Diese Problematik ist von den Beteiligten weitgehend nicht gesehen worden

Damit hätte der Umbau ausgeschrieben werden müssen.

Diese Problematik ist von den Beteiligten weitgehend nicht gesehen worden. Der Festpreis war durch Zuschüsse der Deutschen Städtereklame und des SV Werder sowie Bankdarlehen privat finanziert. Haushaltsmittel sollten nicht in Anspruch genommen werden. Die Planungen waren mit allen Nutzern abgestimmt, so dass niemand erwarten konnte, dass sich durch eine Ausschreibung das Angebot verbessert hätte.

Meine Damen und Herren, die Grünen kritisieren insbesondere das Controlling durch den Mitarbeiter von Herrn Mellenthin. Die BSF wollte ausschließlich Herrn Mellenthin und nicht den ganzen Eigenbetrieb am Tisch haben.

Als unterlag die BSF in dieser Frage keinem Kontrahierungszwang, sie hätte sich zur Steuerung des Bauvorhabens auch auf dem privaten Markt umsehen können. hatte zu dieser Zeit einen Ruf, der dazu führte, dass Aufträge weitgehend nur unter Kontrahierungszwang abgeschlossen werden konnten. Den Ruf, besonders preisgünstig, schlank und schnell zu sein, hatte damals nicht.

Die Grünen vermuten nun in der Abordnung von Herrn Mellenthin eine Verkürzung der Kontrollmöglichkeiten des Generalunternehmers. Das ist nicht nachvollziehbar. Zwar hat der Leiter von gesagt, dass ein Mann allein gar nicht die Ostkurve controllen könnte. Allerdings hatte gerade dieser Mitarbeiter frühere Ausbauten des Stadions durch geleitet, und der Leiter von machte sowohl im Abordnungsverfahren als auch als Zeuge geltend, dass er Herrn Mellenthin aus dem Grunde nicht verlieren durfte, weil dieser der Einzige war, der den Bau des Kongresszentrums abrechnen konnte. So inkompetent, wie er im grünen Votum gemacht werden soll, kann Herr Mellenthin also nicht gewesen sein.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, vor Abschluss eines Projektentwicklervertrags zwischen der BSF und der Firma Zechbau wurde das Festpreisangebot sehr gründlich auf Plausibilität geprüft. Es konnten noch zusätzliche Bauleistungen in Höhe von rund einer Million DM in den Festpreis hinein vereinbart werden. Die Zeugenaussagen verschiedener Handwerker haben bestätigt, dass die Firma Zechbau diverse Bauleistungen für private Bauvorhaben über das Bauvorhaben Ostkurve abgerechnet hat. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass dadurch für die Stadtgemeinde Bremen ein finanzieller Schaden entstanden ist, denn der Neubau der Ostkurve wurde zum Festpreis angeboten, welcher auch nicht überschritten worden ist. Die Aussagen von früheren Werder-Spitzen, denen zufolge sie für den Neubau der Ostkurve einen geringeren Preis ausgehandelt hätten, muss und darf man wohl dem Bereich der zulässigen Eigenwerbung zurechnen.

Meine Damen und Herren, seit Anfang der neunziger Jahre wurden vom Wirtschaftsressort Überlegungen angestellt, das Polizeihaus Am Wall für gewerbliche Zwecke zu nutzen mit dem Ziel, diesen Standort zu einem Trittstein zwischen den Einkaufszonen der Innenstadt und der Kulturmeile Ostertor zu entwickeln. Ab Anfang 1994 gab es parallel zu dem Vermarktungsbemühen des Polizeihauses Kontakte des Wirtschafts- und des Innenressorts zu der Firma Zechbau im Zusammenhang mit den Planungen zur Umnutzung der Lettow-Vorbeck-Kaserne.

Einerseits war ein Zusammenhang offensichtlich, denn ein neues Polizeipräsidium macht nur Sinn, wenn auch die Polizei dahin umzieht, und der Verkauf des alten Polizeipräsidiums ist nur geschickt, wenn die Polizisten wissen, wohin sie stattdessen morgens gehen müssen. Andererseits gab es einen finanziellen Zusammenhang, weil der Verkaufserlös für das Polizeipräsidium, von der Katastervermessung auf acht Millionen DM festgelegt, für die Finanzierung des 50-Millionen-Umbaus der Kaserne gebraucht wurde.

