Migration

­ die Bedeutung medial geprägter Wahrnehmungsweisen Jugendlicher von Politik sowie Politikerinnen und Politikern für das Interesse an politischen Prozessen.

3. Ihr Augenmerk vor allem auf die Analyse gelungener Beispiele („Best Practices") der Partizipation von Kindern und Jugendlichen vor allem in Rheinland-Pfalz in den folgenden Lebensräumen/-bereichen Jugendlicher richten:

­ Kindertagesstätte,

­ Schule,

­ Betrieb/Ausbildung und Hochschule,

­ Kommunales Umfeld und praktische Demokratie,

­ Jugendarbeit und Freizeit organisierter und nicht organisierter Jugendlicher,

­ Medien.

Darüber hinaus soll die Enquete-Kommission

­ bei der Betrachtung der rheinland-pfälzischen „Best Practices" vor allem der Frage nachgehen, welche Faktoren eine nachhaltige Motivation Jugendlicher zu gesellschaftlichem und politischem Engagement begünstigen und

­ bei der Betrachtung der „Best Practices" die Bedeutung der Geschlechterdifferenz, sozialer Unterschiede, unterschiedlicher Bildungsabschlüsse, kultureller Differenzen und eines bestehenden Migrationshintergrundes von Jugendlichen berücksichtigen.

Die Ergebnisse ihrer Analysen gelungener Beispiele der Partizipation von Kindern und Jugendlichen soll die Kommission den Betroffenen zu einer Stellungnahme vorlegen (Feedback-Verfahren).

4. Eine gutachterliche Bestandsaufnahme aktueller wissenschaftlicher Forschungen zum Verhältnis von Jugend und Politik veranlassen/vornehmen lassen, bei der nach Möglichkeit folgende Gesichtspunkte ­ wo möglich spezifiziert auf Rheinland Pfalz ­ im Mittelpunkt stehen sollten:

a) Wandlungen der Form des gesellschaftlichen sowie des im engeren Sinne politischen Engagements Jugendlicher;

b) die Rolle der Medien für das öffentliche Bild und die Struktur politischer Prozesse, Medienwirkungen und Medienbeteiligungen bei Jugendlichen;

c) veränderte Sozialisationsprozesse im Jugendalter und sozialstrukturelle Faktoren (Bildung, Schichtzugehörigkeit, Geschlecht, Migration);

d) die wechselseitige Wahrnehmung von Politikerinnen und Politikern und Jugendlichen.

Weitere Fragestellungen dieser gutachterlichen Bestandsaufnahme sollten sein:

­ Welche strukturellen Eigenschaften und Veränderungen politischer Prozesse in der heutigen parlamentarischen Demokratie und welche zeitspezifischen Veränderungen des Politischen (Politik als Vollzug von Sachzwängen, Überlagerung von Politik durch wissenschaftliche Expertise und Expertenstreit, Überspezialisierung von Politikfeldern und Aufsplitterung der politischen Verantwortung) beeinflussen die Partizipation Jugendlicher?

­ Wie beurteilen Jugendliche die Bedeutung bestehender politischer Agenden und Themenprioritäten für ihre eigene Lebensgestaltung?

­ Gibt es Erkenntnisse über Partizipationsprozesse Jugendlicher in Einrichtungen wie Internat, Heim, Krankenhaus oder Jugendgefängnis?

­ Lassen sich mit Blick auf die Partizipationskulturen in europäischen Nachbarländern Anregungen für die Weiterentwicklung in Rheinland-Pfalz gewinnen?

5. Weiterhin eine Bestandsaufnahme und Bewertung der durch rechtsförmige Regelungen in verschiedenen Handlungsbereichen in Rheinland-Pfalz (Politik auf lokaler, regionaler und Landesebene, Schulen, Betrieb etc.) vorgesehenen Beteilungsformen von Jugendlichen und ihrer faktischen Wahrnehmung bzw. Annahme durch Jugendliche vorlegen.

6. Eine Bestandsaufnahme und Bewertung von Initiativen verschiedener Akteurinnen und Akteure in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Kirchen, Sport und anderen gesellschaftlichen Bereichen in Rheinland-Pfalz vornehmen, die das Interesse Jugendlicher an demokratischen politischen Prozessen erhöhen und ihre Partizipation in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen steigern wollen.

7. Eine Darstellung erarbeiten, wie in den Lehrplänen der verschiedenen Schularten in Rheinland-Pfalz Unterricht über die Formen möglicher politischer Partizipation im weiteren Sinne vorgesehen ist und

8. schließlich Jugendliche, nicht zuletzt als zu hörende Sachverständige, wirksam in ihre Arbeit einbeziehen.

2. Zusammensetzung:

Die Enquete-Kommission setzte sich ursprünglich wie folgt zusammen. Dr. Christian Schrapper Elisabeth Portz-Schmitt Volker Steinberg Siglinde Hornbach-Beckers Dr. Werner Blumenthal Lothar Harles

In ihrer konstituierenden Sitzung am 15. Juni 2004 hat die Enquete-Kommission die Abgeordnete Ulla Brede-Hoffmann zur Vorsitzenden und den Abgeordneten Nils Wiechmann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Im Verlauf der Beratungen ergaben sich folgende personelle Änderungen:

Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 22. Februar 2005 die Abgeordnete Brigitte Hayn anstelle des Abgeordneten Josef Keller als ständiges Ersatzmitglied benannt. 1)

Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 10. März 2005 die Abgeordnete Antje Felizia Weiser anstelle der Abgeordneten Ruth Leppla als Mitglied benannt. 2)

In der konstituierenden Sitzung der Enquete-Kommission am 15. Juni 2004 teilte Herr Staatssekretär Prof. Dr. Hofmann-Göttig mit, dass er von der Landesregierung als Beauftragter für die Enquete-Kommission benannt ist.

