Strukturwandel

III. Landespolitische Initiativen zur Verbesserung der Feuerwehrarbeit

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Feuerwehren zu modernisieren und an die heutige Sicherheitslage anzupassen?

Einführung der neuen Feuerwehr-Fahrzeuggeneration beim Vollzug der FwVO Unsere Gesellschaft befindet sich in einem einschneidenden und nachhaltigen Strukturwandel, der auch vor den Feuerwehren in der Stadt und auf dem Land nicht Halt macht. Die Feuerwehren, die kommunalen Aufgabenträger und deren Interessenvertretungen sowie die Landesregierung fassen diesen Transformationsprozess als Herausforderung auf und gestalten ihn gemeinsam und partnerschaftlich. Bereits vor zwei Jahren hat das ISM eine Projektarbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Flexibilisierung von Standards im Feuerwehrwesen auseinandersetzt. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes, des Städtetages, des Landkreistages, des Landesfeuerwehrverbandes, der Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteure sowie der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren an. Als wesentliche Ergebnisse und Erkenntnisse hat die Arbeitsgruppe festgestellt:

­ Um die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz durch ein System mit überwiegend freiwilligehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen zu können, sind auch in Zukunft die örtlichen Feuerwehreinheiten unverzichtbar.

­ Der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden kommt im Feuerwehrwesen sowohl bei der Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung als auch im Einsatz eine besondere Bedeutung zu.

­ Gerade bei der Bewältigung von Gefahrenlagen und Schadensereignissen kann in Rheinland-Pfalz schon seit drei Jahrzehnten das bewährte Prinzip der gegenseitigen Hilfe nach dem Additionsprinzip angewendet werden. Nach diesem Prinzip braucht nicht jede Feuerwehr die für jede Art und Größe von Einsätzen vollständig erforderliche Ausrüstung vorzuhalten. Benachbarte Feuerwehren ergänzen und verstärken sich vielmehr gegenseitig.

­ Zum Erhalt der örtlichen Feuerwehreinheiten sind in den vergangenen fünf Jahren eine Reihe von leistungsfähigeren und preiswerteren Einsatzfahrzeugen entwickelt und deren Standardisierung durch das DIN veranlasst worden. In den entsprechenden Arbeitsgruppen Normenausschuss Feuerwehr (FNFW) des DIN bringen sich Mitarbeiter der LFKS ein und ein Mitarbeiter des ISM vertritt im Lenkungsausschuss des FNFW die Interessen der Länder.

­ Gerade durch die Normung von kleinen Einsatzfahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und somit auch noch mit dem neuen Pkw-Führerschein der Fahrerlaubnisklasse „B" gefahren werden dürfen, haben die entsprechenden Landesvertreter in den verschiedenen Gremien des DIN einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierbarkeit und auch zum Erhalt der Feuerwehren im ländlichen Raum beigetragen.

Beispielhaft für die Entwicklung von kleinen und wendigen Einsatzfahrzeugen für die Feuerwehren im ländlichen Raum sind insbesondere:

­ Der Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS) zur Vollmotorisierung von kleinen örtlichen Feuerwehreinheiten, die bisher nur über einen Tragkraftspritzenanhänger verfügen. Bisher wurden 56 GW-TS in Dienst gestellt, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten sich gegenüber dem bisher notwendigen Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) je Fahrzeug um 25 200 Euro reduzierten.

­ Das Kleinlöschfahrzeug (KLF) als kleinstes wasserführendes Einsatzfahrzeug, das noch mit dem neuen europäischen Pkw-Führerschein „B" gefahren werden darf. Bisher wurden 14 KLF in Dienst gestellt, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten sich gegenüber dem bisher notwendigen Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) je Fahrzeug um 34 600 Euro reduzierten. Diese rheinlandpfälzische Entwicklung ist mittlerweile vom DIN genormt worden.

­ Das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) als Ersatz für das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 bzw. LF 10/6; derzeit befinden sich fünf MLF als Prototypen in Bau. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten reduzieren sich gegenüber dem bisherigen LF 8/6 je Fahrzeug um 33 000 Euro.

