Beteiligung des Landes an der Staatstheater Mainz GmbH

Beteiligung des Landes an der Staatstheater Mainz GmbH

Die Jahresabschlüsse der Staatstheater Mainz GmbH wiesen für drei Geschäftsjahre Fehlbeträge von insgesamt mehr als 1 Mio. aus.

Besonders teure Theaterproduktionen wurden bei der Festsetzung der Eintrittspreise nicht ausreichend berücksichtigt. Für Theaterbesuche wurden Preisnachlässe und freier Eintritt großzügig gewährt.

Der Einsatz von Werbemitteln wurde nicht auf seine Wirksamkeit untersucht. Die Auflagenhöhe der Programmhefte war nicht am Bedarf ausgerichtet.

Die Gesellschaft gewährte übertariflich Zulagen und Zuschläge sowie sonstige soziale Leistungen.

Bei Auftragsvergaben wurden die Vorteile des Wettbewerbs nicht hinreichend genutzt.

Investitionen, die ein gleichzeitiges Arbeiten auf den Probebühnen und in der Montagehalle erlauben sollten, ermöglichten nicht den beabsichtigten wirtschaftlichen Betrieb.

Die Entscheidungen über die Durchführung bedeutsamer Investitionen und wesentliche Änderungen des Wirtschaftsplans waren nicht dem Aufsichtsrat vorbehalten.

Ein schriftlicher Pachtvertrag über die von der Gesellschaft genutzten stadteigenen Grundstücke und Betriebseinrichtungen war noch nicht geschlossen.

1. Allgemeines:

Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Mainz vereinbarten im Jahr 1989 die Überführung des Dreispartentheaters der Landeshauptstadt Mainz in ein Staatstheater. Für den Betrieb wurde die Staatstheater Mainz GmbH gegründet.

An dem Stammkapital von 51.100 sind das Land und die Stadt mit jeweils 50 % beteiligt.

Die Rechte des Landes in der Gesellschafterversammlung nimmt das Ministerium der Finanzen wahr. Im Aufsichtsrat stellt das Land drei von sechs Mitgliedern.

Die Betriebskosten der Gesellschaft, die nicht durch Erträge gedeckt sind, werden von Land und Stadt je zur Hälfte bezuschusst. Die Stadt trägt außerhalb der Quotierung die Kosten für die Pacht der Grundstücke.

Der Rechnungshof hat die Betätigung des Landes bei der Gesellschaft und deren Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Jahren 2001 bis 2003 geprüft 3).

Nicht Gegenstand dieser Prüfung waren u.a. das in die landesweite Strukturreform einbezogene Orchester der Gesellschaft sowie Schuldendiensthilfen des Landes für die Sanierung des Großen Hauses Staatstheater Mainz und Erstattungen anteiliger Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten der Theatergebäude und Betriebseinrichtungen.

Feststellungen des Rechnungshofs im Rahmen der Prüfung der Förderung von Theatern waren Gegenstand des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2003, vgl. Jahresbericht 2004, Nr. 26 (Drucksache 14/3830), Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2004 des Rechnungshofs (Drucksache 14/4122 S. 14), Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses (Drucksache 14/4243 S. 13), Beschluss des Landtags vom 7. Juli 2005 (Plenarprotokoll 14/98 S. 6555).

Wesentliches Ergebnis der Prüfung:

Wirtschaftliche Lage:

Die Wirtschaftspläne der Gesellschaft sahen für die Geschäftsjahre 2000/2001 bis 2002/2003 ausgeglichene Ergebnisse vor. Die Gewinn- und Verlustrechnungen schlossen dagegen mit Fehlbeträgen von insgesamt mehr als 1 Mio. verringerte und die Eigenkapitalquote (Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme) am Ende des Geschäftsjahres 2002/2003 lediglich noch 2,5 % betrug. Außerdem wurde nach dem Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2004/2005 ein Fehlbetrag von 0,2 Mio. erwartet.

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat erklärt 7) die Eigenkapitalausstattung sei zwar unbefriedigend, negative Auswirkungen auf die Liquidität hätten sich jedoch wegen der Zuschüsse des Landes und der Stadt nicht ergeben. Die Gesellschafter verfolgten die weitere Entwicklung aufmerksam. Die Eigenkapitalquote sei im Geschäftsjahr 2003/2004 auf 15,7 % angestiegen. Die Vertreter des Landes im Aufsichtsrat seien bestrebt, ausgeglichene Wirtschaftspläne zu verabschieden.

Erträge und Aufwendungen:

Die Gesellschaft schöpfte ihre Möglichkeiten zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage nicht aus.

Eintrittspreise, Rabatte und Freikarten

Die Erträge aus den Theaterbesuchen betrugen durchschnittlich 2,5 Mio. jährlich. Höhere Erträge wären erzielbar gewesen, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:

- Besonders teure Theaterproduktionen wurden bei der Festsetzung der Eintrittspreise nicht ausreichend berücksichtigt.

- Ermäßigungen bei den Eintrittspreisen waren für einzelne Personenkreise höher als bei den anderen Dreispartentheatern in Rheinland-Pfalz. Zwei Besucherorganisationen wurden für die von ihnen aufgelegten Abonnements Rabatte auf die Eintrittspreise von bis zu 55 % eingeräumt. Großzügig wurden Freikarten verteilt.

