Bei dem Studierendenwerk Kaiserslautern überstieg der Rücklagenbestand den Bedarf um mehr als 05 Mio

Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenwerke Kaiserslautern, Koblenz und Trier

Das Verfahren zur Berechnung der Zuwendungen des Landes für die Studierendenwerke war aufwendig.

Die Mensen gaben Essen teilweise zu nicht kostendeckenden Preisen ab.

Großzügige Regelungen in internen Beschaffungsordnungen schränkten den Wettbewerb bei der Vergabe von Bauaufträgen ein.

Studierendenwerke verfügten über hohe Rücklagen. Bei dem Studierendenwerk Kaiserslautern überstieg der Rücklagenbestand den Bedarf um mehr als 0,5 Mio..

1. Allgemeines:

In Rheinland-Pfalz bestehen fünf Studierendenwerke, die als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts geführt werden und der Rechtsaufsicht - in Teilbereichen auch der Fachaufsicht - des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur unterstehen. Sie haben die Aufgabe, die Studierenden sozial zu betreuen sowie wirtschaftlich und kulturell zu fördern.

Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenwerke Kaiserslautern, Koblenz und Trier in den Haushaltsjahren 2001 bis 2003 geprüft.

2. Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Zuwendungen des Landes:

Für den Betrieb der Mensen gewährte das Land den Studierendenwerken jährlich Zuwendungen 2) die sich aus Festbeträgen von 50.000 je Standort und 10 je eingeschriebenem Studierenden sowie einem variablen Betrag je Studierendenessen errechneten. Die Ermittlung der Essenszahlen verursachte angesichts der unterschiedlichen Verpflegungskonzepte mit "Stamm- oder Komponentenessen" einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Das Verfahren kann vereinfacht werden, wenn aus den Daten der vergangenen Jahre die durchschnittliche Zahl der Essen je Studierendem und Hochschulstandort ermittelt und als Kennzahl zusammen mit der jeweils aktuellen Studierendenzahl den künftigen Förderungen zugrunde gelegt wird.

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat erklärt, es werde den Vorschlag unter Einbeziehung aller Studierendenwerke bei der nächsten "AG Verwaltungsvereinfachung" prüfen.

Essenspreise Bedienstete der Hochschulen und der Studierendenwerke erhielten das Verpflegungsangebot der Mensen zu einem Preis, der nicht alle Kosten für die Essen deckte. Zur Finanzierung des verbleibenden Kostenanteils gewährten die Hochschulen Zuschüsse. Grundlage für diese Vergünstigung waren die Kantinenrichtlinien des Landes 3) die allerdings bereits Ende 2002 außer Kraft getreten waren.

Das Studierendenwerk Trier erhob gegen den Vorschlag des Rechnungshofs, für Bedienstete und Gäste einen einheitlichen kostendeckenden Essenspreis festzusetzen, Bedenken. Diesen lässt sich durch Einzelpreise, die eine individuelle Auswahl und Zusammenstellung der Mahlzeit ermöglichen, entgegenwirken.

Das Ministerium hat mitgeteilt, es werde ein mit allen Studierendenwerken abgestimmtes neues Kalkulationsverfahren unter Einbeziehung von Einzelpreisen vorlegen, welches die Vorgaben des Rechnungshofs berücksichtige.

Kleinere Instandsetzungs- und Baumaßnahmen

Die Studierendenwerke vergaben Aufträge für kleinere Instandsetzungs- und Baumaßnahmen bis zu einem Wert von 40.000 im Einzelfall selbst. Nach den internen Richtlinien der Studierendenwerke waren Aufträge ab einem Wert von 5.000 beschränkt und ab 50.000 öffentlich auszuschreiben.

Eine freihändige Vergabe darf nur ausnahmsweise gewählt werden, wenn eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, also insbesondere, wenn der Aufwand für eine Ausschreibung in keinem Verhältnis zu dem Wert der zu vergebenden Leistung steht. Hierzu können Wertgrenzen festgesetzt werden, die aber niedrig anzusetzen sind, um den Wettbewerbsgedanken nicht zu gefährden.

Das Ministerium wies im August 2003 die Hochschulen an, Bauleistungen mit einem Auftragswert von voraussichtlich mehr als 2.500 grundsätzlich auszuschreiben. Eine Wertgrenze in dieser Höhe sollte auch für die Studierendenwerke festgesetzt werden.

Das Ministerium hat erklärt, es werde eine entsprechende Regelung für die Studierendenwerke erlassen.

- Bei der Landeshochschulkasse wird die Darlehenskasse als Sonderrechnung des Landes geführt. Aus den vom Land und dem Studierendenwerk bereitgestellten Mitteln der Darlehenskasse werden auf Antrag Darlehen vergeben, die den Abschluss des Studiums ermöglichen sollen.

