SV Mainz noch offen Absichtserklärung liegt vor.

KV Bad Kreuznach noch offen Absichtserklärung liegt vor.

SV Neuwied 12. Mai 2005 Absichtserklärung liegt vor.

KV Neuwied 12. Mai 2005 1 Stelle SV Pirmasens noch offen 1 Stelle KV Montabaur noch offen Absichtserklärung liegt vor.

SV Zweibrücken 1. August 2005 1 Stelle KV Birkenfeld noch offen Absichtserklärung liegt vor.

SV Neustadt 1. Juli 2005 1 Stelle Stand: 23. Juni 2005

Schließlich stehen noch rund 3 Mio. für Modellmaßnahmen, Maßnahmen für Nichtleistungsbezieher oder Maßnahmen im so genannten Politikfeld F zur Verfügung. Hierdurch werden weitere junge Menschen unter 25 Jahren erreicht. Eine strenge Budgetierung dieser Mittel auf die Gebietskörperschaften findet nicht statt, hier wird bedarfsgemäß gesteuert.

66. Wie hoch wird die Eingliederungs- bzw. Vermittlungsquote bei jungen Männern und jungen Frauen bis 25 bei welchen Maßnahmen angesetzt?

Nach Aussage der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland gibt es für die berufsvorbereitenden Maßnahmen und die außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen keine Angaben zu Eingliederungs- beziehungsweise Vermittlungsquoten. Vorrangiges Ziel der berufsvorbereitenden Maßnahmen ist es, die Berufsreife der Jugendlichen herzustellen. Gleichzeitig sind die Träger aber auch verpflichtet, für die zu betreuenden Jugendlichen Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu akquirieren und die Jugendlichen bei ihren Bewerbungen zu unterstützen. Bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen sind die Träger ebenfalls verpflichtet, vor dem Übergang in das 2. Ausbildungsjahr verstärkt Vermittlungsbemühungen durchzuführen und nachzuweisen. Nur wenn die Jugendlichen trotz aller Aktivitäten nicht in eine reguläre Ausbildung einmünden können, wird die außerbetriebliche Ausbildung beim Träger fortgesetzt und beendet. Durch die Zahlung von Vermittlungsprämien und die Ausfinanzierung der Maßnahmen auch bei Vermittlung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist gewährleistet, dass die Träger selbst an der Vermittlung interessiert sind.

Für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Trainingsmaßnahmen, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen nach § 421 i des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, Personalserviceagenturen) liegen zwar Eingliederungs- und Vermittlungsquoten vor, diese werden aber nicht explizit für den Personenkreis der Jugendlichen ausgewiesen.

Zu den Eingliederungs- beziehungsweise Vermittlungsquoten einzelner Maßnahmen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.

67. Wo gibt es Personalserviceagenturen für die Vermittlung junger arbeitsloser Menschen bis 25 Jahre? Welche Zielvereinbarungen wurden dazu geschlossen und welche Ergebnisse wurden zur Integration in den Arbeitsmarkt erreicht?

Bei der Einführung der Personalserviceagenturen im Jahr 2003 bestand nach Auskunft der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland die geschäftspolitische Vorgabe, dass die Kapazitäten der Personalserviceagenturen für ein Prozent des Gesamtbestandes an Arbeitslosen sowie für zwei Prozent der Jugendlichen einzurichten sind. Somit war in allen Agenturbezirken in Rheinland-Pfalz die Einbindung der Jugendlichen in das Instrument gewährleistet. Da in verschiedenen Losen für Personengruppen ausgeschrieben wurde, gab es in den Agenturbezirken Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Mainz und Neuwied reine Jugendlichen-Personalserviceagenturen.

Zielvereinbarungen hinsichtlich der zu erzielenden Integrationsquote wurden in den damaligen Ausschreibungen durch die Agenturen nicht gefordert. Für die derzeit laufenden Ausschreibungen der Personalserviceagenturen mit Beginn ab August 2005 haben die einzelnen Agenturen die zu erwartende Integrationsquote jeweils festgelegt.

Im Bereich der Personalserviceagenturen erhebt die Bundesagentur für Arbeit nur eine Integrationsquote für das Gesamtinstrument der Personalserviceagenturen. Integrationsquoten nur für Jugendliche in den Personalserviceagenturen liegen nicht vor.