- Für Bürger im Rentenalter wurden Theateraufführungen - Seniorenveranstaltungen - unentgeltlich durchgeführt. Dafür wurden dem Sozialamt der Stadt Mainz durchschnittlich 4.600 Eintrittskarten jährlich zur Verteilung an Mainzer Bürger überlassen. Alleiniger Maßstab für die Weitergabe der Karten war das Lebensalter der Begünstigten.

Das Ministerium hat erklärt, die Gesellschaft plane für das Geschäftsjahr 2006/2007 eine umfassende Umgestaltung der Eintrittspreise. Dabei würden die Preise stärker produktionsbezogen gestaltet und die Regelung für die Weitergabe unentgeltlicher und vergünstigter Karten überarbeitet. Mit den Besucherorganisationen seien Verhandlungen über angemessene Preiserhöhungen aufgenommen worden. Mit der Stadt Mainz würden Gespräche über eine Umgestaltung der Seniorenveranstaltungen geführt.

Werbemittel:

Die Gesellschaft wandte in den Geschäftsjahren 2000/2001 bis 2002/2003 insgesamt 0,7 Mio. für Werbung auf. Die vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003/2004 vorgegebene Absenkung des Werbeetats unterblieb. Allein die Kosten für Anzeigenwerbung, die in den Geschäftsjahren zuvor zwischen 131.000 und 198.000 jährlich betrugen, stiegen auf 225.000. Die Werbemittel wurden von der Gesellschaft nicht auf ihre Wirksamkeit untersucht.

Das Ministerium hat erklärt, die werblichen Maßnahmen würden überprüft. Es werde angestrebt, sie stärker zu bündeln und für ein wirksameres Controlling zu sorgen.

Programmhefte:

Für das Geschäftsjahr 2003/2004 wurden 65.600 Programmhefte für 42.000 gedruckt. Davon wurden 6.100 Exemplare unentgeltlich verteilt und 28.500 Exemplare für 1 je Heft verkauft. Über den Verbleib des Restbestands von 31.000 Exemplaren konnte die Gesellschaft keine näheren Angaben machen. Eine Prüfung des Bedarfs an Programmheften unterblieb.

Das Ministerium hat erklärt, ein System zur Kontrolle der Restbestände würde ab dem Geschäftsjahr 2005/2006, für das eine um 30 % reduzierte Auflage disponiert sei, eingeführt.

Reinigung:

Die Gesellschaft beschäftigte ausschließlich eigenes Reinigungspersonal. Für den Einsatz von 16 teilzeitbeschäftigten Kräften wurden 360.000 jährlich aufgewandt. Eine Untersuchung, ob die Arbeiten durch Reinigungsunternehmen wirtschaftlicher erbracht werden können, unterblieb.

Das Ministerium hat angekündigt, die Gesellschaft werde die Frage grundsätzlich prüfen und dabei auch die Erfahrungen anderer Theater mit berücksichtigen.

Zulagen, Zuschläge und sonstige freiwillige soziale Leistungen

Die Gesellschaft verpflichtete sich 10) die zuvor geltenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sowie die Betriebs- und Dienstvereinbarungen zugunsten der Betriebsangehörigen anzuwenden. Folgende Leistungen entsprachen zumindest teilweise nicht diesen Vorgaben:

- Beschäftigte erhielten Theaterbetriebszulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für unregelmäßige tägliche Arbeitszeiten, ohne dass die tariflichen Voraussetzungen vorlagen.

- Arbeiter erhielten bei Überschreitung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Überstundenzuschläge, die teilweise bereits durch die Theaterbetriebszulagen abgegolten waren.

- Arbeitern wurden den tariflichen Steigerungen angepasste pauschalierte Erschwerniszuschläge gewährt. Die Berechtigung und die Höhe der Pauschalen waren seit dem Jahr 1989 nicht mehr überprüft worden.

- Freiwillige soziale Leistungen von insgesamt 15.000 u.a. für Betriebsfeste wurden gewährt.

Das Ministerium hat erklärt, die Geschäftsleitung der Gesellschaft werde mit dem Betriebsrat Verhandlungen aufnehmen mit dem Ziel, bei Neueinstellungen zunehmend von der Möglichkeit der Beschäftigung von Mitarbeitern ohne Theaterbetriebszulage Gebrauch zu machen. Im Übrigen seien die Regelungen des neuen Tarifvertrags 11) abzuwarten.

Bei sechs Beschäftigten sei die Theaterbetriebszulage mit einem zu hohen Satz oder ohne Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen gewährt worden; die Zahlungen würden als Besitzstand weiter gewährt, der sich bei Tariferhöhungen aufzehre. Die Zahlung von Überstundenzuschlägen sei korrigiert worden und die Zahlung von Erschwerniszuschlägen werde überprüft. Das Besserstellungsverbot werde künftig beachtet.

Die Äußerung des Ministeriums lässt nicht erkennen, ob in allen Fällen die Rechtmäßigkeit der gewährten Theaterbetriebszulagen eingehend geprüft wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Zuschussleistungen des Landes und der Stadt ist die Einhaltung der tarif- und arbeitsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005, der für den Bereich des Bundes und der Kommunen ab 1. Oktober 2005 den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 und den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) vom 31. Januar 1962 in der jeweils geltenden Fassung abgelöst hat.