Fortbildung

Beim PHW „Ansteckungsgefahr" sowie beim Merkmal „geisteskrank" wurden in einigen Fällen die formellen Anforderungen nicht erfüllt (Hinweis auf die Quelle der Information bzw. Angabe von Urheber und Aufbewahrungsort des maßgeblichen Gutachtens).

Die diesbezüglichen Erörterungen mit dem ISM auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Bundesdatei „INPOL-neu" dauern an.

Neue Techniken

Polizeiliches Fachinformationsnetz EXTRAPOL

Im 19. Tätigkeitbericht hatte der LfD unter Tz. 5.21 über das Fachinformationsnetz der Polizeien EXTRAPOL berichtet. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich in den Wirkbetrieb überführt. Gleichzeitig wurden die Zuständigkeiten neu geordnet; in diesem Zusammenhang hat Rheinland-Pfalz einen Teil der EXTRAPOL-Verantwortung abgegeben. Die inhaltliche Gestaltung und Betreuung des Verfahrens liegt nunmehr in Händen einer Fachredaktion, den Vorsitz führt hier das Landeskriminalamt Hessen.

EXTRAPOL ist grundsätzlich als dezentrales Netz konzipiert, der technische Betrieb zweier Komponenten ­ des Redaktionssystems und der eigentlichen Informationsplattform ­ erfolgt allerdings weiterhin zentral im Weg der Auftragsdatenverarbeitung durch den Landesbetrieb Daten und Information.

Konzipiert wurde EXTRAPOL ursprünglich als Plattform für polizeiliche Fachinformationen (Dienstvorschriften, Rechtsgrundlagen, Fachdokumentationen etc.). Bereits 2003 wurden allerdings Meldungen zu überregional bedeutsamen Ereignissen und Vorkommnissen aufgenommen. Ein weiterer Schritt hin zur Aufnahme fallbezogener Informationen ist mit der Einstellung des Bundeskriminalblatts des BKA erfolgt. Die Planungen zur weiteren Entwicklung von EXTRAPOL gehen dahin, die Plattform für den direkten Informationsaustausch der Polizeien untereinander auszubauen.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Funktionalität wurde ein Berechtigungsmodell eingeführt, das die Bildung geschlossener Benutzergruppen ermöglicht. Die eingesetzte Lösung ist grundsätzlich geeignet, auch feiner abgestufte Berechtigungen zu verwalten, tut dies gegenwärtig jedoch nicht. Zudem ist das Berechtigungskonzept derzeit nur für Teilbereiche realisiert. Protokollierungsfunktionen, die über die serverseitige Erfassung der Inhalte und der abrufenden Stelle hinausgehen, existieren außerhalb des Redaktionssystems bislang nicht; Abfragen oder der Zugriff auf einzelne Informationen sind damit benutzerbezogen nicht nachvollziehbar.

Personenbezogene Daten werden in EXTRAPOL gegenwärtig nur in Randbereichen verarbeitet. Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Verfahrens sind aus Sicht des LfD parallel hierzu die Sicherheits- und Datenschutzmechanismen nachzuführen, jedenfalls dann, wenn ­ wie vorgesehen ­ ein weiterer Ausbau zu einer umfassenden Informations- und Kommunikationsplattform erfolgen sollte.

Gesichtserkennungssysteme

Die Polizei Rheinland-Pfalz erprobt derzeit eine Lösung zur automatischen Gesichtserkennung in Videoaufnahmen („FaceSnap").

Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Kamera, digitalem Videorecorder und biometrischer Gesichtserkennungssoftware („FaceRecorder"). Die Lösung ist portabel und wird bei Observationen durch das Mobile Einsatzkommando des LKA eingesetzt.

Die FaceSnap-Software wertet Videoaufnahmen aus, findet und extrahiert daraus selbständig Gesichtsbilder und speichert diese in einer internen Datenbank. Falls mehr als eine Person gleichzeitig im Bild ist, werden auch mehrere Gesichter erfasst. Aufnahmen, die keine Gesichter enthalten, verwirft das System. Über eine weitere Komponente ist ein nachträglicher Abgleich der extrahierten Bilder mit Vergleichsaufnahmen möglich.

