Welche Aufgaben hatte der Kriminaldauerdienst in der Vergangenheit derzeit und zukünftig zu

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufgaben hat(te) der Kriminaldauerdienst in der Vergangenheit, derzeit und zukünftig zu erfüllen?

2. Welche personelle Ausstattung ist dafür mindestens vonnöten?

3. Wie hat sich der Kriminaldauerdienst (Sitz, Personalstärke) in den letzten fünf Jahren landesweit entwickelt?

4. Woran liegen gegebenenfalls unterschiedliche Entwicklungen?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die seit 1997 unverändert wahrzunehmenden Aufgaben des Kriminaldauerdienstes sind im Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 1. September 1997 (MinBl. S. 448) über Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Polizeipräsidien wie folgt festgelegt: „­ Wahrnehmung aller kriminalpolizeilichen Aufgaben außerhalb der regulären Dienstzeit

­ Aufnahme von Strafanzeigen bei den von der Kriminaldirektion abschließend zu bearbeitenden Delikten, gegebenenfalls einschließlich der Erhebung des objektiven und subjektiven Tatbefundes, soweit der Tatort in seinem Zuständigkeitsbereich liegt."

Darüber hinaus wurden im Einzelfall auch Aufgaben der Fahndung wahrgenommen.

Zu 2. und 4.:

Die personelle und organisatorische Ausgestaltung der Kriminaldauerdienste obliegt der Organisationsgewalt der Polizeipräsidien.

Orientiert an der Kriminalitätslage und den regionalen Erfordernissen im Präsidialbereich gewährleisten sie die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche personelle Ausstattung der Kriminaldauerdienste.

Zu 3.: Der Kriminaldauerdienst ist im Kommissariat 1 der regionalen Kriminalinspektion am Sitz der Polizeipräsidien eingerichtet.

Die Mitteilungen der Polizeipräsidien über die Personalausstattung der Kriminaldauerdienste in den Jahren 2000 bis 2004 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.