Das grüne Votum sieht noch einen dritten Zusammenhang, der auch vom früheren Präsidenten der Architektenkammer vorgetragen wurde, nämlich dass aus beiden Projekten ein Paket geschnürt wurde wie beispielsweise beim Neubau des Hamburger Polizeipräsidiums. Der Investor baut ein neues Polizeihaus und nimmt das alte in Zahlung. Der Ausschuss hat für diese Paketlösung keinen Beweis gefunden, im Gegenteil, insbesondere die öffentlichen Ausschreibungen beider Projekte sprechen dagegen.

Die Unterbringung der Stadtbibliothek im Polizeihaus fand sich als Idee bereits im Innenstadtkonzept der Wirtschaftsbehörde von 1991, und sie erhielt durch das Lademann-Gutachten im Dezember 1994 neuen Schwung. Neben den Stadtteilpolitikern wie insbesondere Ortsamtsleiter Bücking setzten sich die Stadtbibliothek, Kulturverwalter und Kulturpolitiker sowie die Wall-Kaufleute für diesen Frequenzbringer ein.

Im September 1995 wurde der Verkauf des Polizeihauses zum Verkehrswert ausgeschrieben. Die Priorität der Ausschreibung lag auf einem qualitativ hochwertigen Realisierungskonzept und nicht auf dem Kaufpreishöchstgebot. Die Unterbringung der Zentralbibliothek im Polizeihaus konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschrieben werden, weil das Bibliothekskonzept nicht entschieden und die Finanzierung eines solchen Konzeptes nicht gesichert war.

Auf die Ausschreibung gaben zwei Unternehmen ihre Angebote ab, Zechbau und Weser-Wohnbau.

Zusätzlich legte die Firma Zechbau ein Konzept Erlebniswelt ­ Stadtbibliothek ­ Wohnen vor. Unter anderem wurden diese Konzepte in einer Sitzung des Beirats Mitte vorgestellt. Obwohl das Zechbau-Konzept mit integrierter Zentralbibliothek nicht in die Bewertung der Angebote einbezogen werden durfte, votierte der Beirat nicht nur einstimmig für das Konzept der Firma Zechbau und gegen das finanziell attraktivere von Weser-Wohnbau, sondern forderte auch genauso einstimmig die Berücksichtigung der Zentralbibliothek im Polizeihaus. So entschied danach einstimmig auch der Grundstücksausschuss der Bürgerschaft.

Im Januar 1998 wurde der Verkauf des Polizeihauses an die Firma Zechbau von der Stadtbürgerschaft beschlossen. Die Fraktion der Grünen stimmte dem Verkauf an Zechbau ausdrücklich nur deshalb nicht zu, weil in dem Beschluss nicht zeitgleich die Unterbringung der Zentralbibliothek im Polizeihaus aufgenommen worden war.

Meine Damen und Herren, bis zum Abschluss des Kaufvertrags und des Mietvertrags im Juni 2001 vergingen weitere dreieinhalb Jahre, insbesondere auch, weil die Stadt wegen der Unterbringung des Innenstadtreviers und der Zukunft des Verkehrszentralrechners nicht liefern konnte.

Der Um- und Neubau der Lettow-Vorbeck-Kaserne zum Polizeipräsidium ist ein Beispiel dafür, dass sich die Verwaltung durch die frühe Einbeziehung eines Privatunternehmens in die Planung, wenn auch nicht rechtlich, so doch faktisch, in die Gefahr einer schleichenden Selbstbindung gebracht hat. Nach einer Kostenberechnung des Hochbauamtes 1993 schien der Umbau der Kaserne unfinanzierbar. Vor dem Hintergrund fehlender Planungsmittel war das Innenressort dankbar, dass sich in der Firma Zechbau ein Unternehmen fand, das gemeinsam mit der Polizei unentgeltlich detaillierte Planungen für die Umnutzung der Kaserne entwickelte. Im Februar 1995 legte die Firma ein Festpreisangebot vor, das die Umbaumaßnahmen sowie den Neubau der Kaserne mit einer Gesamtsumme von zirka 49 Millionen DM bezifferte.

Zunächst war eine freihändige Vergabe des Auftrags durch die HIBEG vorgesehen. Eine freihändige Vergabe der Bauleistungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten rechtfertigte sich nach der VOB/A möglicherweise durch die Sicherheits- und Geheimhaltungsbedürftigkeit des Polizeipräsidiums.

In den zahlreichen Diskussionen zu dieser Fragestellung vertrat Professor Zantke als damaliger höchster Bauexperte der bremischen Verwaltung diese Auffassung. Zuvor war diese Einschätzung bereits durch ein Rechtgutachten von Professor Ganten, das die HIBEG in Auftrag gegeben hatte, bekräftigt worden. Sie wurde im weiteren Verlauf noch einmal durch ein Gutachten der Anwälte Heiber und Kirchhoff, Hamburg und Düsseldorf, bestätigt.