Das System dient der erleichterten Auswertung von Videoaufzeichnungen aus Observationen und erlaubt zur Personenerkennung einen automatischen Abgleich mit einer beschränkten Zahl von Vergleichsaufnahmen gleichzeitig. Nach Abschluss einer Maßnahme werden die Bilder auf CD-ROM gesichert und im FaceSnap-System gelöscht.

Über Erweiterungen sind die Anbindung an eine externe Bilddatenbank und der Online-Abgleich in Echtzeit während der Videoaufzeichnung möglich („FaceServer"). In dieser Form wird die Lösung u. a. für die Zutrittsüberwachung an Flughäfen und zur Überwachung bestehender Hausverbote in Spielbanken eingesetzt. Über eine weitere Ergänzung („FaceTrack") ist es möglich, auch in großflächigen Überwachungsaufnahmen Gesichter automatisch zu detektieren, heranzuzoomen und herauszufiltern.

In der gegenwärtigen Form wird die FaceSnap-Lösung isoliert für einzelne Observationsmaßnahmen durch das MEK, von einem eng begrenzten Personenkreis und unter festgelegten Bedingungen genutzt. In diesem Zusammenhang begegnet sie dabei keinen datenschutzrechtlichen Bedenken.

Bei vielen aktuellen Videolösungen handelt es sich um „intelligente Kameras", ausgestattet mit Prozessoreinheit, Massenspeicher, Netzwerkanschluss und Betriebssystem ­ letztlich videotaugliche PCs. Dies gilt auch für die FaceSnap-Lösung. Im Fall einer Erweiterung des Einsatzspektrums und insbesondere bei einer Einbindung in vorhandene IT-Strukturen der Polizei bedarf es aus Sicht des LfD einer Anpassung der Datenschutz- und Datensicherheitsfunktionen, die eine angemessene Zugriffs- und Verarbeitungskontrolle nach § 9 Abs. 2 LDSG sicherstellen (z. B. Benutzerverwaltung, Protokollierung).

Als Rechtsgrundlage für den Einsatz dieses Verfahrens ist im Bereich der Strafverfolgung § 100 c Abs. 1 StPO, im Bereich der Gefahrenabwehr § 37 Abs. 3 POG zu beachten. Diese Regelungen beschränken die Einsatzmöglichkeiten. Der LfD wird den praktischen Einsatz weiterhin aufmerksam beobachten.

Digitalisierte Fingerabdruckverarbeitung

Die Polizei Rheinland-Pfalz erprobt derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Leitung des BKA den Einsatz von Lösungen, mit denen eine mobile Identifizierung anhand digital aufgenommener Fingerabdrücke möglich ist („Fast Ident"). Das Verfahren soll bei der WM 2006 unter anderem bei der Besucherkontrolle, bei Kontrollen an den Landesgrenzen sowie bei der Überprüfung von festgenommenen Personen eingesetzt werden.

Die Geräte sind mit einem Fingerabdruckscanner ausgestattet; die gescannten Abdrücke werden gegen einen im Gerät gespeicherten Teildatenbestand aus dem AFIS-System des Bundeskriminalamts geprüft. Dieser wird manuell aktualisiert, indem in regelmäßigen Abständen der jeweils aktuelle Stand aufgespielt wird. Die digital abgenommenen Fingerabdrücke werden nicht dauerhaft im Gerät gespeichert. In einem zweiten Schritt ist beabsichtigt, drahtlos auf den AFIS-Gesamtbestand zuzugreifen.

