Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Ekelfleisch ­ Gegenmaßnahmen der Landesregierung

Der aktuelle Fleischskandal, ausgehend von einem Handelsbetrieb in Troisdorf, wirft erneut die Frage auf, mit welchen staatlichen Mitteln die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und gesundheitlichen Gefahren beim Fleischverzehr besser geschützt werden können. In der Lebensmittelüberwachung haben die Bundesländer weitreichende Verantwortung wahrzunehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Mit welchen Ergebnissen sind in Rheinland-Pfalz die von allen Bundesländern zugesagten Kontrollen aller Tiefkühlhäuser erfolgt?

2. Hält die Landesregierung die personelle und sachliche Ausstattung der Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz für ausreichend vor dem Hintergrund der letzten Skandale und zukünftig wachsender Aufgaben aufgrund der neuen EU-Regelungen?

3. In wie vielen Fällen wurden in den vergangen zwei Jahren jeweils bei Routinekontrollen und bei Verdachtskontrollen verdorbene und/oder umetikettierte Fleischwaren entdeckt, welche Maßnahmen wurden eingeleitet und welche Strafen wurden letztlich verhängt?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Dezember 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Überprüfung aller EU-zugelassenen Kühlhäuser in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Behörden hat bis heute keine Auffälligkeiten ergeben.

Zu Frage 2: Die Verantwortung für die adäquate personelle und sachliche Ausstattung im Bereich der Fleischüberwachung liegt bei den zuständigen Behörden vor Ort, das heißt, bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese beschäftigen Personal in entsprechender Anzahl. Für die von diesem Personal durchgeführten Untersuchungen und Kontrollen nach EG-Recht sind kostendeckende Gebühren zu erheben, in die die Personalkosten einfließen.

Nicht nur der Personalbestand, sondern auch und gerade die Qualifikation des Personals sind vor dem Hintergrund der neuen EURegelungen ein wichtiger Punkt. Darum hat das Ministerium für Umwelt und Forsten mit Unterstützung des Landkreistages Rheinland-Pfalz im Vorgriff auf die zum 1. Januar 2006 in Kraft tretenden Regelungen des EU-Hygienepakets in den letzten Wochen Fortbildungsveranstaltungen für die amtlichen Tierärzte und Amtstierärzte in Rheinland-Pfalz durchgeführt. In den Veranstaltungen wurde den Tierärztinnen und Tierärzten das nach dem EU-Hygienepaket geforderte Wissen vermittelt. Damit erfüllen die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte in unserem Land die EU-rechtlichen Anforderungen an ihre berufliche Qualifikation. Unabhängig von diesen Qualifizierungsmaßnahmen ist der Personalbedarf angesichts der Umsetzung des EU-Hygienepakets zu überprüfen.

Im Landesuntersuchungsamt wurden im Jahr 2004 landesweit, bezogen auf alle Vertriebs- und Verteilungsstufen

­ 555 Planproben rohes Fleisch und

­ 1878 Planproben Fleischerzeugnisse und Wurstwaren untersucht.

Bei den Fleischproben wurden 25 Proben beanstandet; bei den Fleischerzeugnissen und Wurstwaren 45.

Aus besonderem Anlass, das heißt, zum Beispiel bei Verdacht auf abweichende Beschaffenheit der Ware, wurden

­ 159 Proben rohes Fleisch und

­ 341 Proben Fleischerzeugnisse und Wurstwaren untersucht.

Davon wurden 51 Proben bei rohem Fleisch und 55 Proben bei Fleischerzeugnissen und Wurstwaren beanstandet.

Im Jahr 2005 wurden bisher

­ 377 Planproben rohes Fleisch und

­ 1 406 Planproben Fleischerzeugnisse und Wurstwaren untersucht.

Bei den Fleischproben wurden neun Proben beanstandet; bei den Fleischerzeugnissen und Wurstwaren waren es 19.

Aus besonderem Anlass wurden

­ 118 Proben rohes Fleisch und

­ 234 Proben Fleischerzeugnisse und Wurstwaren untersucht.

Davon wurden 31 Proben bei rohem Fleisch und 61 Proben bei Fleischerzeugnissen und Wurstwaren beanstandet.

Es ist nachvollziehbar, dass die Trefferquote bei risikobezogener oder anlassorientierter Kontrolle größer ist. Dieses Vorgehen ist gewollt. Die Waren wurden beanstandet, weil sie deutlich mikrobielle oder lagerungsbedingte Mängel aufwiesen (wie Ranzigkeit oder Gefrierbrand). Beanstandungen bedeuten Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld, die Einleitung von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren ­ abhängig von der Schwere des Einzelfalls.

In den vergangenen beiden Jahren sind aufgrund von Maßnahmen der Lebensmittelkontrollen zwei größere Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, die den Umgang mit verdorbenem Fleisch zum Gegenstand hatten. Ein Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Im anderen Fall sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Weiterhin wurden landesweit kleinere Verfahren gegen Inhaber von Gaststätten und Metzgereien geführt. Hier waren jeweils kleinere Mengen (wenige Kilogramm) Fleisch Gegenstand des Verfahrens. Den Beschuldigten, denen beispielsweise nicht sachgerechte Lagerung von Hackfleisch vorgeworfen wurde, wurden teilweise Einstellungen des Verfahrens gegen Geldauflagen bewilligt; teilweise wurden auch Strafbefehle beantragt.