Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

Feuerwehren sind das Kernstück der zivilen, nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und spielen damit eine herausgehobene Rolle bei der Wahrung der inneren Sicherheit. Neben der traditionellen Aufgabe einer Feuerwehr, der Brandbekämpfung, sind die Kameradinnen und Kameraden auch bei Verkehrsunfällen und Katastrophenfällen unterschiedlichster Art aktiv und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum sicheren Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Dies gilt für Berufsfeuerwehren und freiwillige Feuerwehren gleichermaßen.

Darüber hinaus kommt den Feuerwehren weitere gesellschaftspolitische Bedeutung zu: Tief verwurzelt in den Gemeinden, bilden sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgern und Gemeinwesen. Feuerwehren leben von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement und stellen somit eine Form der gelebten Demokratie dar. Auch im Hinblick auf die Jugendarbeit der Feuerwehren darf diese Rolle nicht unterschätzt werden.

Die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr ist eine kommunale Aufgabe. Die zentrale Bedeutung bei der Wahrung des Brand- und Katastrophenschutzes macht jedoch eine Integration zwischen Gemeinden, Städten, Kreisen, Ländern und dem Bund notwendig. Dadurch besteht in Deutschland, ausgehend von den Kommunen, ein eng verzahntes Netz der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Auf verschiedene Weise kann ein Bundesland Einfluss auf die Entwicklung und Arbeit der Feuerwehren nehmen:

So durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Feuerwehrarbeit, insbesondere bei der finanziellen Förderung von Ausrüstung, Gerätehäusern und Einsatzfahrzeugen.

In den letzten Jahren haben verschiedene Faktoren die Arbeit der Feuerwehren in Deutschland erschwert, so etwa ein Rückgang der ehrenamtlichen Feuerwehrleute, nachlassendes Interesse der Jugendlichen an der Feuerwehrarbeit und daraus resultierende Nachwuchsprobleme. Auch die demographische Entwicklung macht es notwendig, neue Möglichkeiten der Förderung und Zusammenarbeit zu finden, um auch in Zukunft den Brand- und Katastrophenschutz durch die Feuerwehr zu gewährleisten. Einen ersten Schritt hat das Land mit der Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes getan. Eine grundlegende Bestandsaufnahme und Überprüfung ist gleichwohl notwendig.

Wir fragen daher die Landesregierung:

I. Personelle und strukturelle Entwicklung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren

1. Wie viele örtliche Feuerwehren gibt es in Rheinland-Pfalz?

2. Wie viele freiwillig-ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sind in den rheinland-pfälzischen Feuerwehren aktiv?

3. Wie viele Frauen sind in den rheinland-pfälzischen freiwilligen Feuerwehren aktiv?

4. Wie viele Feuerwehrbeamte sind in den Berufsfeuerwehren und in den freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Einsatzkräften tätig?

5. Wie beurteilt die Landesregierung den Stellenwert und die Bedeutung der Werksfeuerwehren in Rheinland-Pfalz?

6. Nach welchen Grundsätzen des Landes ist das Feuerwehrwesen von den kommunalen Aufgabenträgern zu organisieren?

7. Welche Merkmale kennzeichnen diese Organisationsgrundsätze im Einzelnen?

8. Wie bewertet die Landesregierung diese Organisationsgrundsätze?

9. Zur Sicherstellung einer wirkungsvollen Gefahrenabwehr sieht die Feuerwehrverordnung die so genannte Einsatzgrundzeit von acht Minuten vor. Wie ist sie genau definiert? Welche Bedeutung kommt ihr zu? Wie hoch ist die Einsatzgrundzeit in den anderen Bundesländern?

10. Wie viele Einsätze hatten die rheinland-pfälzischen Feuerwehren in den Jahren seit 2001 zu verzeichnen?

11. Welche Qualitätsstandards gibt es bei der Ausbildung von freiwilligen Feuerwehrangehörigen und wie werden diese in Rheinland-Pfalz sichergestellt?

Große Anfrage der Fraktion der SPD Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

12. Wie viele Feuerwehrangehörige werden jährlich an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz (LFKS) ausgebildet?