Die Fraktionen wurden von ihren nachfolgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt: Fraktion der SPD: Herr Thorsten Jung Fraktion der CDU: Frau Heike Schinzel Fraktion der FDP: Frau Dr. Christine Kreuzer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Nadine Faulstich

Der Enquete-Kommission waren seitens der Stabsstelle Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Oberregierungsrätin Iris Eschenauer, Amtsrätin Anke Taudor (bis 31. Dezember 2004) und Oberamtsrätin Karin Follmann (ab 1. Januar 2005) zugeordnet.

1) Vgl. Drucksache 14/3902.

2) Vgl. Drucksache 14/3954.

II. Wesentlicher Gang der Beratungen

1. Vorbemerkungen

a) Öffentlichkeitsarbeit der Enquete

Die Enquete-Kommission wurde in ihrer Öffentlichkeitsarbeit seitens der Abteilung II „Informationsdienste, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" durch Herrn Verwaltungsangestellten Jaeger, Referat „Informationsangebote für Schüler und Jugendliche" unterstützt. Der Bericht über die Öffentlichkeitsarbeit der Enquete-Kommission ­ Dokumentation und Auswertung der Seminar- und Besuchsprogramme (Oktober 2004 bis Juli 2005) ist unter Abschnitt J. XIV. aufgeführt.

Auf der Internetseite des Landtags wurde ausführlich über die Arbeit der Kommission informiert. Mit Zustimmung des Ältestenrates wurden auch die Protokolle öffentlicher Kommissionssitzungen ins Internet eingestellt. Auf die Internetseiten der Kommission wurde bis zum 1. Dezember 2005 11099 Mal zugegriffen.

b) „Best Practice"-Besuche vor Ort

Die Enquete-Kommission sollte Empfehlungen und Leitlinien erarbeiten, die Wege und Möglichkeiten aufzeigen, die wachsende Distanz der Jugendlichen gegenüber politischen Institutionen, Organisationen und Akteurinnen und Akteuren abzubauen. Um dies zu erreichen, sollte die Enquete-Kommission ihr Augenmerk auf die Analyse gelungener Beispiele („Best Practice") der Partizipation von Kindern und Jugendlichen richten, insbesondere in den Lebensräumen/-bereichen:

­ Kindertagesstätte,

­ Schule,

­ Betrieb/Ausbildung und Hochschule,

­ Kommunales Umfeld und praktische Demokratie,

­ Jugendarbeit und Freizeit organisierter und nicht organisierter Jugendlicher,

­ Medien. 3)

Um innerhalb der einzelnen Lebensbereiche möglichst viele „Best Practice"-Projekte besuchen zu können, hat sich die EnqueteKommission mit Zustimmung des Ältestenrates auf folgenden Ablauf der „Best Practice"-Besuche verständigt:

1. Die Enquete-Kommission reist nur in kleinen Gruppen an die Orte der „Best Practice"-Projekte.

2. Die Gruppen werden für jeden „Best Practice"-Termin neu gebildet.

3. In diesen Gruppen muss nicht jede Fraktion vertreten sein, vielmehr sollen diejenigen Personen zusammen an einen Ort fahren, die dort entweder in der Nähe wohnen oder die Kontakte zum Projekt haben/hatten.

4. Die Gruppengröße soll möglichst die Zahl fünf nicht übersteigen.

5. Die Zahl der „Best Practice"-Projekte, die besucht werden, kann von Besuchstermin zu Besuchstermin variieren. Sie bestimmt im Wesentlichen die Gruppengrößen.

6. Die jeweilig zusammen reisenden Mitglieder einer Gruppe organisieren ihren Besuch selbst: Terminabsprachen, Besuchsdauer etc. werden von den Gruppenmitgliedern durch interne Absprache geregelt. Die Landtagsverwaltung übernimmt dabei keine Organisationsarbeit.

7. Die jeweilig zusammen reisenden Mitglieder regeln intern selbst, wer den von der Enquete-Kommission noch zu erstellenden Berichtsbogen ausfüllt. Die interne Abstimmung über die gefertigte Dokumentation erfolgt innerhalb der Gruppe selbständig. Die Gruppe selbst erledigt die Rückkopplung mit dem besuchten Projekt bezüglich des gefertigten Berichtes.

8. Die Gruppe gibt ihren Berichtsbogen innerhalb von zehn Tagen bei der Landtagsverwaltung ab.

9. Die Auswertung der „Best Practice"-Besuche erfolgt möglichst zeitnah.

10. Die Gruppen, die zusammen gereist sind, stellen sicher, dass bei der Auswertung mindestens ein Mitglied anwesend ist und nochmals mündlich berichten kann.

11. Die Termine der „Best Practice"-Besuche sind die von der Enquete-Kommission beschlossenen Termine, Abweichungen müssen von der Kommission beschlossen werden.

Die Kommission wich somit mit Zustimmung des Ältestenrates in den nachfolgenden Punkten von der Geschäftsordnung ab:

1. Nicht jede Fraktion ist in jeder Gruppe vertreten.

2. Die Sitzungsleitung erfolgt nicht durch eine/-n Vorsitzende/-n.

3. Auf die Beschluss- und Beratungsfähigkeit wird verzichtet.

4. Auf die Protokollierung durch den Stenographischen Dienst wird verzichtet.

5. Die Abschrift des durch die Gruppe erstellten Berichtsbogens durch den Stenographischen Dienst ist das Protokoll der jeweiligen Sitzung.4)

3) Vgl. Drucksache 14/3254.

4) Protokoll der 4. Sitzung der EK 14/3 „Jugend und Politik" am 16. September 2004, S. 9 f.