Gegen die freihändige Vergabe wurden vom Rechnungshof, der Architektenkammer und schließlich von der Europäischen Kommission Bedenken erhoben. Es entbrannte ein heftiger Streit, der in der Presse öffentlich diskutiert wurde. Um eine rechtliche Auseinandersetzung mit der EU-Kommission zu vermeiden, beschloss der Senat im Februar 1997 eine beschränkte Ausschreibung im nicht offenen Verfahren zur Einholung eines Finanzdienstleistungsangebots mit Bauausführung nach EU-weiter Bekanntmachung. Durch die Art der Ausschreibung war man nicht auf die Planungsunterlagen der Firma Zechbau angewiesen, die diese auch nicht unentgeltlich herausgeben wollte, sondern konnte durch eine von einem externen Planungsbüro erstellte funktionale Leistungsbeschreibung gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle potentiellen Bieter erreichen.

Die Submission brachte sieben Angebote. Die Fides Treuhandgesellschaft führte eine Vorteilhaftigkeitsanalyse zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch. Die bautechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das IPS Planungsbüro. Im Rahmen von Aufklärungsverhandlungen wurden die Angebote aller Bieter vergleichbar gemacht. Die Europäische Kommission war zunächst skeptisch, nach Vorlage der Ausschreibungsunterlagen konnten diese Bedenken jedoch ausgeräumt werden. Auch die Architektenkammer erhob keine weiteren Bedenken mehr.

Im Juli 1997 erhielt die Leasinggesellschaft Commerzleasing den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot, das die Beauftragung der Firma Zechbau als Generalunternehmen für die Durchführung der Bauleistungen vorsah. Gegen diesen Bescheid wurden von mitbietenden Firmen keine Bedenken geltend gemacht. Aus steuerrechtlichen Erwägungen wurde später das Leasingmodell zugunsten eines Treuhandmodells aufgegeben. Die im Laufe der Baudurchführung entstandenen Mehrkosten basieren auf zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen der Planung nicht absehbar waren.

Meine Damen und Herren, beim Verkauf des Siemens-Hochhauses wurde vor allem das Fehlen der Wirtschaftlichkeitsberechnung moniert, hierzu hat der Rechnungsprüfungsausschuss vor einigen Monaten bereits ausführlich Stellung genommen. Die Grünen vermuten im Übrigen aufgrund der Geschwindigkeit, mit der der Senat Ende 1999/Anfang 2000 das lukrative Kaufangebot der Firma Zech aufgriff, dass vorher Geheimverhandlungen stattgefunden haben müssen. Belege dafür hat der Ausschuss nicht gefunden. Die Frühstücksrunde des Senats beschloss in ihrer ersten Sitzung im Jahr 2000, den Verkauf an Zechbau zu prüfen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Objekt mit nicht abschätzbaren Sanierungsrisiken behaftet war. Die BIG führte im April 2000 eine beschränkte Ausschreibung durch, aus der die Firma Zechbau als meistbietendes Unternehmen hervorging.

Beim Verkauf des Grundstücks für das Contrescarpe-Center wird vor allem beanstandet, dass zu nächst auch ohne rechtliche Verpflichtung eine Ausschreibung beabsichtigt war, dann aber ohne Ausschreibung verkauft wurde. Von der Absicht auszuschreiben wurde im Dezember 1999 abgewichen, weil sich trotz einer breiten öffentlichen Diskussion nur zwei potentielle Investoren für das Grundstück beworben hatten, die Firma KPS und Peter Riggers.

Deshalb versprachen sich das Wirtschafts- und das Finanzressort auch keine weiteren Effekte von einer weiteren Ausschreibung. Im Vergleich der beiden Angebote konnte das Konzept der Firma KPS für den Ausschuss nachvollziehbar auch aus regionalwirtschaftlicher Sicht überzeugen.

Zur Bewältigung des sehr komplexen Neubauvorhabens Großmarkt bediente sich die Großmarkt nach europaweiter Ausschreibung der externen Dienstleistung eines Generalplaners, eines Projektsteuerers sowie des Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Huflaender. Den ursprünglichen Vorschlägen des Generalplaners für die Vergabe ist der Großmarkt wegen der rechtlichen Beratung durch Herrn Huflaender nicht gefolgt. Eine Vergabeempfehlung an die Firma Zechbau war die Folge.

Zeugen konnten zu dieser Frage überzeugend darstellen, dass diese rechtliche Beratung auf einer gesicherten Grundlage beruhte, zumal es ein gleichlautendes Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2000 gab. Die unterlegene Bietergemeinschaft stellte einen Nachprüfungsantrag, dem überraschend und entgegen auch später herrschender Rechtsprechung stattgegeben wurde.