Die Fast Ident-Lösung bietet gegenwärtig nur eine beschränkte Verlässlichkeit der Identifizierung. Bei Tests wurde eine Treffergenauigkeit von ca. 56 % erreicht. Es ist kritisch zu fragen, ob eine derart geringe Genauigkeit den Einsatz eines solchen Systems überhaupt erlaubt. Auch bei einer Erhöhung der Treffergenauigkeit dürfen aus Sicht des LfD allein auf der Grundlage eines angezeigten „Treffers" jedenfalls keine Eingriffsmaßnahmen getroffen, sondern es müssen ergänzende Identifizierungsmaßnahmen ergriffen werden. Er hat daher empfohlen, in einer Dienstanweisung festzulegen, welche polizeilichen Maßnahmen bei welcher Trefferwahrscheinlichkeit zur Anwendung kommen sollen, einen angemessenen Zeitrahmen für die Aktualisierung der Vergleichsdaten vorzusehen und nach Abschluss der Pilotphase das Löschen von Protokolldaten sicher zu stellen.

Weitergehende Planungen der Polizei sehen vor, die erkennungsdienstliche Behandlung allgemein auf die digitale Fingerabdruckverarbeitung umzustellen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 sollen die Präsidien bis Mitte des nächsten Jahres mit der hierzu erforderlichen Infrastruktur ausgestattet werden. Parallel dazu soll eine gesonderte Landesdatei eingerichtet werden, die neben der Speicherung digitalisierter Finger- und Handflächenabdrücke den Abgleich von Fingerabdruckspuren und die Übermittlung digitalisierten ED-Materials an die AFIS-Datenbank des BKA unterstützt.

Der LfD wurde über die Planungen der Polizei in diesem Bereich unterrichtet und wird die weitere Entwicklung verfolgen.

Digitalisierte Unterstützung von komplexen Ermittlungsverfahren

Im 18. Tätigkeitsbericht hatte der LfD unter der Tz. 21.2.3 über ein Verfahren berichtet, das die zusammenhängende Aufbereitung und Darstellung polizeilicher Ermittlungsergebnisse ermöglicht. Die Lösung wurde zwischenzeitlich weiter entwickelt und wird gegenwärtig unter der Bezeichnung KRISTAL (Kriminalpolizeiliches Recherche- und Informationssystem; Täterorientierte Auswertung/Analyse und Lagedarstellung) in bestimmten Ermittlungsbereichen erprobt.

Die Lösung dient der Auswertung und Darstellung der Zusammenhänge von Daten aus unterschiedlichen Fachanwendungen der Polizei (POLADIS, ATIS, POLIS etc.) sowie aus Verfahren anderer Verwaltungsbereiche (z. B. EWOIS). Anstelle einer separaten Abfrage im jeweiligen Verfahren werden vorselektierte Daten automatisiert übergeben und die Ergebnisse in KRISTAL übernommen. Letztlich fasst KRISTAL ermittlungsrelevante Daten aus unterschiedlichen Anwendungen zusammen und bietet die Möglichkeit der nach Zeit bzw. Häufigkeit ausgerichteten Visualisierung von Beziehungen z. B. zwischen Personen, Objekten und Vorkommnissen. Für die sich daraus ergebenden Fragen der Zugriffskontrolle, der Nachvollziehbarkeit der Nutzung und der Gewährleistung notwendiger Datenlöschungen sollten aus Sicht des LfD vor einer flächendeckenden Einführung praktische Erfahrungen aus einem Testbetrieb in die datenschutzrechtliche Bewertung einfließen.

Für das Verfahren wurden eine Vorabkontrolle nach § 9 Abs. 5 LDSG durchgeführt und Verarbeitungsregeln festgelegt. Aus Sicht des LfD bestanden damit keine Bedenken gegen die Aufnahme des Pilotbetriebs; er wird den weiteren Einsatz des Verfahrens aufmerksam begleiten.

RIVAR

Eine der zentralen Anwendungen des RIVAR-Verfahrens ist die polizeiliche Vorgangsverwaltung POLADIS (vgl. 18. Tb., Tz. 5.2; 19.Tb., Tz. 5.11.1). Das Verfahren wird landesweit bei allen Polizeidienststellen eingesetzt; die Datenhaltung basiert derzeit auf 126 getrennten Datenbanksystemen. Mit Blick auf den damit verbundenen Administrations- und Betreuungsaufwand werden seitens der Polizei Überlegungen angestellt, die Datenhaltung ganz oder teilweise zu zentralisieren. Zur Klärung der Vor- und Nachteile derartiger Lösungen und zur Prüfung möglicher Realisierungsalternativen ist eine Machbarkeitsstudie vorgesehen.

