Zusammenlegung von Berufsschulklassen an der Berufsbildenden Schule des Landkreises Ahrweiler

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Entscheidung definitiv, dass die Klassen ZFA 04 und ZFA 05 an der Berufsbildenden Schule des Landkreises Ahrweiler gemeinsam unterrichtet werden?

Wenn ja, aus welchen Gründen werden die Klassen für welchen Zeitraum zusammengelegt?

2. Welche Unterrichtsfächer werden dadurch an der Berufsbildenden Schule Ahrweiler verkürzt angeboten oder zusammengelegt?

3. Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen auf die Unterrichtsqualität?

4. Sind weitere Klassen an der BBS Ahrweiler oder an anderen Berufsschulen in Rheinland-Pfalz von derartigen Maßnahmen betroffen?

5. Für die Abläufe in den Ausbildungsbetrieben ist es äußerst hinderlich, wenn Auszubildende unterschiedlicher Jahrgänge am selben Wochentag wegen Unterrichts abwesend sind. Warum wird den Auszubildenden aus Ahrweiler die Genehmigung verweigert, am Schulunterricht in Koblenz oder Neuwied teilzunehmen?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Entscheidung, dass die Klassen ZFA 04 und ZFA 05 an der Berufsbildenden Schule des Landkreises Ahrweiler derzeit gemeinsam unterrichtet werden, steht in direktem Zusammenhang mit dem abnehmenden Ausbildungsverhalten der Zahnarztpraxen der Region.

Die Klassen wurden zusammengelegt, weil zum Schuljahr 2005/2006 erheblich weniger Auszubildende zum Berufsschulunterricht angemeldet wurden als in den Vorjahren und die Bildung einer eigenen Jahrgangsklasse in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Fachlehrkräfte im Moment nicht zu vertreten ist. Die Zusammenlegung kann aufgehoben werden, sobald eine ausreichende Anzahl von Auszubildenden vorhanden ist.

Zu Frage 2: Die ZFA 04 (17 Schülerinnen und Schüler) und die ZFA 05 (neun Schülerinnen und Schüler) haben wegen der geringen Anzahl von Auszubildenden einen gemeinsamen Unterrichtstag. Jede dieser Klassen hat alle vier Wochen einen zusätzlichen separaten Unterrichtstag.

Gemeinsamer Unterricht wird in den Fächern Sozialkunde/Wirtschaftslehre, Deutsch/Kommunikation, dem Wahlpflichtfach Datenverarbeitung sowie in einem Lernfeld des berufsbezogenen Unterrichts (Lernfeld 6) erteilt. Lernfeld 6 ist zwar für die Unterstufe nicht vorgesehen, wird aber im Rahmen der Flexibilisierung der Stundentafel mit dem Lernfeld 1, das die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe im nächsten Schuljahr erhalten, getauscht. Differenzierten Unterricht erhalten die Fachklassen am gemeinsamen Unterrichtstag in den Lernfeldern 3 und 4 (ZFA 05) und in den Lernfeldern 7 und 8 (ZFA 04). In der Klasse ZFA 05 wird das Fach Sport und das zweite Wahlpflichtfach nicht erteilt.

Der überwiegende Teil des berufsbezogenen Unterrichts wird in getrennten Klassen an dem zusätzlichen separaten Unterrichtstag erteilt.

Zu Frage 3: Die Zusammenlegung der Fachklassen hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Unterrichtsqualität. Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit der Zahnärztekammer Koblenz besprochen und von dieser Seite als vernünftig angesehen. An dem zusätzlichen separaten Unterrichtstag hat die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer kleine Lerngruppen entsprechend der Größe der Fachklasse ZFA 04 und ZFA 05.

Zu Frage 4: Bei Fachklassen mit geringen Schülerzahlen ergab sich von jeher die Notwendigkeit, ggf. Jahrgangssammelklassen zu bilden, damit den heterogenen Interessen der ausbildenden Wirtschaft sowie den Belangen der Jugendlichen, der Erziehungsberechtigten und der berufsbildenden Schulen entsprochen werden kann. Dieses Erfordernis besteht auch zukünftig. Die Schulen sowie die Schulaufsicht entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Vorschriften über die Klassenbildungen.

Zu Frage 5: Die Genehmigung zur Teilnahme am Berufsschulunterricht in Koblenz oder Neuwied würde die Fachklasse des Landkreises Ahrweiler weiter destabilisieren, sodass dort keine Möglichkeit zur Einrichtung der gewünschten Jahrgangsfachklasse mehr bestehen würde. Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht sind bemüht, ein leistungsfähiges Ausbildungsangebot im Landkreis Ahrweiler aufrechtzuerhalten.

Um den Anliegen der Ausbildungsbetriebe Rechnung zu tragen, wird ab Anfang Oktober der gemeinsame Unterrichtstag von Dienstag auf Freitag verlegt. Da die meisten Zahnarztpraxen freitags kürzere Öffnungszeiten haben, wird dadurch die Abwesenheit der Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieben minimiert.