Auftrag und Ergebnis der Sonderprüfung im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal bei der Landesbeteiligung „Hafenbetriebe Ludwigshafen GmbH"

Die Kleine Anfrage 2818 vom 24. November 2005 hat folgenden Wortlaut:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Korruptionsskandal bei der Landesbeteiligung Hafenbetriebe Ludwigshafen GmbH" der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Drucksache 14/3740, hat das Wirtschaftsministerium ausgeführt: „Auftragsgegenstand der Sonderprüfung ist

­ die Überprüfung aller Auftragsvergaben ab dem Jahr 1998 bei der Hafenbetriebe Ludwigshafen GmbH, der Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz GmbH und dem Landesbetrieb Landeseigene Anlagen an Wasserstraßen (BLAW) hinsichtlich der Ausschreibungsverfahren und der Abwicklung der Aufträge,

­ die Überprüfung der internen Kontrollmechanismen (Innenrevision, internes Controlling, Risikocontrolling, Aufsichtsrat),

­ die Ermittlung des entstandenen Schadens zur Begründung von Schadensersatzansprüchen."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lautet der Beschluss bzw.wie lauten die Beschlüsse des Aufsichtsrates über den Auftragsgegenstand der Sonderprüfung?

2. Welche Auftragsvergaben bei Hafenbetriebe Ludwigshafen GmbH, der Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz GmbH und dem Landesbetrieb Landeseigene Anlagen an Wasserstraßen (BLAW) wurden hinsichtlich der Ausschreibungsverfahren und der Abwicklung der Aufträge von 1998 bis 2004 überprüft?

3. Welche Ergebnisse wurden festgestellt?

4. In welchem Umfang hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Auftragsgegenstand geprüft und warum gab es eine Beschränkung?

5. Welcher Schaden wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt?

6. Welche weiteren Sonderprüfungen von Vergaben, Unregelmäßigkeiten und Sachverhalten beabsichtigt der Aufsichtsratsvorsitzende, der Aufsichtsrat oder die Landesregierung durchführen zu lassen?

7. Hat es im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 Sonderaufträge gegeben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Zunächst fasste der Aufsichtsrat folgenden Beschluss: „Der Aufsichtsrat beschließt, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen (Name der Gesellschaft) mit einer kurzfristig durchzuführenden Sonderprüfung zu beauftragen. Gegenstand der Sonderprüfung sollten folgende Punkte sein:

­ Überprüfung aller Auftragsvergaben ab dem Jahre 1998 bei den Hafenbetrieben Rheinland-Pfalz GmbH, den Hafenbetrieben Ludwigshafen am Rhein GmbH sowie bei dem Betrieb Landeseigene Anlagen an Wasserstraßen (BLAW) hinsichtlich Ausschreibungsverfahren und Auftragsabwicklung,

­ Überprüfung der Kontrollmechanismen (Innenrevision, internes Controlling, Risikocontrolling und Aufsichtsrat),

­ Ermittlung des entstandenen Schadens zur Begründung von Schadenersatzansprüchen."

In Absprache mit den Ermittlungsbehörden, denen alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vorlagen, musste, um die laufenden Ermittlungen nicht zu behindern und um Doppelarbeit zu vermeiden, der Prüfauftrag auf ausgewählte Auftragsvergaben begrenzt werden. Der Aufsichtsrat stimmte dieser Eingrenzung zu.

Zu Frage 2: Da die untersuchten Maßnahmen auch Gegenstand des noch laufenden Ermittlungsverfahrens sind, ist eine Darstellung von Einzelheiten lediglich im Rahmen von vertraulichen Ausschusssitzungen des Landtags möglich. Diese Unterrichtung ist bereits erfolgt.

Zu Frage 3: Die Sonderprüfer stellten fest, dass es sich um Vorgänge handelt, „die außerhalb der zulässigen Bandbreite für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Projektsteuerung liegen" und Schadensersatzansprüche begründen könnten. Die Gutachter stellten außerdem fest, dass der Aufsichtsrat seiner Verantwortung als Überwachungsorgan in vollem Umfang gerecht geworden ist.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Sitzungen der Landtagsausschüsse, insbesondere der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 20. Oktober 2005, verwiesen.

Zu Frage 4: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre Untersuchung gemäß Prüfauftrag wahrgenommen.

Zu Frage 5: Die Wirtschaftsprüfer kommen bei den von ihnen geprüften Vorgängen zu einem möglichen Gesamtschaden von 1,595 Mio..

Zu Frage 6: Derzeit sind keine weiteren Sonderprüfungen vorgesehen.

Zu Frage 7: Der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 wurden, wie in den Vorjahren auch, zusätzlich die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der IDW Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz" (IDW PS 720) zugrunde gelegt. Außerdem wurde, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Sonderprüfung von Auftragsvergaben beauftragt.