13. Ist die LFKS ausgelastet, gibt es Leerläufe oder einen Ausbildungsstau?

14. Welche weiteren Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung von Feuerwehrangehörigen bestehen in Rheinland-Pfalz?

15. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Brandprävention?

16. Welche Aufgabe nimmt die Brandschutzdienststelle bei der Schadensprävention wahr? Hat sich die Einrichtung „Brandschutzdienststelle" bewährt?

17. Wie hat sich die Zahl der Jugendfeuerwehren in Rheinland-Pfalz zwischen 2001 und 2004 entwickelt?

18. Wie viele Jungen und Mädchen sind in der Jugendfeuerwehr aktiv und wie haben sich die Zahlen seit 2001 verändert?

19. Wie viele Jugendliche bleiben nach ihrer Zeit in der Jugendfeuerwehr als freiwillige Feuerwehrleute aktiv?

20. In welchem Umfang wird von der Möglichkeit sog. Bambini-Feuerwehrgruppen einzurichten Gebrauch gemacht und wie sind die bisherigen Erfahrungen?

21. In welchen Kommunen gibt es Feuerwehrseelsorgerinnen und Feuerwehrseelsorger?

22. Konnte im Interesse der Feuerwehren zur Vermeidung eines unnötigen verwaltungsmäßigen Aufwands eine Lösung dafür gefunden werden, dass im Hinblick auf die praktische Umsetzung von § 1 Abs. 2 ABMG zunächst auch für Fahrzeuge der Feuerwehr, die generell von der Pflicht zur Entrichtung der Autobahnmaut befreit sind, gleichwohl eine jährliche Meldung der einzelnen Fahrzeuge an Toll Collect vorgesehen war?

II. Finanzielle Zuwendungen des Landes für die Feuerwehren

1. Wie hoch lagen die gesamten jährlichen Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz für das Feuerwehrwesen seit 2001 und wie verteilt sich diese Förderung auf Gerätehäuser, Fahrzeuge und sonstige Ausrüstung?

2. Welche Zuschüsse sind im diesjährigen Bewilligungszeitraum vorgesehen?

3. Wie hat sich die Feuerschutzsteuer in Rheinland-Pfalz seit 2001 entwickelt?

4. In welcher Form kann nach Einschätzung der Landesregierung eine interkommunale Zusammenarbeit der Feuerwehren die Zuwendungen des Landes unterstützen und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um diese interkommunale Kooperation zu fördern?

5. Findet die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren bereits statt?

6. Findet die interkommunale Zusammenarbeit auch Länder übergreifend statt und können gemeinsame Investitionen finanziell gefördert werden?

7. Welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards gibt es zurzeit im Feuerwehrwesen und wie regelmäßig werden diese überprüft und kontrolliert?

III. Landespolitische Initiativen zur Verbesserung der Feuerwehrarbeit

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Feuerwehren zu modernisieren und an die heutige Sicherheitslage anzupassen?

2. Welche kurzfristigen Optimierungsansätze sieht die Landesregierung bereits jetzt beim Vollzug der Feuerwehrverordnung?

3. Welche mittelfristigen Optimierungsansätze sieht die Landesregierung bei der Fortschreibung der Feuerwehrverordnung?

4. Welche Einflussgrößen auf das Feuerwehrwesen müssen bei der Fortschreibung der Feuerwehrverordnung berücksichtigt werden?

5. Wie weit ist der Aufbau von Integrierten Leitstellen vorangeschritten und welche Verbesserungen im Notrufsystem erwartet sich die Landesregierung durch diese neue Form der Zusammenarbeit von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten?

6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um einer Belastung der Feuerwehrleute vorzubeugen? Gibt es Präventionsund Behandlungskonzepte etwa im Hinblick auf die so genannte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)?

7. Was unternimmt die Landesregierung, um die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern und somit den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr attraktiver zu machen?

8. Wie kann nach Einschätzung der Landesregierung ehrenamtliches Engagement für Jugendliche in den Feuerwehren attraktiver gemacht werden?

Für die Fraktion: Joachim Mertes