68. Welche Standards gibt es in Rheinland-Pfalz für die Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Schule?

Die Standards der Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz sind als Anhang 2 beigefügt.

69. Wie viele Sozialarbeiterinnen und -arbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und -pädagogen wurden in den fünf statistisch zuletzt erfassten Schuljahren mit welchen Arbeitszeitanteilen an welchen einzelnen berufsbildenden Schulen für jeweils welche Schülerinnen und Schüler oder Schulformen eingesetzt? Wer sind die jeweiligen Einstellungsträger für die Schulsozialarbeit an den einzelnen berufsbildenden Schulen?

Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen ist für alle Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die das Berufsvorbereitungsjahr besuchen. Die Auflistung im Anhang 1 „Tabellen" informiert über Anzahl, Arbeitszeitanteile und Einstellungsträger der Schulsozialarbeit an der jeweiligen berufsbildenden Schule.

Welche spezifischen Maßnahmen und Angebote gibt es für junge Frauen?

Der Schwerpunkt „Beschäftigungs- und Ausbildungschancen für junge Menschen erhöhen und die Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen" zielt auf jeweils lagen- und milieuspezifisch ausgerichtete Projekte. Spezifische Mädchenprojekte werden darauf hin angelegt, geschlechtsspezifische Entwicklungsbedürfnisse in besonderen Lernmilieus zu unterstützen.

Beispiele für migrantinnenspezifische Ansätze sind das Projekt „Unterstützung der Ausbildung, Zusatzqualifizierung, Gewinnung von Migrantinnen zu Fachkräften im Elementarbereich", das sich durch seine spezifische Kombination arbeitsmarktpolitischer und elementarpädagogischer Zielsetzungen auszeichnet oder das preisgekrönte Projekt „Ausbildung zur Bürokauffrau für Migrantinnen" in Mainz.

Das Projekt der Mädchenwerkstatt „girlspower" in Ludwigshafen ermöglicht Mädchen und jungen Frauen aus sozial benachteiligten Lebenslagen ­ oft erstmalig vor ihrem familiären Hintergrund ­ eine Auseinandersetzung mit beruflicher Orientierung. Dabei soll mit der Konzeption der Berufsorientierung auch eine Erweiterung des traditionell weiblichen Berufsspektrums durch die gewerblich-technisch ausgerichtete Probierwerkstatt und die gleichzeitige kontinuierliche Auseinandersetzung mit den spezifischen Konfliktlinien weiblicher Lebensplanung erreicht werden.

Beispiele für eine Umschulung von vorrangig allein erziehenden Berufsrückkehrerinnen in Teilzeit in verschiedenen Ausbildungsberufen sind die Projekte „FiT ­ Frauen in Teilzeitausbildung" für die Region Mainz sowie „TafF ­ Teilzeitausbildung für Frauen" für die Stadt Mainz. Nach einem Profiling und einer beruflichen Orientierung findet die Umschulung der Frauen in Unternehmen statt. Damit ist ein direkter Bezug zum regionalen Arbeitsmarkt mit entsprechenden Übernahmemöglichkeiten gegeben.

Dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit ist es ­ gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend ­ auch besonders wichtig, die berufliche Segregation aufzubrechen und den Fokus auf naturwissenschaftliche und technologieorientierte Wachstumsbranchen zu richten. Beispiele dafür sind die AdA-Lovelace-Projekte (Mentorinnen-Netzwerke zur Förderung von jungen Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen und Studiengängen) an den rheinland-pfälzischen Universitätsstandorten.

Ein weiteres Beispiel ist die gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend geförderte „Mädchenwerkstatt Ludwigshafen" in Trägerschaft von Baff e. V. Ludwigshafen als spezielles berufsorientierendes Angebot für Mädchen.