Der LfD wurde frühzeitig in die Zentralisierungsüberlegungen eingebunden. In diesem Zusammenhang hat er auf die Notwendigkeit hingewiesen, die mit einer Konsolidierung der Datenhaltung verbundenen erleichterten Zugriffs- und Auswertungsmöglichkeiten durch entsprechende Protokollierungsmechanismen und Berechtigungskonzepte zu kompensieren. Der in der Vergangenheit in der datenschutzrechtlichen Bewertung häufig bedeutsamen Unterscheidung zwischen zentraler und dezentraler Datenhal29 tung kommt nach Auffassung des LfD im Zeitalter vernetzter Systeme und verteilter Anwendungen zunehmend geringere Bedeutung zu. Organisationsweite Administrationslösungen ermöglichen, wenngleich mit erhöhtem Aufwand, auch bei dezentralen Strukturen zentrale Zugriffe und Recherchemöglichkeiten. Datenschutzrechtliche Vorteile ergäben sich bei einer Konsolidierung der POLADIS-Datenhaltung hinsichtlich der Auswertung von Protokolldaten. Da diese verbunden mit der jeweiligen Datenbank gespeichert werden, lassen sich einzelne Abrufe gegenwärtig nur mit entsprechendem Aufwand klären. Dem LfD wurde zugesagt, ihn im Rahmen der weiteren Entwicklung zu beteiligen.

Die zentrale Nutzung von Daten der dezentralen polizeilichen Vorgangsverwaltung stellt offensichtlich eine polizeiliche Notwendigkeit dar. Im Berichtszeitraum hatte der LfD zu beurteilen, ob eine solche Auswertung zu kriminalstatistischen Zwecken zulässig war; in einem anderen Fall ging es um die Suche nach einem verdächtigen Fahrzeug, das möglicherweise schon in einem anderen Zusammenhang polizeilich erfasst worden war. Der LfD hält solche Nutzungen für unvereinbar mit der gegenwärtigen Dateierrichtungsanordnung POLADIS. Er hat deshalb angeregt, für Fälle, in denen eine solche Nutzung als allgemeines polizeiliches Informationssystem unabweisbar erscheint, die Errichtungsanordnung zu ändern; selbstverständlich sind solche Nutzungen nur dann zulässig, wenn sie aufgrund von Protokollierungen nachvollziehbar sind und eine herausragende Bedeutung für die polizeiliche Aufgabenerfüllung haben.

Im Rahmen einer Kooperation zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland übernimmt die Polizei des Saarlandes Fachanwendungen aus dem RIVAR-Konzept. Zunächst betrifft dies das Polizeiliche Informationssystem POLIS als Landeskomponente des INPOL-Verfahrens sowie in einem weiteren Schritt die polizeiliche Vorgangsverwaltung POLADIS. Der technische Betrieb des POLIS-Verfahrens für das Saarland obliegt dem LDI, die Verfahrensbetreuung hingegen der dortigen Polizei bzw. dem IT-Dienstleister der saarländischen Landesverwaltung.

Kernpunkt der Bewertung des LfD war in diesem Zusammenhang die Frage, ob sich aus der Nutzung der Infrastruktur des LDI datenschutzrechtliche Risiken für das POLIS-Verfahren Rheinland-Pfalz ergeben. Das Konzept des LDI sieht für den POLIS-Betrieb grundsätzlich getrennte Infrastrukturen vor. Netzseitig wird diese für POLIS-SL in einem eigenen logischen Teilnetz des rlp-Netzes angesiedelt. Die Anbindung des LKA Saarbrücken erfolgt über eine separate, verschlüsselte Leitungsverbindung; die Administration der Netz- und Krypto-Komponenten liegt in der Verantwortung des LDI. Damit steht der Zugang der Polizei des Saarlandes zum rlp-Netz und den POLIS-Datenbank- und Anwendungsservern unter der Kontrolle des LDI. Die Steuerung der Kommunikation ab dem Übergabepunkt in Saarbrücken liegt in saarländischer Hand.

