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Anlage 39 zu Frage 7: Wie viele Rundschreiben und Bekanntmachungen wurden durch die Landesregierung seit 1991 veröffentlicht?

Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit werden im Ministerialblatt Teil II, im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Entsprechende Veröffentlichungen des dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit nachgeordneten beziehungsweise rechtsaufsichtlich unterstellten Bereichs erfolgen in der Regel im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz.

Im Ministerialblatt Teil II werden regelmäßig diejenigen Rundschreiben veröffentlicht, bei denen es sich nicht um Verwaltungsvorschriften handelt. Als Beispiel kann auf das Rundschreiben über die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes vom 4. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 2) verwiesen werden, das Empfehlungen für die zur Durchführung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Stellen enthält. Darüber hinaus erfolgen im Ministerialblatt Teil II beispielsweise die jährlichen Bekanntmachungen zum Prozentsatz für die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr (zum Beispiel MinBl. 2003 S. 374) und zu den staatlich anerkannten Einrichtungen nach den §§ 35 und 36 des Betäubungsmittelgesetzes (zum Beispiel MinBl. 2003 S. 193).

Im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erfolgen Veröffentlichungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit insbesondere dann, wenn dies in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, so zum Beispiel nach § 3 Abs. 3 Satz 3 der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser vom 29. April 1996 (GVBl. S. 205, BS 2126-3-1); auf die Bekanntmachung vom 17. Mai 2002 (StAnz. Nr. 19 S. 1218) wird Bezug genommen.

Ebenfalls im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz (und parallel hierzu im Bundesanzeiger) erfolgen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Thema „Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen"; auf die Bekanntmachungen vom 2. April 2002

(StAnz. Nr. 12 S. 811) wird beispielhaft verwiesen.

Darüber hinaus wird in mehrjährigen Abständen der umfangreiche Landeskrankenhausplan als Anlage zum Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht (vgl. Anlage zum StAnz. Nr. 48 vom 22. Dezember 2003).

Auch dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit nachgeordnete Behörden nutzen den Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz für ihre Veröffentlichungen; als Beispiel wird auf die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erlassene vorläufige Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen vom 17. November 2003 (StAnz. Nr. 45 S. 2580) verwiesen.

Schließlich erfolgen im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz häufig die erforderlichen Veröffentlichungen der dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit rechtsaufsichtlich unterstellten juristischen Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, beispielsweise die Entschädigungsregelung für die Versichertenältesten der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (StAnz. 2002 Nr. 9 S. 626). Anlage 40 zu Frage 7: Wie viele Rundschreiben und Bekanntmachungen wurden durch die Landesregierung seit 1991 veröffentlicht?

Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Die von Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Ministerialblatt Teil II und im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlichten Rundschreiben und Bekanntmachungen haben unterschiedlichste Regelungen und Informationen zum Gegenstand.

Mit Rundschreiben werden beispielsweise straßenrechtliche Regularien eingeführt, gewerberechtliche Sachverhalte geregelt, Programme der Landeskulturverwaltung veröffentlicht, Vollzugshinweise zu hafenrechtlichen Bestimmungen gegeben und Kostenerstattungsregelungen aus dem Bereich „Wahlen zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz" normiert, um exemplarisch nur einige Regelungsgegenstände der Rundschreiben zu erwähnen.

Die Bekanntmachungen betreffen zum Beispiel die Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz, sparkassen-, eisenbahnund straßenrechtliche Mitteilungen, Anerkennungen nach dem Kurortegesetz und Bekanntgaben nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Darüber hinaus umfassen die Bekanntmachungen Informationen über Wettbewerbe und Preise, wie zum Beispiel über die Durchführung des Landeswettbewerbs „Unser Dorf soll schöner werden" und Ausschreibung bestimmter Preise. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch die Veröffentlichung verwaltungsorganisatorischer Anordnungen zu benennen. zu Frage 7: Wie viele Rundschreiben und Bekanntmachungen wurden durch die Landesregierung seit 1991 veröffentlicht?

Ressort: Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend

Bei den vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend veröffentlichten Rundschreiben und Bekanntmachungen handelt es sich sowohl um allgemeine Informationen für beamtete und angestellte Lehrkräfte als auch um schulorganisatorische und fachspezifische Regelungen.

