Fehlbetrag der laufenden Rechnung

Zum 1. Januar 2002 traten die neuen Richtlinien zur Haushaltssystematik des Landes (HsRL) - Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 15. Februar 2001, MinBl. S. 208 - in Kraft, mit denen die Haushaltspläne gestrafft wurden. Dies führte bei den Rechnungsergebnissen ab 2002 im Vergleich zu den Vorjahren zu Veränderungen bei der Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben.

Die höheren Einnahmen in den Jahren 1996 bis 1998 und 2001 sind insbesondere auf die Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und in den Jahren 2003 und 2004 im Wesentlichen auf die Erlöse aus der Veräußerung von Forderungsvermögen (Wohnungsbauförderung) zurückzuführen.

Den höheren Einnahmen in den Jahren 2001 und 2002 liegen im Wesentlichen Entnahmen aus den Ausgleichsrücklagen zugrunde.

Die höheren Ausgaben in den Jahren 1999 und 2000 sind insbesondere auf Zuführungen an die Ausgleichsrücklagen zurückzuführen. Ab dem Jahr 2001 sind die Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz bei der Obergruppe 91 "Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke" und somit nicht mehr, wie in den Jahren 1996 bis 2000, bei den Personalausgaben nachgewiesen. zu dem Beitrag Nr. 3 - Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung Empfehlungen des Rechnungshofs zur Wiedererlangung und Sicherung der Gestaltungsfähigkeit des Haushalts:

- Eine Verringerung der Neuverschuldung mit dem Ziel eines bald möglichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung muss konsequent verfolgt werden. Ein Abbau der Verschuldung insgesamt muss anschließend folgen.

- Für den Haushaltsvollzug ist in allen Aufgabenbereichen eine strengere Ausgabendisziplin sicherzustellen.

- Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushaltsvollzug sind - soweit verfügbar - vorrangig zur Verringerung der Neuverschuldung zu nutzen.

- Nachhaltig zu verfolgendes Ziel muss es sein, die Ausgaben nicht stärker wachsen zu lassen als die Einnahmen. Hierzu ist die vom Finanzplanungsrat vorgegebene Begrenzung des Ausgabenwachstums 1) strikt einzuhalten und nach Möglichkeit zu unterschreiten.

- Die Personalausgaben sind weiter zu begrenzen.

- Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Hinblick auf die weitgehende Kreditfinanzierung streng nach Prioritäten durchzuführen und ggf. auch zeitlich zurückzustellen.

- Auf der Grundlage des Berichts über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes und des Berichts über die Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen muss ständig überprüft werden, - inwieweit Abbaumöglichkeiten bei den gestaltbaren Finanzhilfen bestehen, - ob bei allen Landesbeteiligungen die gesetzlichen Voraussetzungen (u.a. wichtiges Landesinteresse) gegeben sind.

- Alle erteilten Verpflichtungsermächtigungen sind auf ihre Notwendigkeit zu prüfen, ob sie im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage ausgabewirksam werden müssen.

- Es ist zu untersuchen, - inwieweit Aufgaben abgebaut oder kostengünstiger von Dritten - auch Privaten - wahrgenommen werden können, - ob bereits privatisierte oder auf andere selbständige Rechtsträger übertragene Aufgaben - soweit weiterhin mit einer Belastung des Haushalts verbunden - nicht wirtschaftlicher selbst erledigt werden können.

- Neue Aufgaben oder Aufgabenerweiterungen sind vorrangig durch Einsparungen in anderen Bereichen zu finanzieren.

Nach dem Beschluss des Finanzplanungsrats vom 16. Juni 2004 werden die Länder in den Jahren 2005 und 2006 beim Ausgabenwachstum eine Begrenzung von 1 % im Jahresdurchschnitt einhalten.