Der Großmarkt legte gegen diesen Beschluss der Vergabekammer keine Rechtsmittel ein, weil sich für ihn daraus eine Ersparnis hinsichtlich Zeit und Geld ergab.

Meine Damen und Herren, die Leidensgeschichte des Grundstücks am Bahnhofsvorplatz ist gekennzeichnet von zwei Ausschreibungen, die von auswärtigen Investoren gewonnen wurden, die sich anschließend außerstande sahen, ihre Angebote auch umzusetzen. Trotz der desolaten Vermarktungschancen erklärte sich Ende des Jahres 2001 die Investorengruppe Grosse-Zechbau zum Kauf des Investorengrundstücks bereit und legte einen hochwertigen Architektenentwurf für die zukünftige Bebauung vor. Auch die in der zweiten Ausschreibung nicht zum Zuge gekommene Firma Walter Bau, vertreten durch die Maklerfirma Hahm-Brieger, meldete weiterhin Interesse am Grundstück an, konnte aber ohne Tchibo nur auf ihr bisheriges Nutzungskonzept mit verbindlichem öffentlichen Ankermieter verweisen. Bei der entscheidenden fachlichen Bewertung der beiden Architektenentwürfe konnte das von der Investorengruppe vorgelegte Konzept von Bothe, Richter, Teherani als optimale Bebauung des Bahnhofsvorplatzes für die Ausschussmehrheit nachvollziehbar überzeugen. Ein Kaufvertrag ist bislang nicht abgeschlossen worden, beide Angebote werden aufrecht erhalten.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und CDU haben ihre Bewertung an den Prüfaufträgen des Einsetzungsbeschlusses orientiert. Danach sollte unter anderem untersucht werden, ob die rechtlichen und politischen Vorgaben sowie die jeweiligen Gremienbeschlüsse berücksichtigt wurden.

Der Ausschuss kommt zu der Erkenntnis, dass der Senat sich bei allen Projekten in einem allgemeinen Zielkonflikt befand und mehrere auseinander strebende Absichten bündeln und möglichst insgesamt verwirklichen musste, wobei es der Verwaltung im Wesentlichen gelungen ist, die unterschiedlichen Zielvorgaben der Politik und die rechtlichen Vorgaben zu vereinen.

Angestrebt wurde sowohl innovative Problemlösung möglichst ohne kostenmäßige Belastung des Haushalts, die Erzielung regionalwirtschaftlicher Effekte, die schnelle und unkomplizierte Abwicklung öffentlicher Vorhaben, eine hohe Qualität der Ergebnisse als auch Chancengleichheit auf der Investorenseite unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen für wirtschaftliches und wettbewerbssicherndes Handeln, insbesondere des Haushalts- und Vergaberechts.

Vor dem Hintergrund dieser objektiv unauflösbaren Zielkonflikte ist es zu sehen, dass gerade bei Projekten mit innovativem Charakter zuweilen mit privaten Projektentwicklern sehr frühzeitig, also bereits in der Vorbereitungszeit, gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung die Machbarkeit von Vorhaben und Alternativen erörtert wurde. Die guten Kontakte der Verwaltung zu privaten Investoren sind nach Ansicht der Mehrheit im Ausschuss wichtig, um innovative Anregungen der Privatwirtschaft im Hinblick auf interessante Projekte aufgreifen und deren Planungsressourcen nutzen zu können. Es war allerdings den Beteiligten jeweils klar, dass verbindliche Zusagen in diesem frühen Stadium der Projekte nicht gemacht werden konnten und Planungen auf eigenes Risiko erfolgen mussten.

Der Ausschuss ist den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen nachgegangen. Um das Gesamtinteresse Bremens ausreichend zu berücksichtigen, flossen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nicht allein betriebswirtschaftliche und finanzökonomische Aspekte ein, sondern auch regionalwirtschaftliche und strukturpolitische Gesichtspunkte. Der Ausschuss hat festgestellt, dass keine Nachteile für Bremen entstanden sind. Dem steht nicht entgegen, dass zuweilen aufgrund der damaligen Verhältnisse prognostizierte Entwicklungen zum Beispiel des Immobilienmarktes einen anderen, nicht vorauszusehenden Verlauf genommen haben.

Obwohl die Vorgehensweise der öffentlichen Hand bei Immobiliengeschäften also wenig schadensgeneigt ist, so ist sie doch hinsichtlich der Wirkung für den öffentlichen Haushalt in bestimmten Bereichen weiter optimierbar.