Finanzhilfen

Behebung oder Linderung der finanziellen Situation von Straffälligen, um ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern und der Rückfallgefahr entgegenzuwirken. MichelitschTraeger, Ingrid Leitende Psychologiedirektorin Ministerium der Justiz Kuratorium Burgard, Dieter Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz Creutzmann, Jürgen Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz Meurer, Elfriede Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Schmitt Lehrstuhl Psychologie Gesamthochschule Essen Stuppi, Jürgen Oberamtsrat Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Rheinland-Pfalz 164 Beteiligungsbericht 2005 des Landes Rheinland-Pfalz Vergütung der Aufsichtsgremien und der Geschäftsführung

Die Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und Kuratoriums erhielten keine Vergütung.

Die Stiftung verfolgt den Zweck, schwangeren Frauen und Familien, die sich in einer außergewöhnlichen Notoder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen.

Außerdem ist die Stiftung Zuwendungsempfänger der Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind ­ Schutz des ungeborenen Lebens" und somit verantwortlich für die Bewilligung und Verteilung der Bundesstiftungsmittel (2004 wurden aus Mitteln der Bundesstiftung 4.672 Bewilligungen mit über 4,296 Mio. ausgesprochen).

Die nachfolgenden Zahlenangaben (Fördervolumen, Anzahl der geförderten Projekte) betreffen ausschließlich die Landesstiftung. Ministerialrat Ministerium für Arbeit.