Weiterhin wurde das in Rheinland-Pfalz entwickelte Waldbrand-Tanklöschfahrzeug TLF 16/45-Tr (RP) mittlerweile auch vom DIN als Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 übernommen. Hier reduzieren sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten gegenüber dem bisher notwendigen Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 um 87 000 Euro je Fahrzeug.

Die FwVO bezieht sich bei der Festlegung der erforderlichen Mindestausstattung auf die Feuerwehrfahrzeuge der 90er Jahre. In den vergangenen fünf Jahren hat eine grundlegende Überarbeitung der nationalen Normen und landesspezifischen technischen Richtlinien eingesetzt, um sowohl leistungsfähigere als auch preiswertere Einsatzfahrzeuge herstellen und beschaffen zu können. Diese Entwicklungs- und Normungsarbeit, die im Wesentlichen von den rheinland-pfälzischen Vertretern im DIN vorangetrieben und gestaltet wurde, ist mittlerweile weitestgehend abgeschlossen, sodass die vorliegenden Ergebnisse bereits jetzt beim Vollzug der FwVO berücksichtigt werden können. Mit Schreiben vom 18.Juli 2005 hat das ISM den kommunalen Aufgabenträgern Hinweise zum Vollzug der FwVO unter Berücksichtigung der neuen Generation von Feuerwehrfahrzeugen gegeben. Damit wird zum einen ein Beitrag zur Einsatzwertsteigerung und verbesserten Wirtschaftlichkeit bei der Ausrüstung der Feuerwehren geleistet, womit auch Einsparpotenziale erschlossen werden können. Zum anderen wird der Handlungsspielraum der kommunalen Aufgabenträger eben falls erweitert, sodass eine Standardflexibilisierung im Bereich des Feuerwehrwesens erfolgen kann. Diese Hinweise ermöglichen es weiterhin in einer Übergangsphase, Erfahrungen mit den neuen Feuerwehrfahrzeugen zu sammeln, die dann bei der Novellierung der FwVO in der nächsten Legislaturperiode eingebracht werden können.

Gefahrenabwehr infolge der geänderten Sicherheitslage

Der Katastrophenschutz muss sich nach einer Serie von Terroranschlägen, die am 11. September 2001 begann und mit den Bombenanschlägen in Madrid, London, in der Türkei und in Ägypten fortgesetzt wurde, einer neuen Dimension der Bedrohung stellen, die wir alle vor wenigen Jahren noch für unvorstellbar gehalten hätten. Die verheerenden terroristischen Anschläge der letzten Wochen haben gezeigt, dass die Terroristen ihre menschenverachtenden Ziele rücksichtslos verfolgen, um die westliche Zivilisation überall zu treffen. Die Anschläge richten sich meist gegen so genannte weiche Ziele, gegen Bürohäuser, gegen U-Bahnen und andere Verkehrsmittel, nicht selten auch gegen Urlaubsziele.

Auch Deutschland ist vom islamistischen Terrorismus bedroht. Selbst wenn es zurzeit keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Anschläge gibt, müssen alle Sicherheitsbehörden ihre tägliche Arbeit mit noch höherer Aufmerksamkeit erledigen und in der Lage sein, aus dem Stand und flexibel auf eine außergewöhnliche Bedrohungslage zu reagieren. Vordringliche Aufgabe aller mit Sicherheitsfragen befassten Stellen ist es, alles nur Menschenmögliche zu tun, um terroristische Anschläge zu unterbinden. Unsere Sicherheitsbehörden haben bereits mehrere Anschlagsplanungen aufgedeckt und damit Anschläge verhindert. Sollte es dennoch zu einem Anschlag kommen, müssen die Katastrophenschutzbehörden darauf vorbereitet sein.

Auch die außergewöhnlichen Hochwasserlagen in den letzten Jahren an der Elbe und an der Oder und aktuell in Bayern haben gezeigt, dass eine wirksame Gefahrenabwehr nur durch flexible, der jeweiligen Lage angepasste Strategien zu gewährleisten ist. Dabei müssen alle Potenziale des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Hilfsorganisationen zu einem gut koordinierten und organisierten System zusammengefasst werden, bei dem Landes- und Staatsgrenzen keine Rolle spielen und auch Unterstützungsmöglichkeiten der Europäischen Union und aus Nachbarstaaten berücksichtigt werden. Auch die umfangreichen Hilfeleistungsmöglichkeiten der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Durch einen engen Verbund

­ der Maßnahmen der örtlichen Aufgabenträger,

­ der gegenseitigen Hilfe im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit,

­ überörtlicher Maßnahmen der Landkreise,

­ zentraler Maßnahmen des Landes und

­ des Katastrophenschutzpotenzials des Bundes einschließlich des THW kann wirksame Hilfe geleistet werden.

