Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen kreisfreien Städten und Städten mit eigenem

Wird vor der Schließung der Bedarf an Betreuungsplätzen ermittelt? Wenn ja, auf welche Art und Weise? Wenn nein, warum nicht?

Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit eigenem Jugendamt.

40. Wird vor der Schließung der Bedarf an Betreuungsplätzen ermittelt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit eigenem Jugendamt, Art der Kindertageseinrichtung aufschlüsseln.

Frage 34, die sich auf drohende Schließungen von Gruppen (Fragen 31 bis 33) bezieht, und Frage 40, die sich auf drohende Schließungen von Einrichtungen (Fragen 36, 37 und 39) bezieht, werden gemeinsam beantwortet, weil sich die Bedarfserhebungsmethoden im Vorfeld von Schließungen nicht unterscheiden.

Tabelle 15: Bedarfserhebungsmethoden vor der Schließung von Einrichtungen bzw. Gruppen

Wie viele Stellen für Erzieherinnen und Erzieher sind vom Abbau bedroht (bitte Stellenumfang angeben)? Bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit eigenem Jugendamt, Art der Kindertageseinrichtung aufschlüsseln.

38. Wie viele Stellen sollen abgebaut werden (bitte Stellenumfang angeben)? Soll Fachpersonal entlassen werden? Wenn ja, wie viele Erzieherinnen und Erzieher werden betroffen sein? Bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit eigenem Jugendamt, Art der Kindertageseinrichtung aufschlüsseln.

Der von den Jugendämtern aufgrund der drohenden Schließungen von Gruppen und Einrichtungen (Tabelle 14) bezifferte erwartete Stellenabbau bei pädagogischen Fachkräften ist in Tabelle 16 zusammengefasst. Zusätzlich erwartet die Stadt Mainz den Wegfall einer Dreiviertelstelle im hauswirtschaftlichen Bereich durch eine Gruppen- bzw. Einrichtungsschließung.

Tabelle 16: Erwarteter Stellenabbau durch drohende Gruppen- bzw. Einrichtungsschließungen

Die übrigen Jugendämter mit drohenden Gruppen- bzw. Einrichtungsschließungen haben die Frage wie folgt beantwortet: Kreise Bitburg-Prüm, Daun:

Es seien Stellen bedroht; dies könne aber derzeit nicht beziffert werden, da noch Ermittlungen und Feststellungen erforderlich seien.

Stadt Koblenz:

Es sind Stellen bedroht, das Jugendamt hat aber keine konkreten Angaben gemacht.

Stadt Ludwigshafen:

In der Regel handele es sich pro Gruppe um je eine volle und eine Dreiviertelstelle. Stellen im hauswirtschaftlichen Bereich seien abhängig von der Art der Verpflegung und der Anzahl der zu verpflegenden Kinder. Bei den hier betroffenen Plätzen handele es sich aber nur um Teilzeitplätze.

Rhein-Pfalz-Kreis:

Das Jugendamt hat mitgeteilt, dass theoretisch 4,25 Stellen vom Abbau bedroht wären. Allerdings sei durch parallel geplante laufende Umstrukturierungen und Angebotserweiterungen, die z. T. den gleichen Träger beträfen, derzeit keine genaue Angabe zum Stellenabbau möglich.

Kreis Mayen-Koblenz: Grundsätzlich handele es sich um 1,75 Stellen je Gruppe, die Handhabung sei dem Jugendamt jedoch in den vorliegenden Fällen nicht konkret bekannt, da z. T. auslaufende Zeitverträge nicht verlängert bzw. Stunden zwischen einzelnen Kräften verändert würden.

Rhein-Hunsrück-Kreis:

In welchem Umfang tatsächlich Stellen wegfallen, liege originär in der Entscheidung der jeweiligen Träger. Aufgrund möglicher Veränderungen der Betreuungsangebote, insbesondere durch das Landesprogramm, sei dem Jugendamt eine quantitative Aussage derzeit nicht möglich.

Kreise Kusel, Trier-Saarburg:

Es sind keine Stellen von Abbau bedroht.

Westerwaldkreis:

Es würden in den nächsten Monaten Gespräche mit den Trägern geführt, sodass das Jugendamt den Stellenumfang nicht abschließend benennen könne.

41. In welchen Kindertageseinrichtungen wurden wie viele Gruppen seit 1. Januar 2002 bis heute geschlossen? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit eigenem Jugendamt, Art der Kindertageseinrichtung, Träger und Zeitpunkt der Schließung.

42. Aus welchen Gründen wurden die Gruppen geschlossen?

Durch die Art der Fragestellung wird von den regelmäßig erforderlichen Anpassungen an räumliche Bedarfsverlagerungen nur die Hälfte, nämlich der Abbau und nicht der Aufbau an anderer Stelle, abgefragt. Auch wird nur die Schließung, nicht jedoch die ErVolle Stellen Dreiviertel Stellen Halbe Stellen Geringerer.