L 300 zwischen Montabaur und Westerburg mit Fortführung der Umgehung nach dem 2. Bauabschnitt Meudt, Anbindung des Gewerbeparks Guckheim und Realisierung einer Umgehung Guckheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat das Land als Straßenbaulastträger nach der absehbaren Vollendung des 2. Bauabschnitts Meudt/L 300 Vorkehrungen getroffen für eine Fortführung der Umgehung Richtung Westerburg, und wenn ja, in welcher Weise?

2. Welche Sach- und Personalkosten sind veranschlagt oder für den neuen Doppelhaushalt 2002/2003 und künftige Haushalte vorgesehen hinsichtlich Eigentümerermittlung, Vermessung und Grunderwerb für Straßen- und Fahrradwegebaukörper?

3. Ist das Land bereit, durch entsprechende Flurbereinigungsverfahren die Grundlagen für eine Fortführung der Umgehung im Zuge der L 300 zu schaffen?

4. Welchen Verfahrensstand hat die Ausweisung des Gewerbeparks Guckheim auch hinsichtlich UVP, etwaigen Einsprüchen, Anbindung an die L 300 i. V. m. Entzerrung der Kreuzung K 95/L 316?

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, in Verbindung mit dem Gewerbepark eine Umgehung der L 300 zu realisieren?

6. In welchem Umfang werden für Ausgleichsflächen Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes anerkannt und in welchem Verhältnis erfolgt eine Ausrechnung?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. November 2001 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1, 2, 3 und 5: Der Bau weiterer Ortsumgehungen auf dem Streckenzug der L 300 zwischen Montabaur und Westerburg ist seitens des Landes derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 22. September 1998 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schneider-Forst betr. L 300: Westerburg ­ Montabaur, Ausbau und Umgehung der Ortsdurchfahrt Guckheim (Drucksache 13/3506) verwiesen.

Zu Frage 4: Die Ausweisung des Gewerbeparks Guckheim liegt in der Planungshoheit der Ortsgemeinde Guckheim. Nach Mitteilung der Ortsgemeinde Guckheim ist das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung des Gewerbeparks noch nicht abgeschlossen. Zur Verbesserung der Verkehrssituation an dem Knotenpunkt L 300/K 96 soll durch das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Guckheim die Planung für einen Kreisverkehrsplatz erstellt werden.

Zu Frage 6: Als Ausgleichsflächen für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft kommen nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landespflegegesetzes nur solche Flächen in Betracht, die sich für die Durchführung von Maßnahmen eignen, die der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dienen. Ziel ist eine ökologisch-funktionale und ästhetische Aufwertung der Landschaft.

Sonstige umweltschützende Maßnahmen, wie z. B. Maßnahmen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes, können nicht im o. g. Sinne anerkannt werden, da ihnen ein entsprechendes ökologisches bzw. landschaftsgestaltendes Aufwertungspotenzial fehlt.