71. Welche Maßnahmen und Angebote gibt es für jugendliche Schulabbrecher und für jugendliche Schulschwänzer? Gibt es darunter Maßnahmen, die speziell auf junge Männer und solche, die auf junge Frauen ausgerichtet sind?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung ­ hier insbesondere das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend ­ unterstützt im Rahmen der „Förderung der Jugendsozialarbeit" eine Reihe von Maßnahmen, die sich an jugendliche Schulabbrecher wenden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Projekte:

1. Mit Aktion aus der Passivität

Das Projekt ­ in Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e. V. Kirchheimbolanden ­ richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 16 Jahren, die einen hohen Grad an Schulverdrossenheit zeigen oder zu den Totalaussteigern gehören. Wesentliches Projektziel ist die Rückführung in den Regelunterricht. Das Projekt wird an den Standorten Kaiserslautern und Kirchheimbolanden durchgeführt und richtet sich grundsätzlich an alle Schularten des jeweiligen Standorts.

2. Mobile Jugendsozialarbeit mit schulverdrossenen Schülern in Trier

Das Projekt wird durch die Kinder- und Jugendhilfe Palais e. V. Trier getragen. Es leistet intensive Einzelfallarbeit und arbeitet eng mit den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern der Trierer Haupt- und Sonderschulen sowie den erzieherischen Hilfen und der Jugendberufshilfe von Palais e. V. zusammen.

3. Schulverweigerungsprojekt „Stellwerk"

Dieses Projekt, in Trägerschaft des Internationalen Bunds e. V. Bad Kreuznach, ist im Bereich der Stadt und des Landkreises Bad Kreuznach angesiedelt. Es richtet sich an Jugendliche, die wiederholt die Schule nicht besucht haben. Angeboten werden Beratungsund Betreuungsleistungen im Kontext der Übergänge Schule ­ Ausbildung sowie Ausbildung ­ Beruf. Die gemeinsame Entwicklung einer persönlichen und damit ganzheitlichen Perspektive ist zentraler Bestandteil dieser Maßnahme.

4. Projekt „Streetwork"

Das Projekt „Streetwork" ist ein Angebot der Stadt Mainz mit Schwerpunkt im Bereich der aufsuchenden Jugend(sozial)arbeit. Der Schwerpunkt der Einzelfallhilfe liegt auf der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten der betreffenden Jugendlichen (Schule, Ausbildung und Beziehung). Im Rahmen dieses Projektes wird auch mit Jugendlichen gearbeitet, die „Schulverweigerer" sind.

5. Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz

Das Programm „Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz" ist ein weiterer Baustein zur Verhinderung von Schulschwänzern. Im Rahmen des Programms „Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz" unterstützt die Landesregierung mittlerweile 40 Personalkostenstellen an 51 Schulstandorten. Weitere Standorte und Stellen werden im Verlauf des Jahres 2005 hinzukommen.

Bezogen auf die Schülerinnen und Schüler strebt Schulsozialarbeit eine emotionale Stabilisierung, Förderung sozialer Kompetenzen, Unterstützung bei Lebenskrisen, Förderung der Konfliktfähigkeit und konstruktive Konfliktlösungen sowie erfolgreiche Bewältigung des Übergangs Schule ­ Beruf an. Schulsozialarbeit leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Schulmüdigkeit und Absentismus.

6. Mobiles Sorgenbüro im Westerwaldkreis Getragen vom Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Westerwald e. V., hält das „Mobile Sorgenbüro im Westerwaldkreis" ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler des Westerwaldkreises vor. Die Beratung wird an insgesamt neun Schulen im 14-Tages-Rhythmus, jeweils für drei bis vier Stunden, angeboten. Der Schwerpunkt der Beratung liegt auf Schulproblemen und Problemen im familiären Bereich. Das Mobile Sorgenbüro leistet somit ebenfalls einen primärpräventiven Beitrag.

Im präventiven Bereich bemühen sich die Arbeitswelt-Klassen in Haupt- und Regionalschulen durch verstärkte Praxisanteile in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Jugendliche durch Praxiserfahrung wieder neu für das Streben nach einem Schulabschluss zu motivieren. Zum Schuljahr 2005/2006 gibt es 26 so genannte AWK-Klassen.

Darüber hinaus verfolgen die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit geförderten Job-Füxe auch das Ziel, Schulabbrüche zu vermeiden, das heißt, die Jugendlichen noch in der Schule so zu unterstützen und zu stabilisieren, dass ein Hauptschulabschluss erreicht werden kann.

