Rehabilitation

8. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung von Pflichtfortbildungen der an der Behandlung und Betreuung von Menschen mit Diabetes beteiligten Ärzte und des nichtärztlichen Personals?

Die Landesregierung befürwortet, dass die bislang auf freiwilliger Basis durchgeführten Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz sowie die Berufsordnung für Ärzte in Verbindung mit der Fortbildungsordnung im Jahre 2004 verpflichtend geregelt wurden. Im Rahmen dieser Fortbildungen werden auch Veranstaltungen zum Thema Diabetes mellitus angeboten.

Für Ärztinnen und Ärzte, die am Disease-Management-Programm „Diabetes mellitus Typ 2" teilnehmen, sind entsprechende Fortbildungen grundsätzlich verpflichtend. Dies wird auch bei dem in Kürze zu erwartenden Disease-Management-Programm „Diabetes mellitus Typ 1" der Fall sein.

Eine weitere Verpflichtung wurde auch durch die Vorgaben des Landeskrankenhausplanes Rheinland-Pfalz 2003 eingeführt. Dort sind zur Anerkennung als „Krankenhaus mit diabetologischem Schwerpunkt" und als „Diabetologisches Zentrum" die fachliche Qualifikation und Weiterbildung vorgeschrieben.

9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die evidenzbasierten Leitlinien in den Disease-Management-Programmen Diabetes und deren Einhaltung?

Die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung bildet die rechtliche Grundlage der Disease-Management-Programme der gesetzlichen Krankenkassen. In den §§ 28 ff. der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung nebst Anlagen finden sich die Vorgaben für das DiseaseManagement-Programm „Diabetes mellitus Typ 2". Der Gemeinsame Bundesausschuss erarbeitet und empfiehlt gemäß seinen Aufgaben (§ 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch), unter Einbeziehung der Empfehlungen des unabhängigen wissenschaftlichen Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Richtlinien zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und die Vorgabe von Anforderungen an die Qualitätssicherung sowie deren Aufnahme in die jeweilige Änderungsverordnung zur Risikostruktur-Ausgleichsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Die Anlagen zur Verordnung beinhalten die Anforderungen zur Anerkennung der Disease-Management-Programme der gesetzlichen Krankenkassen, darunter zum Beispiel die Diagnostik, Prophylaxe und Therapie des Diabetes und seiner Begleit- und Folgeerkrankungen nach evidenzbasierten Leitlinien und eine Übersicht der Daten, die von der Ärztin oder dem Arzt bei der Einschreibung einer Patientin oder eines Patienten erfasst werden müssen.

Im Disease-Management-Programm „Diabetes mellitus Typ 2" finden sich ­ neben entsprechenden evidenzbasierten Leitlinien zum Diabetes mellitus selbst ­ zum Beispiel solche zur diabetischen Neuropathie, Nephropathie und Retinopathie sowie zur Hypertonie und Herzerkrankung bei Diabetes, zum diabetischen Fußsyndrom und zum Diabetes mellitus im Kindes- und Jugendalter.

Die Einhaltung der Leitlinien wird vertraglich von den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten zugesichert und im Rahmen der Evaluation, die nach einer dreijährigen Laufzeit der Programme stattfinden wird, anhand der vorzulegenden Dokumentationsbögen von den Krankenkassen bewertet.

10. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung über Projekte einer integrierten Versorgung im Bereich Diabetes?

11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die aufwendige, langwierige, kostenintensive Behandlung der diabetischen Fußerkrankungen mit offen Wunden im Rahmen einer integrierten ambulanten/stationären Versorgung?

Die Landesregierung hat keine Erfahrungen über Projekte einer integrierten Versorgung im Bereich Diabetes. Bisher gibt es in Rheinland-Pfalz keine Integrierte-Versorgungs-Verträge gemäß § 140 d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für Diabetes mellitus. Solche Verträge sind auch in Zukunft eher nicht zu erwarten, da es bereits das Disease-Management-Programm „Diabetes mellitus Typ 2" und in Kürze auch das Disease-Management-Programm „Diabetes mellitus Typ 1" gibt. Inhaltlich ist es eine Form der integrativen Versorgung von Typ 2-Diabetikerinnen und -Diabetikern. Es findet eine strukturierte Verzahnung im inter- und intrasektoralen Bereich statt. Die Vertragsgrundlage für Disease-Management-Programme ist dem § 137 f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu entnehmen.

Es sind mehrere Kooperationen zur interdisziplinären ambulanten und stationären Versorgung bekannt, die auf der Initiative von auf den diabetischen Fuß spezialisierten Ärztinnen und Ärzten beruhen. Hierzu zählen zertifizierte ambulante Fußbehandlungseinrichtungen, die mit den Krankenhäusern in Landau, Bernkastel-Kues, Idar-Oberstein und Pirmasens kooperieren. Vergleichbare Projekte befinden sich in Bad Kreuznach und in Nieder-Olm in der Planungsphase. In diesen Krankenhäusern erfolgt eine nach international anerkannten Richt- und Leitlinien ausgerichtete Versorgung unter Einbeziehung der Experten für das diabetische Fußsyndrom.

Am Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht bereits eine sehr erfolgreiche integrative ambulante und stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit offenen Wunden im Rahmen des diabetischen Fußsyndroms. Dieses Versorgungskonzept bindet schon jetzt neben dem Gefäß-Therapie- und Forschungszentrum Mainz und dem Schwerpunkt Diabetologie des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz auch die niedergelassenen Diabetologinnen und Diabetologen aus der AG-Fuß Rheinland-Pfalz und die Rehabilitationskliniken mit ein. Wie bereits ausgeführt, hat sich auch das Diakonissen-StiftungsKrankenhaus in Speyer in den letzten Jahren zunehmend auf die gefäßchirurgische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom spezialisiert. Nach dortiger Einschätzung könnten bei einer rechtzeitigen gefäßmedizinischen Untersuchung und Behandlung von Diabetikerinnen und Diabetikern mit Wunden an den Füßen in der Bundesrepublik Deutschland zirka 15 000 Majoramputationen der Beine verhindert werden.

12. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Stärkung der Primär-/Sekundär-/Tertiär-Prävention bei Diabetes mellitus bei und welche Erkenntnisse hat sie über die Arbeit der Diabetikerselbsthilfe?

13. Welche Diabetiker-Selbsthilfegruppen sind der Landesregierung bekannt und welche Erkenntnisse hat sie über die Arbeit dieser Gruppen?

Der Deutsche Diabetiker Bund ist nach eigener Angabe die größte Selbsthilfeorganisation in Deutschland. Er vertritt die Interessen aller Diabetikerinnen und Diabetiker gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, der gesetzlichen Krankenversicherung und allen weiteren wichtigen Organisationen. Der rheinland-pfälzische Landesverband ist weitestgehend flächendeckend in mehr als 60 örtlichen Selbsthilfegruppen präsent. Insbesondere der Diabetikerbund Rheinland-Pfalz ist sehr rege und engagiert sich besonders bei Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche mit Diabetes betreffen. Seminare für Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher, Familientage und Landesdiabetikertage werden regelmäßig angeboten.

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) Landesverband Rheinland-Pfalz benennt auf seiner Internet-Seite (www.diabetes-rlp.de) folgende dem Deutschen Diabetiker Bund angeschlossenen Selbsthilfegruppen: Bezirk Pfalz:

Selbsthilfegruppe Treffpunkt Ort Zweibrücken St. Elisabeth-Krankenhaus 66482 Zweibrücken Dahn Gasthaus „Zum Jungfernsprung" 66994 Dahn Ludwigshafen „Die Spritzigen" Klinikum der Stadt Ludwigshafen 67063 Ludwigshafen Ludwigshafen „Die Zuckererbsen" Klinikum der Stadt Ludwigshafen 67063 Ludwigshafen Schifferstadt Haus der Vereine, Rehbachstraße 67105 Schifferstadt Mutterstadt Haus der Vereine; Schulstraße 67112 Mutterstadt Frankenthal Krankenhaus Frankenthal 67227 Frankenthal Eisenberg Gasthaus Gutfrucht 67280 Ebertsheim Neustadt Hetzelstift 67433 Neustadt Kaiserslautern Neue Eintracht 67663 Kaiserslautern Süße Klub Waldfischbach Seniorencafe 67714 Waldfischbach Lauterecken Hotel „Pfälzer Hof" 67742 Lauterecken Rockenhausen DRK 67806 Rockenhausen Germersheim Asklepios-Südpfalzklinik 76726 Germersheim Jockgrim Katholisches Pfarrheim 76751 Jockgrim Landau Vortragssaal AOK 76829 Landau Annweiler Krankenhaus Annweiler 76855 Annweiler am Trifels Rheinhessen-Hunsrück Selbsthilfegruppe Treffpunkt Ort Mainz und Umgebung Städtisches Altersheim 55116 Mainz Mainz-Moguntia Alten- und Pflegeheim St. Bilhildis 55118 Mainz Ingelheim Kreisverwaltung 55218 Ingelheim Alzey Kreissparkasse 55232 Alzey Nieder-Olm DRK, Schulungsraum 55268 Nieder-Olm Zuckerkids Mainz u. Umgebung Evangelisches Gemeindehaus 55278 Selzen Bingen Ev. Pfarrzentrum 55411 Bingen-Büdesheim

Rhein-Mosel-Ahr:

Selbsthilfegruppe Treffpunkt Ort Gensingen Goldberghalle 55457 Gensingen „Die Zuckerindianer" Sportpark am Freibad 55469 Simmern Simmern AOK-Haus 55469 Simmern Bad Kreuznach Schulungsraum St. Marienwörth 55545 Bad Kreuznach Kirn Wilhelm-Dröscher-Haus 55606 Kirn Idar-Oberstein Städtische Krankenanstalten 55743 Idar-Oberstein Zuckerkids Idar-Oberstein AOK-Seminarraum 55743 Idar-Oberstein Birkenfeld u. Umgebung Haus Schönewald 55765 Birkenfeld Wormser Stare Stadtkrankenhaus oder Festhausgaststätte 67549 Worms Spritzige Zuckertruppe Worms auf Nachfrage 67550 Worms „Die flotte Spritze" Gaststätte Hagenbräu 67551 Worms pump & piep Gellis Keller 67574 Osthofen Altrhein Rathaus Eich 67575 Eich Selbsthilfegruppe Treffpunkt Ort Diabetiker-Treff Bad Neuenahr-Ahrweiler Klinik Niederrhein 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Adenau St. Josef-Krankenhaus 53518 Adenau

Die Spitzigen Trier Villa Kunterbunt 54293 Trier Konz Ratskeller 54329 Konz Schweich Gasthaus „Junges" 54388 Schweich Bernkastel-Kues Praxis Dr. Oser 54470 Bernkastel-Kues Wittlich St. Elisabeth-Krankenhaus 54470 Wittlich Daun Krankenhaus Daun 54550 Daun Prüm St. Josef-Krankenhaus 54595 Prüm „Süße Truppe" Bitburg DRK-Rettungswache 54634 Bitburg Boppard „Süße Bengel" Hospital zum Heiligen Geist 56154 Boppard Diabetiker-Treff Brohltal Pension Rothbrust 56659 Burgbrohl-Weiler Mayen „Süße Garde" Gaststätte „Vis à