Hinzu kommen die mobilen Rettungsmittel des Rettungsdienstes, die in Rheinland-Pfalz so verteilt sind, dass sie jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort in der Regel innerhalb von maximal 15 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens bei der Rettungsleitstelle bzw. Integrierten Leitstelle erreichen können. Bei Bedarf kommen zusätzliche Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des Katastrophenschutzes zum Einsatz, insbesondere Schnelleinsatzgruppen und andere organisationseigene Einheiten der Hilfsorganisationen.

Diese Maßnahmen werden vom Land auf vielfältige Weise unterstützt. So stellen in Rheinland-Pfalz landesweite Rahmenplanungen für Gefahren aller Art und jeden Umfangs sicher, dass jederzeit schnell und der Lage angepasst reagiert werden kann. Kernstück dieser Rahmenplanungen sind die Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne für die verschiedenen Gefahrenlagen wie etwa „Gefährliche Stoffe", „Hochwasser und Eisgang", „Eisenbahn" oder „Gesundheit", der die medizinische Primär- und Sekundärversorgung bei einem Massenanfall von Verletzten regelt.

Überdies hat das Land nach den Ereignissen vom 11. September 2001 in den USA im Rahmen des Anti-Terror-Sicherheitspakets unter anderem folgende Maßnahmen getroffen:

­ Landesweit wurde in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem LFV sowie den Hilfsorganisationen und dem THW eine einheitliche Führungsstruktur ­ von der kleinsten bis zur größten denkbaren Gefahrenlage ­ entwickelt und festgelegt (DV 100-RP und FüRi). Durch die mit dem neuen LBKG vorgesehene flächendeckende Einführung Integrierter Leitstellen für den Rettungsdienst und den Brand- und Katastrophenschutz wird dieses Führungssystem weiter verbessert.

­ Auch das im Jahr 1975 entwickelte System der „Fliegenden Stäbe" des Landes wird modernisiert und in ein System von Führungsunterstützungseinheiten transformiert. Bei besonderen Gefahrenlagen stehen den kommunalen Aufgabenträgern modular aufgebaute Führungsunterstützungseinheiten zur Verfügung, die interdisziplinär und Fachdienst übergreifend besetzt sind.

­ Die in den Jahren 1996 und 1997 eingerichteten acht regionalen Depots für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden erheblich aufgestockt; mit Hilfe dieser Bestände können nunmehr insgesamt etwa 5 000 Menschen angemessen medizinisch versorgt werden.

­ Im Internet sind die vorhandenen medizinischen Behandlungskapazitäten der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland unter www.leitstellen-info.de jederzeit abrufbar (Landesweite Zentrale Behandlungskapazitäten).

­ Die Landesreserve für Großschadenslagen, zu der insbesondere Wechselladersysteme mit Pumpen, Bootssätzen, Ausstattungen für einen Massenanfall von Verletzten zählen, wurde um Chemikalienschutzanzüge sowie aufblasbare Zelte ergänzt, die vor allem für Betreuungs- und Dekontaminationsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

­ Das Land hat in den letzten Jahren seine Übungstätigkeit auf hohem Niveau kontinuierlich fortgesetzt. Dabei waren oftmals auch kommunale Aufgabenträger sehr aktiv beteiligt. Beispielhaft zu erwähnen sind:

­ die Hochwasserschutzübung Deichbruch 1998,

­ zahlreiche Übungen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen,

­ die Landesübung Rheingold 2002,

­ die ICE-Übungen 2002 der Landkreise Neuwied und Westerwald unter Mitwirkung des Landes,

­ die zivil-militärische Hochwasserschutzübung „Florian 2003/2004",

­ die Beteiligung an Bund-Länder Krisenmanagementübungen (LÜKEX), bei denen unter anderem von einem großflächigen Stromausfall ausgegangen wurde,

­ Übungen mit den US-Streitkräften, bei denen auch der Einsatz von ABC-Stoffen unterstellt wird (zuletzt Guardian Shield) oder

­ Übungen zur Vorbereitung des Katastrophenschutzes auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2006, die derzeit vorbereitet werden.

Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei Bedarf auch bei Einsätzen, etwa durch die Koordination zentraler Hilfeleistungspotenziale oder militärischer Kräfte. Hierfür hat es bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eine rund um die Uhr erreichbare zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für den Katastrophenschutz eingerichtet. Ergänzt wird dieses System durch einen ressortübergreifenden Koordinierungsstab für das Krisenmanagement der Landesregierung.

Hinzu kommen weitere ergänzende Maßnahmen des Bundes zum Bevölkerungsschutz wie

­ die Einrichtung eines Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums des Bundes und der Länder, das insbesondere bei der Koordination von Hilfsmaßnahmen und bei der Vermittlung von Engpassressourcen (z. B. Sandsackreserven bei Hochwasser, Arzneimittelvorräte bei schweren Unfällen) wertvolle Unterstützung leistet,

­ die Bildung eines neuen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das vor allem in den Bereichen der Störung kritischer Infrastrukturen mit oftmals länderübergreifenden Auswirkungen, bei der Versorgung der Bevölkerung bei Großunfällen und bei der Information der Bevölkerung über richtige Selbsthilfe wichtige Betätigungsfelder hat und

­ die Beschaffung von neuen Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz wie ABC-Messfahrzeuge, Versorgungs-Lkw oder Betreuungs-Kombis.

Auf der Grundlage dieses Verbundsystems kommunaler Aufgabenträger, des Landes, des Bundes und privater Hilfsorganisationen ist sichergestellt, dass die Katastrophenschutzbehörden auf allen Ebenen auch den Herausforderungen im Zusammenhang mit terroristischen Bedrohungslagen begegnen können.

2. Welche kurzfristigen Optimierungsansätze sieht die Landesregierung bereits jetzt beim Vollzug der Feuerwehrverordnung?

Optimierungsansätze beim Vollzug der FwVO ergeben sich bereits jetzt durch:

­ die konsequente Umsetzung der Rahmenvorgaben zur Mindestausstattung nach FwVO,

­ die zutreffende Eingruppierung in die jeweilige Risikoklasse durch die kommunalen Aufgabenträger,

­ die verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bei der Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen und

­ die verstärkte interdisziplinäre, fachdienstübergreifende Zusammenarbeit (z. B. mit dem THW und den Hilfsorganisationen). Konsequente Umsetzung der Rahmenvorgaben der FwVO

Die FwVO enthält auf der Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse Rahmenvorgaben zur Mindestausstattung mit Einsatzfahrzeugen und -mitteln. Eine weiterführende Ausstattung ist wegen der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich möglich. Auf dem Wege der Beratung durch die ADD und das ISM wird im Zuge der fachtechnischen Prüfung von Förderanträgen durch das Land verstärkt auch der von den Kommunen festgestellte Bedarf hinterfragt. Grundsätzlich kann durch die konsequente Umsetzung der Rahmenvorgaben eine ausreichende Mindestausstattung erzielt werden.

Zutreffende Eingruppierung in die jeweilige Risikoklasse

Im Zuge der fachtechnischen Prüfung von Förderanträgen durch das Land wird festgestellt, dass sich kommunale Aufgabenträger gelegentlich in eine zu hohe Risikoklasse eingruppiert haben. Grundsätzlich stufen sich die kommunalen Aufgabenträger (Gemeinden im Benehmen mit den Landkreisen) im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst ein. Auf dem Wege der Beratung durch die ADD und das ISM wird in Einzelfällen auf eine unzutreffend hohe Eingruppierung hingewiesen. Eine grundsätzliche und flächendeckende Überprüfung der rund 2 400 Ausrückebereiche ist durch das Land nicht leistbar und wird nicht durchgeführt. Sie widerspräche auch der kommunalen Selbstverwaltung. Die kommunalen Aufgabenträger sind entsprechend zu sensibilisieren, eine zutreffende Eingruppierung in die jeweilige Risikoklasse vorzunehmen.