Künftig wegfallende (kw) Planstellen in den Schulkapiteln des Landeshaushalts

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Planstellen sind in den Kapiteln 09 17, 09 18 und 09 20 bis 09 27 des Landeshaushaltsplans 2005/2006 ohne Zusammenhang mit der Altersteilzeitregelung mit einem Vermerk „künftig wegfallend (kw)" versehen (bitte nach den einzelnen Schularten und den einzelnen vorgesehenen Haushaltsjahren aufschlüsseln, in denen der kw-Vermerk wirksam werden soll)?

2. Wie viele Planstellen sind in den Kapiteln 09 17, 09 18 und 09 20 bis 09 27 des Landeshaushaltsplans 2005/2006 in Zusammenhang mit der Altersteilzeit mit einem Vermerk „künftig wegfallend (kw)" versehen (bitte nach den einzelnen Schularten und den einzelnen vorgesehenen Haushaltsjahren aufschlüsseln, in denen der kw-Vermerk wirksam werden soll)?

3. Sollen die Planstellen mit kw-Vermerk in den Schulkapiteln eingespart oder in andere und ggf. welche Bereiche des Landeshaushalts umgesetzt werden (bitte nach Planstellen mit und ohne Zusammenhang mit der Altersteilzeit aufschlüsseln)?

4. In welcher Höhe werden dadurch ggf. Haushaltsmittel insgesamt eingespart?

5. Wie wird sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Rheinland-Pfalz in der nächsten Legislaturperiode voraussichtlich entwickeln (bitte nach den einzelnen Schularten und Schuljahren aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. November 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1 und Frage 3: Im Doppelhaushalt 2005/2006 sind kw-Stellen mit Wirkungsdatum 2009 in folgendem Umfang ausgebracht:

Die Vermerke „künftig wegfallend" wurden vorsorglich in den Haushalt aufgenommen, um im Hinblick auf einen demografisch bedingten veränderten Lehrerbedarf reagieren zu können. Über die weitere Ausgestaltung dieser kw-Vermerke wird im Rahmen der Aufstellung der kommenden Haushalte unter Berücksichtigung der hohen Priorität entschieden, die die Landesregierung der Unterrichtsversorgung beimisst und beigemessen hat.

Zu Frage 2: Zwischen den kw-Vermerken, die mit einem Wirkungsdatum 2009 versehen sind, und den im Altersteilzeitstellenplan ausgebrachten kw-Vermerken besteht kein Zusammenhang. Der Altersteilzeitstellenplan wurde eingerichtet, um Transparenz insofern zu schaffen, wie sich die Altersteilzeit auf die Planstellen und Stellen auswirkt. Die Wirkungsweise des Altersteilzeitstellenplans ist im Einzelplan 09 bei Kapitel 09 17 in den Erläuterungen zur Hauptgruppe 4 verbindlich geregelt:

Für die Bewirtschaftung der Stellenpläne der Kapitel 09 17 bis 09 29 gilt:

1. Sobald Lehrkräfte die Altersteilzeit in Form des Blockmodells in Anspruch nehmen, dürfen deren hälftig frei werdenden Stellen nicht wieder besetzt werden; sie sind im nächsten Haushaltsplan in Abgang zu stellen.

2. Die weiterhin von diesen Lehrkräften besetzten hälftigen Stellenteile sind kw mit Ausscheiden des Planstelleninhabers und dürfen mit deren Ausscheiden nicht wieder besetzt werden; sie sind ebenfalls im nächsten Haushaltsplan in Abgang zu stellen.

3. Die unter dem Stellenplanabschnitt Altersteilzeit veranschlagten Stellen für den Ersatz von im Rahmen der Altersteilzeit (Blockmodell) in die Freistellungsphase wechselnden Lehrkräften werden zu dem Zeitpunkt von dem für Finanzangelegenheiten zuständigen Ministerium freigegeben, sobald der Ersatzbedarf entsteht.

4. Sollten die unter dem Stellenplanabschnitt Altersteilzeit veranschlagten Stellen für den notwendigen Ersatz von Lehrkräften, die in die Freistellungsphase wechseln (vgl. Nr. 3), nicht ausreichen, wird das für Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium ermächtigt, zusätzliche Planstellen zu schaffen. Für andere Stellen als Planstellen wird auf die Ermächtigung des § 49 Abs. 3 LHO verwiesen.

Daraus ergibt sich, dass die Konstruktion des Altersteilzeitstellenplans im Ergebnis stellenneutral ist.

Zu Frage 4: Da in den zukünftigen Haushalten über den Stellenbestand entschieden werden wird, ist eine Aussage darüber, ob und ggf. in welcher Höhe Haushaltsmittel eingespart werden, derzeit nicht möglich.

Zu Frage 5: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz wird sich nach derzeitiger Prognose in der nächsten Legislaturperiode.