Der Kassenbestand war angesichts der Anzahl und Höhe der gewährten Darlehen zu hoch. So waren im Jahr 2003 Darlehen von lediglich 3.000 bewilligt worden. Ein Bestand in Höhe des zur Verfügung stehenden Landeszuschusses von 50.000 reicht aus.

- Die Rücklage "Examensabschlussdarlehen" kann im Hinblick auf die bei der Landeshochschulkasse für diesen Zweck vorgehaltenen Mittel vollständig aufgelöst werden.

Das Studierendenwerk hat erklärt, die Rücklage würde auf den erforderlichen Bedarf zurückgeführt und die Eigenmittel würden zurückgefordert.

Studierendenwerk Kaiserslautern

Das Studierendenwerk verfügte u.a. über folgende Rücklagen: Rücklage Bestand am 31. Dezember 2004

"Unterstützungs- und Examensabschlussdarlehen"

Beim Studierendenwerk Kaiserslautern lag eine entsprechende Richtlinie erst im Entwurf vor.

Die Studierenden nahmen nur in geringem Umfang Mittel aus der Rücklage "Unterstützungs- und Examensabschlussdarlehen" in Anspruch. Es wurden lediglich zwischen einem und sechs Darlehensverträge jährlich geschlossen. Die gewährten Gesamtdarlehen betrugen in den Jahren 2002 bis 2004 zwischen 2.000 und 13.000 jährlich. Die Rücklage kann auf 45.000 verringert werden.

- Aus der Rücklage "Kulturfonds" wurden kulturelle Aktivitäten der Studierenden durch Sachleistungen oder finanzielle Zuschüsse unterstützt. Die Rücklage wies seit 2001 jeweils Bestände zwischen 44.000 und 50.000 auf.

Die Entwicklung des Bestands und die jeweils geringe Inanspruchnahme von Mitteln zeigen, dass für diesen Zweck eine Rücklage nicht erforderlich ist.

- Das Studierendenwerk verfügte über zwei Transportfahrzeuge, die von Studierenden gegen Entgelt für Umzüge angemietet werden konnten. Die Rücklage "Verleih Bus" ist angesichts der Zahl der vorgehaltenen Fahrzeuge und der möglichen Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen zu hoch. Ein Bestand von 50.000 reicht aus.

- Das Studierendenwerk vermietet Werkzeuge gegen Entgelt an Studierende. Ersatzbeschaffungen einzelner Geräte wurden in den vergangenen Jahren aus laufenden Mitteln finanziert. Die Rücklage "Verleih Werkzeuge" kann aufgelöst werden.

Soweit die Rücklagen entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofs verringert oder aufgelöst werden, können Mittel von mehr als 0,5 Mio. für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Das Studierendenwerk hat erklärt, es sehe gegenwärtig nur die Möglichkeit, die Rücklage für den Darlehensfonds zu verringern, sofern der zuständige Verwaltungsrat zustimme. Hinsichtlich der Verringerung oder Auflösung der übrigen Rücklagen sei eine Zustimmung nicht zu erwarten, weil von den Vertretern der Studierenden bereits seit Jahren zusätzlich zu den vorhandenen Fahrzeugen ein Personentransporter und eine Erhöhung des Werkzeugbestands, z.B. durch die Beschaffung einer Hebebühne für Fahrzeuge, gefordert worden seien.

Hierzu ist anzumerken, dass der Rücklagenbestand überwiegend aus Sozialbeiträgen der Studierenden aufgebaut wurde. Die Höhe dieser Sozialbeiträge richtet sich nach dem Aufwand, der für die Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenwerke erforderlich ist. Ob das Vorhalten eines Personentransporters und einer Hebebühne für Fahrzeuge zu den Aufgaben der Studierendenwerke zählt, erscheint fraglich. Der Rücklagenbestand sollte auf das für solche Aufgaben Erforderliche zurückgeführt werden.

3. Folgerungen:

Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) eine Vereinfachung des Verfahrens zur Berechnung der Zuwendungen des Landes für die Studierendenwerke zu prüfen,

b) für Bedienstete der Hochschulen und Studierendenwerke kostendeckende Essenspreise festzusetzen,

c) bei der Vergabe von Aufträgen für kleinere Instandsetzungs- und Baumaßnahmen die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen und Wertgrenzen für Ausschreibungen entsprechend den für die Hochschulen festgesetzten Kriterien zu regeln,

d) die Rücklagen des Studierendenwerks Trier auf den Bedarf zu begrenzen.

Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) über das Ergebnis der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a bis c zu berichten,

b) die Rücklagen des Studierendenwerks Kaiserslautern auf den Bedarf zu begrenzen.