Lärmschutz entlang der Bahnlinien im Landkreis Mainz-Bingen

Bei einem Besuch der CDU-Landtagsfraktion bei der Deutschen Bahn AG in Berlin am 16. Juni 2005 wurde von dieser auf Anfrage mitgeteilt, dass die begonnenen Lärmschutzmaßnahmen der Bahn AG, insbesondere im Rheintal, in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz ihre Fortsetzung finden sollen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Lärmschutzmaßnahmen (aktiver und passiver Lärmschutz) wurden in welchen Bauabschnitten mit welchem Kostenaufwand in den Jahren 2000 bis 2005 an den Bahnstrecken Mainz bis Bacharach, Mainz bis Guntersblum und Mainz bis NiederOlm durchgeführt?

2. Für welche weiteren Ausbauabschnitte liegt bereits Baurecht vor und wann sollen sie mit welchem Kostenaufwand realisiert werden?

3. Welche Ausbauabschnitte sind für welchen weiteren Zeitraum geplant?

4. Für welche Gemeinden sind passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Zuschüsse für den Einbau isolierverglaster Fenster) für welchen Zeitrahmen geplant?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. August 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Lärmsanierungsmaßnahmen an den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes unterliegen der alleinigen Zuständigkeit des Bundes und der Deutschen Bahn AG (DB AG).

Nach Angaben der DB AG wurden im Zeitraum von 2000 bis 2005 in folgenden Ortsgemeinden bzw. Ortsteilen, die an den in der Kleinen Anfrage genannten Schienenstrecken liegen, Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt oder begonnen:

­ Schienenstrecke Mainz bis Bacharach Mainz, Mainz-Mombach, Budenheim, Heidesheim, Ingelheim, Gau-Algesheim, Bingen-Gaulsheim, Bingen, Bingerbrück, Trechtingshausen, Niederheimbach, Oberdiebach, Bacharach.

­ Schienenstrecke Mainz bis Guntersblum Mainz-Weisenau, Mainz-Laubenheim, Bodenheim, Nackenheim, Nierstein, Oppenheim, Dienheim, Guntersblum.

­ An der Schienenstrecke Mainz bis Nieder-Olm wurden keine Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt oder begonnen.

Nach Angaben der DB AG wurden bis einschließlich 2004 in Rheinland-Pfalz Bundeshaushaltsmittel in Höhe von 58,3 Mio. verausgabt. Diese verteilten sich auf Lärmsanierungsmaßnahmen in 115 Ortsdurchfahrten im Rhein- und im Moseltal.

Angaben über die Aufteilung nach aktiven und passiven Lärmsanierungsmaßnahmen an den o. g. Bahnstrecken sind nach Auskunft der DB AG im Rahmen des zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht möglich.

Zu Fragen 2 bis 4: Nach Angaben der DB AG sind für 2005 noch Lärmsanierungsmaßnahmen in zwölf Ortsdurchfahrten im Rhein- und im Moseltal vorgesehen, wofür voraussichtlich Bundeshaushaltsmittel in Höhe von rund 8,3 Mio. verausgabt werden. Langfristig ist die Bearbeitung weiterer Streckenabschnitte im Rahmen des vom Bund vorgegebenen Gesamtkonzeptes vorgesehen.

Angaben über bereits vorliegendes Baurecht für Ausbauabschnitte entlang der Schienenstrecken im Landkreis Mainz-Bingen, über weitere geplante Ausbauabschnitte sowie über die Ortsgemeinden, für die passive Lärmschutzmaßnahmen geplant sind, sind nach Auskunft der DB AG im Rahmen des zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums ebenfalls nicht möglich.