Die Übernahme des POLIS-Betriebs für das Saarland durch den LDI führt damit zu keinen Beeinträchtigungen des Verfahrens in Rheinland-Pfalz. Das Konzept des LDI begegnete keinen datenschutzrechtlichen Bedenken. Für den Fall einer Übernahme weiterer RIVAR-Anwendungen ist das o. g. Betriebskonzept grundsätzlich übertragbar.

Digitale Videoaufzeichnungen von Polizeikontrollen

Die Realisierung der polizeilichen Planung, Streifenwagen mit Videokameras auszustatten, (vgl. 18. Tb., Tz. 5.8) ist im Berichtszeitraum vorangeschritten. Das Ende 2004 im Probebetrieb präsentierte, in einem Polizeibus installierte digitale Aufzeichnungssystem besteht aus einem Objektiv, einem Vorschaumonitor und einem Recorder mit Wechselfestplatte. Mit dem Einschalten der Fahrzeugfunkanlage wird das Videoaufzeichnungsgerät automatisiert in den „Stand-By-Betrieb" geschaltet, beim Einschalten der Signalisierung „Stopp-Polizei" die Aufzeichnung aktiviert und beim Ausschalten deaktiviert. Es ist jedoch auch möglich, die Aufzeichnung manuell zu starten bzw. zu beenden. Der Aufnahmevorgang kann über ein in den Sonnenschutz integriertes Display verfolgt werden. Ein rotes Blinklicht in der an der Frontscheibe montierten Kamera signalisiert die Aufzeichnung. Die Aufzeichnungskapazität des Speichermediums beträgt sechs Stunden. Daten, die älter als 24 Stunden sind, werden durch Überschreiben der jeweils ältesten gelöscht. Während der Aufzeichnung werden die Daten systemseits verschlüsselt. Den Anregungen des LfD, eine automatisierte Protokollierung (wer was wann wie genutzt hat) zu gewährleisten und den Zugriff nur auf die selbst erzeugten Daten zu gewährleisten, wurde entsprochen.

Für diese Verfahrensweise wurde im neuen POG nunmehr eine ausdrückliche Rechtsgrundlage geschaffen (§ 27 Abs. 4 POG). Umstritten war zunächst, in welchem Umfang eine Auswertung der Aufnahmen zu Zwecken der Dienstaufsicht und zu Zwecken der eigenen Fortbildung der handelnden Beamten zulässig sein sollte. Diese Fragen wurden in einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat der Polizei, an deren Formulierungen auch der LfD mitgewirkt hatte, geregelt (s. 19. Tb., Tz. 5.4). Dem LfD ist nicht bekannt geworden, dass sich in der Praxis hier Probleme ergeben hätten.

Führt die Polizei eine Homosexuellen-Datenbank?

Die Polizeibehörden Bayerns, Thüringens und Nordrhein-Westfalens nutzten bei ihrer Ermittlungsarbeit laut Medienberichten eine Software, die auch Homosexuelle gesondert ausweisen kann. Bei Eingabe in die dort eingesetzten Vorgangsverwaltungsprogramme IGVP und PVP könne die sexuelle Neigung von Tätern, aber auch von Opfern und Zeugen, extra eingegeben werden, wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel" im Juli 2005 berichtete. Das Programm könne alle in Straf- oder Ermittlungsverfahren verwickelten Personen, also Täter, Opfer und Zeugen, mit ihrer homosexuellen Orientierung registrieren. Homosexuelle würden als Tätergruppe klassifiziert und „Aufenthaltsorte von Homosexuellen" als potentielle Tatorte. Mit dem Kürzel „omosex" sei es den Ermittlern dann möglich, sämtliche entsprechenden Datensätze abzurufen.