Sanierung bzw. Beseitigung des Umweltschadens „Säureteich" in der Gemarkung Gau-Algesheim/Landkreis Mainz-Bingen

Vor wenigen Tagen wurde in der Allgemeinen Zeitung ­ Ausgabe Ingelheim ­ das Thema „Säureteich Gau-Algesheim" wiederholt aufgegriffen. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 1. Juni 1993 hat die Landesregierung am 25. Juni 1993 (Drucksache 12/3280) u. a. geantwortet, dass ein Sanierungsplan noch nicht vorliege und somit Angaben über einen Zeitplan, die anzuwendenden Verfahren und die Sanierungs- oder Beseitigungskosten derzeit nicht gemacht werden könnten. In der Presse hat allerdings jetzt ein Pressesprecher des Umweltministeriums dargelegt, dass die Landesregierung bereit sei, 100 % der Sanierungskosten zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist ihr Interesse an der Beseitigung bzw. Sanierung dieses Umweltschadens so aktuell, dass sie jetzt einen aktuellen Handlungsbedarf sieht und bereit ist, die Gesamtkosten zu übernehmen?

2. Konnte die von der früheren Umweltministerin Klaudia Martini in einem Schreiben an mich vom November 2000 angekündigte Sonderregelung in Abstimmung mit der zuständigen Kommune zwischenzeitlich herbeigeführt werden und wie sieht diese Sonderregelung aus bzw. welche konkreten Angebote und Zusagen wurden der zuständigen Kommune schriftlich erteilt und gegebenenfalls wann?

3. Liegt zwischenzeitlich ein Sanierungskonzept vor, wie sieht es aus, welche Verfahren sollen angewandt werden, und bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Beginn der Arbeiten gerechnet werden?

4. Wie hoch werden die Sanierungs- bzw. Beseitigungskosten geschätzt und ist das Land zur 100%igen Übernahme entsprechend der Presseankündigung bereit bzw. welche Kosten kommen auf die kommunale Seite zu?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Von der Altlast „Säureteerteich" in der Gemarkung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gehen zwar nach wie vor keine akuten Gefahren für die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft aus, gleichwohl stellt diese Altlast eine potentielle Gefahr dar. Sie ist auf Betreiben der damaligen Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz durch einen Zaun vor unbefugtem Zutritt gesichert worden und liegt weitab von jeglicher Bebauung. Dennoch kann die Umzäunung nicht sicher verhindern, dass Personen widerrechtlich die Altlast betreten und dadurch Gefahren für sich und für Andere auslösen könnten.

Die im Jahr 1999 abgeschlossene umfangreiche und zeitraubende Recherche hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Handlungsstörer und der Grundstückseigentümer hatte ergeben, dass diese wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht zur Sanierung herangezogen werden konnten. Auch konnte eine Aufnahme dieser Altlast in das neue Kooperationsmodell zur Altlastensanierung Rheinland Pfalz angesichts des begrenzten Anwendungsbereichs dieses Finanzierungsmodells nicht erfolgen.

Mit Blick auf die seitens der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim aktuell angemeldete Bereitschaft, erneut Gespräche zur Klärung einer Umsetzung der Sanierung aufzunehmen, erfolgt gegenwärtig eine erneute kurzfristige Überprüfung der Leistungsfähigkeitder Handlungsstörer und Grundstückseigentümer. Sollte diese Überprüfung das Ergebnis des Jahres 1999 bestätigen, wird die Landesregierung ­ sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Landeshaushalt gegeben sind ­ ihr Angebot der großzügigen Tragung der Sanierungskosten erneuern.

Nähere Ausführungen hierzu sind der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen.

Zu Frage 2: Mit Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim vom 23. November 2000 wurde dieser mitgeteilt, dass die Sanierung der in Rede stehenden Altlast seitens der Landesregierung angestrebt wird. Vor dem Hintergrund, dass aus damaliger Sicht weder der Handlungsstörer noch der Grundstückseigentümer mangels Leistungsfähigkeit für die Sanierung herangezogen werden konnten und die Aufnahme dieser Altlast in das neue Kooperationsmodell zur Altlastensanierung Rheinland-Pfalz nicht möglich war, hat die Landesregierung den Vorschlag unterbreitet, dass die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Sanierungsträgerschaft für die Altlast „Säureteerteich" übernimmt und im Gegenzug das Ministerium für Umwelt und Forsten auf Antrag gemäß der einschlägigen Förderrichtlinie Abfall und Altlasten die erforderlichen Mittel für die Sanierung zur Verfügung stellt. Dieser Vorschlag ist von der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim nicht aufgegriffen worden.

Zu Frage 3: Ein Sanierungskonzept setzt eine Variantenstudie voraus, die von der SGD Süd unter der Voraussetzung in Auftrag gegeben wird, dass die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargestellten offenen Fragen zuvor geklärt sind.

Die SGD Süd lädt alle Beteiligten zeitnah zur Verfahrensabstimmung ein.

Im Rahmen dieser Variantenstudie muss zunächst geklärt werden, welcher der zwei grundsätzlich möglichen Sanierungsvarianten

­ Sanierung durch Sicherung oder durch Beseitigung ­ unter Beachtung der ökologischen wie ökonomischen Rahmenbedingungen der Vorzug zu geben ist.

Zu Frage 4: Die Höhe der Sanierungskosten kann nur auf der Grundlage der Variantenstudie geschätzt werden. Und erst zu diesem Zeitpunkt kann erneut eine durch den Landeshaushalt abgesicherte Zusage zur Übernahme der Kosten erfolgen.

Grundsätzlich stehen dem Ministerium für Umwelt und Forsten für entsprechende Sanierungsmaßnahmen Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Eine solche Förderung erfordert jedoch eine kommunale Trägerschaft. Der Landkreis MainzBingen hat sich grundsätzlich nach Abschluss und Auswertung der Variantenstudie und bei vollständiger Übernahme der Sanierungskosten durch das Land hierzu bereit erklärt.

In dem Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 23. November 2000 an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim wurde in diesem Zusammenhang von einer „Sonderregelung" gesprochen.