Maßnahmen, die speziell auf junge Männer und solche, die speziell auf junge Frauen ausgerichtet sind, gibt es darunter nicht.

72. Welche besonderen Maßnahmen an Schulen gibt es für junge Menschen mit Migrationshintergrund?

Die Unterstützung von Menschen ausländischer Herkunft bei der Integration in den Arbeitsmarkt ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik.

Der Fokus der Arbeitsmarktpolitik liegt für diese Zielgruppe in der Überwindung sprachlicher, qualifikatorischer, formaler und kultureller Barrieren, die den Zugang zum Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsmarkt erschweren.

Die arbeitsmarktpolitische Strategie orientiert sich dabei primär an den direkt oder indirekt migrationsbedingten Lebenslagen und den daraus resultierenden Problemen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, die durch rechtliche Aspekte abgestützt werden, und folgt damit der Orientierung an besonderen Benachteiligungen, denen die Zielgruppen ausgesetzt sind.

In den letzten Jahren lag innerhalb des arbeitsmarktpolitischen Engagements der Landesregierung für Personen mit Migrationshintergrund ein Fokus auf der Unterstützung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern aus Osteuropa, die sich in Rheinland-Pfalz insbesondere in strukturschwachen Regionen niederließen. Das Spektrum der Förderung dieser Zielgruppe reichte von der ergänzenden Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden bis hin zu Maßnahmen aus dem Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches II.

Einen weiteren Maßnahmetypus stellt die „Unterstützung bei der Erlangung eines anerkannten Berufsabschlusses" dar. Die Zielgruppen dieser Projekte setzen sich aus Personen zusammen, die in ihrem Herkunftsland bereits in einem Beruf gearbeitet haben, diesen jedoch in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines fehlenden formalen Abschlusses oder aufgrund unzureichender Fachkenntnisse nicht ausüben können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt darüber hinaus auf der besonderen Förderung ausländischer Frauen. Zentrales Anliegen ist in diesem Zusammenhang die Bewältigung kultureller Barrieren, die insbesondere Frauen islamischen Glaubens die Aufnahme einer Berufstätigkeit und somit einen Schritt zur selbstständigen Lebensführung erschweren.

Es ist an dieser Stelle noch einmal explizit darauf hinzuweisen, dass Migrantinnen und Migranten selbstverständlich auch zum Adressatenkreis der übrigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes zählen, insbesondere dann, wenn sie besonderen Benachteiligungen ausgesetzt sind, die etwa über Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote ausgeglichen werden sollen oder zum Beispiel durch die Arbeit der Job-Füxe und Jugend-Scouts abgefedert werden können.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit unterstützt ­ neben den klassischen Projekten zur Förderung der Beschäftigungschancen und -möglichkeiten ­ auch Maßnahmen, die auf den Ausbau der interkulturellen Kompetenz, der Sensibilisierung für Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten sowie auf konkrete Vernetzungen und die Etablierung von Kooperationsformen im Land zielen.

Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang das Berufliche Qualifizierungsnetzwerk zur Ausbildungsförderung von Migrantinnen und Migranten in Rheinland-Pfalz (BQN RLP) sowie das Projekt INPACT (Multiplikatorenprojekt) hervorzuheben.

Im Auftrag des Landes führt die Geschäftsstelle BORIS beim Pädagogischen Zentrum des Landes das Projekt „Berufsorientierung: Regionale Initiativen zur Schulentwicklung (BORIS)" durch, dessen Schwerpunkt bei der Berufswahlvorbereitung junger Menschen mit Migrationshintergrund liegt. Dabei entwickeln die Schulen Konzepte, die speziell auf die besondere Bedürfnislage junger Migrantinnen und Migranten ausgerichtet sind. Im Augenblick nehmen 13 Schulen an diesem Projekt teil, die in der Projektlaufzeit (2004 bis 2007) Konzepte und Module entwickeln, die von anderen Schulen übernommen werden können.

Bereits jetzt haben Schülerinnen und Schüler an 84 Schulen Gelegenheit, ihre Berufswahl in „Lernwerkstätten Berufsorientierung" vorzubereiten, die mit Unterstützung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland an Schulen eingerichtet wurden.