Situation der Flüchtlingsfrauen in der Abschiebehaftanstalt Ingelheim

Nach einem Bericht der Landesregierung auf der 29. Sitzung des Innenausschusses am 16. September 2004 soll die Schließung der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Zweibrücken bis zum Jahresende 2005 vorgenommen werden. In der Abschiebehaftanstalt in Ingelheim sollen entsprechende Vorkehrungen für den Umzung von Frauen von Zweibrücken/Birkhausen nach Ingelheim getroffen werden. In dem Bericht werden Konzepte erwähnt, die erarbeitet werden sollen, damit auch der speziellen Situation der Frauen in der Einrichtung in Ingelheim Rechnung getragen werden könne. In Ingelheim ständen dann 34 Plätze für Frauen zur Verfügung, so die Landesregierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Flüchtlingsfrauen sind in der Abschiebehaftanstalt Ingelheim inzwischen untergebracht?

2. Wie viel Raum steht ihnen jeweils zur Verfügung?

3. Welchen Inhalt haben die Konzepte, von denen auf der Innenausschusssitzung am 16. September 2004 berichtet wurde?

4. Befanden und/oder befinden sich schwangere Flüchtlingsfrauen in der Abschiebehaft und wie wurden/werden diese Frauen betreut?

5. Was geschieht mit den in der Haft geborenen Säuglingen?

6. Welches Sicherheitskonzept (wie oft und wann findet ein Aufschluss statt; wie groß ist die Hofgangfläche) wird praktiziert?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. September 2005 wie folgt beantwortet:

Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Zweibrücken-Birkhausen wurde zum 31. März 2005 geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim alleine für den Vollzug von Abschiebungshaft nach § 62 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Rheinland-Pfalz zuständig, soweit die Abschiebungshaft nicht im Wege der Amtshilfe in Justizvollzugsanstalten vollzogen wird.

In der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim, die über eine Gesamtkapazität von 152 Plätzen verfügt, wovon 50 Plätze im Rahmen eines Kooperationsvertrages durch das Saarland belegt werden können, können grundsätzlich bis zu 34 weibliche Ausreisepflichtige untergebracht werden.

Um einen reibungslosen Aufgabenübergang der beiden Einrichtungen zu gewährleisten, wurden bereits ab dem 22. März 2005 nach und nach weibliche Ausreisepflichtige auch in Ingelheim untergebracht.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: In der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim wurden bislang 33 weibliche Ausreisepflichtige aufgenommen; durchschnittlich waren zwölf Frauen untergebracht.

Zu 2.: Die weiblichen Abschiebungshäftlinge werden getrennt von den männlichen Abschiebungshäftlingen im Nordflügel des Erdgeschosses der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim untergebracht. Die Belegung der Hafträume (Größe: 13,71 qm; separate Toilette mit Handwaschbecken, jederzeit nutzbare, gemeinsame Duschräume auf dem Flur) erfolgt in der Regel mit zwei Personen.

Alle weiblichen Verwahrten haben die Möglichkeit, den im Ostflügel des Erdgeschosses gelegenen Fitnessraum zu nutzen. Darüber hinaus steht allen Verwahrten ein Gemeinschaftsraum im Obergeschoss des Haftgebäudes zur Verfügung, der zu gemeinschaftlichen Aktivitäten genutzt wird.

Für den täglichen Hofgang stehen zwei Hofgangflächen zur Verfügung. Die beiden Hofgangflächen wurden im letzten Jahr erweitert, sodass den Verwahrten zwischenzeitlich 490,15 qm (Hofgangfläche Nord) bzw. 438,51 qm (Hofgangfläche Ost) zur Verfügung stehen. Die weiblichen Verwahrten benutzen die Hofgangfläche Nord.

Zu 3.: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) war bereits im Vorfeld der Schließung der Gewahrsamseinrichtung in Zweibrücken gebeten worden, Konzepte für die Aufnahme von weiblichen Ausreisepflichtigen in der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim zu entwickeln und darin die Möglichkeit eines Aufschlusses der Haftraumtüren bei der Unterbringung von weiblichen Verwahrten vorzusehen.

Die für einen Aufschluss der Haftraumtüren erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen wurden durch die ADD vor der Aufnahme beendet.

Das landeseigene Sicherheitspersonal sowie das Personal des privaten Bewachungsunternehmens wurde im Übrigen vor der Aufnahme der ersten weiblichen Abschiebungshäftlinge besonders geschult, wobei der überwiegende Teil der Landesbediensteten für die Dauer von drei Monaten in der Gewahrsamseinrichtung in Zweibrücken eingewiesen wurde. Insbesondere wurde dies für die als verantwortliche Dienstleiter (vDL) eingesetzten Landesbediensteten sichergestellt.

Das private Bewachungsunternehmen hat im Hinblick auf die Unterbringung von weiblichen Abschiebungshäftlingen in der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim sechs weitere weibliche Sicherheitskräfte eingestellt. Insgesamt sind damit bei dem privaten Bewachungsunternehmen zwischenzeitlich 14 Mitarbeiterinnen tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des privaten Bewachungsunternehmens wurden außerdem im Vorfeld der Aufnahme von weiblichen Abschiebungshäftlingen sowohl praktisch als auch theoretisch durch das Bewachungsunternehmen geschult.

Die soziale Betreuung wurde den besonderen Bedürfnissen weiblicher Verwahrter gemäß erweitert.

Da die Verwahrten in der Gewahrsamseinrichtung nach Geschlechtern getrennt untergebracht werden, wurde für den Fall, dass Ehepaare oder andere Personen mit verwandtschaftlichen Beziehungen untergebracht sind, die Möglichkeit eines überwachten, internen Besuchs geschaffen.

Im Erdgeschoss Nord wurde ein Aufenthaltsraum eingerichtet. Die Einrichtung besteht aus einer Teeküche mit Spüle, Kochplatten, Tisch und Bänken.

Zu 4.: In der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim wurde bisher eine schwangere Ausreisepflichtige aufgenommen.

Schwangere Ausreisepflichtige werden nur bei Gewahrsamsfähigkeit aufgenommen. Die Feststellung der Haftfähigkeit schwangerer Ausreisepflichtiger erfolgt durch einen Gynäkologen. In der Einrichtung erfolgt die Betreuung durch den medizinischen Dienst und den Anstaltsarzt, der bei Bedarf eine Überweisung zu einem Facharzt vornimmt.

Zu 5.: Bisher hat keine schwangere Verwahrte in Abschiebungshaft entbunden.

Zu 6.: Ein spezielles Sicherheitskonzept für weibliche Abschiebungshäftlinge wurde nicht entworfen. Der Aufschluss der Haftraumtüren findet täglich in der Zeit von 9.00 bis 15.45 Uhr statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.