Mit Rundschreiben wurden beispielsweise die Lehrkräfte des Landes über den Vollzug der Beihilfeverordnung, Teilzeitregelungen für beamtete und angestellte Lehrkräfte im Sabbatjahr, Lehrplanentwicklungen und Lehrplanrevisionen, eingerichtete Kommissionen informiert sowie Empfehlungen zur Verkehrserziehung oder schulischen Umwelterziehung veröffentlicht.

Die Bekanntmachungen umfassen Informationen z. B. zur Ausgestaltung des bilateralen Lehreraustauschs sowie von Austauschprogrammen, zu Ferienregelungen, zu Wettbewerben, den jährlich erscheinenden Schulbuchkatalog, zur Zusammensetzung des Landeselternbeirates, der Hauptpersonalräte und der Schwerbehindertenvertretung, zur Durchführung von Bundesjugendspielen, zu EU-Bildungsprogrammen, zu Prüfungsterminen bei Abschlussprüfungen, zu datenschutzrechtlichen Fragen im Schulbereich, zum schulscharfen Lehrereinstellungsverfahren, zu tarifrechtlichen Regelungen für angestellte Lehrkräfte und zu Arbeitszeiten pädagogischer Fachkräfte in den Ganztagsschulen. Darüber hinaus sind auch die Informationen über das Projekt Lehrergesundheit und Informationen zum Aktionsprogramm Hauptschule entsprechend veröffentlicht. zu Frage 7: Wie viele Rundschreiben und Bekanntmachungen wurden durch die Landesregierung seit 1991 veröffentlicht?

Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur

Die Regelungsinhalte der Rundschreiben und Bekanntmachungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur betreffen zahlreiche Sachgebiete. Es sind insbesondere zu nennen: Satzungen der Hochschulen (Grund- und Wahlordnungen, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen, Einschreibeordnungen, bis zum In-Kraft-Treten des Hochschulgesetzes auch Studienordnungen sowie Bibliotheks- oder sonstige Nutzungsordnungen),

­ Satzungen der Studierendenschaften (Wahl-, Beitrags- und Finanzordnungen),

­ allgemeine Anerkennungen der Kirchensteuerbeschlüsse, Diözesankirchensteuerbeschlüsse und Landeskirchensteuerbeschlüsse,

­ allgemeine Anerkennungen von Ortskirchensteuerbeschlüssen der Kirchengemeinden,

­ diverse Veröffentlichungen über die Errichtung, Aufhebung oder Zusammenlegung von Kirchengemeinden,

­ diverse Veröffentlichungen über die Vermögensverwaltung und Vermögensrecht. Vertretung von Kirchengemeinden und Kirchenverbänden,

­ diverse Verfassungs- bzw. Satzungsänderungen von Körperschaften,

­ Unterschutzstellungen von Kultur- und Archivgut gem. Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. Anlage 43 zu Frage 7: Wie viele Rundschreiben und Bekanntmachungen wurden durch die Landesregierung seit 1991 veröffentlicht?

Ressort: Ministerium für Umwelt und Forsten Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen des Ministeriums für Umwelt und Forsten werden in der Regel im Ministerialblatt, Teil II und im Staatsanzeiger veröffentlicht bzw. auf elektronischem Weg verbreitet.

Inhaltlich reicht die Spanne von allgemeinen innerorganisatorischen Regelungen bis zu fachspezifischen Informationen. Adressaten sind nicht nur die Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten bzw. Kommunen, sondern auch die Öffentlichkeit bzw. Adressaten aus dem Bereich der Wirtschaft oder Landwirtschaft.

Als Beispiele werden folgende Veröffentlichungen genannt, die zum Teil rechtlich vorgeschrieben sind:

­ regelmäßige Ausschreibung der Preise „Vorbildliche Leistungen in der Abwasserwirtschaft" oder „Vorbildliche ökologische Leistungen in der Gemeinde",

­ Tierseuchenverfügungen,

­ Vollzugshinweise zum Umweltrecht zur Sicherstellung der landesweit einheitlichen Anwendung,

­ Dienstanweisungen wie der Einsatz der Gewerbeaufsicht in Schadensfällen und Gefahrenlagen,

­ Genehmigungen aufgrund des Atom- bzw. Gentechnikrechts,

­ Bestimmung von sachverständigen Stellen, z. B. zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, oder von Untersuchungsstellen nach der TrinkwasserV,

­ Organisationsverfügungen wie die Auflösung und Umbenennung von Forstämtern im Zuge der Forstorganisationsreform. zu Frage 8: In welchen Gremien und Kommissionen auf Bundesebene ist das Land in welchem Umfang vertreten?