Notfalltransport

In § 22 ist jetzt geregelt, dass eine als Fahrzeugführer eingesetzte Person dann fachlich geeignet ist, wenn sie beim Notfalltransport oder bei Notarzt-Einsatzfahrzeugen in der Regel an einem Lehrgang nach § 4 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) in der jeweils geltenden Fassung teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden, mindestens aber eine Ausbildung zum Rettungssanitäter hat. Durch diese Änderung soll sichergestellt sein, dass grundsätzlich Rettungsassistenten als Fahrzeugführer für Notfalltransporte oder für Notarzt-Einsatzfahrzeuge eingesetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Standorten von Notarzt-Einsatzfahrzeugen werden in welchem Umfang und aus welchen Gründen noch Rettungssanitäter als Fahrer von Notarzt-Einsatzfahrzeugen eingesetzt?

2. An welchen Standorten von Notarzt-Einsatzfahrzeugen fahren in welchem Umfang und aus welchen Gründen Notärzte das Notarzt-Einsatzfahrzeug selbst?

3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Zahlen?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Januar 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Antworten beruhen auf Angaben der zuständigen Rettungsdienstbehörden, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Berufsfeuerwehr Trier und der Bundeswehr in Koblenz als Betreiber der Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF).

a) Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach

Nach Auskunft des DRK-Landesverbandes beträgt der Anteil der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bei den eingesetzten Fahrern am NEF-Standort

­ Bad Kreuznach 80 %

­ Birkenfeld 96 %

­ Boppard 96 %

­ Idar-Oberstein 96 %

­ Kirn 80 %

­ Simmern 96 %.

Die Besetzung mit Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern erfolgt überwiegend zur Bewältigung von urlaubs- und krankheitsbedingten Fehlzeiten.

b) Rettungsdienstbereich Kaiserslautern

Der Anteil der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten beträgt nach Auskunft des DRK und des ASB am NEF-Standort

­ Kaiserslautern I 81,63 % (DRK)

­ Kaiserslautern II 100,00 % (ASB) Rettungssanitäter nur ausnahmsweise zur kurzfristigen Krankheitsvertretung

­ Kusel 80,00 bis 85,00 %

­ Landstuhl 90,00 %.

Der NEF-Standort Kaiserslautern wird im wöchentlichen Wechsel von DRK und ASB betrieben.

Als Grund für den Einsatz von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern am Standort Kaiserslautern I wird vom DRK der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern angegeben. In Kusel und Landstuhl begründet sich der Einsatz von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern im vorhandenen Personalbestand.

c) Rettungsdienstbereich Kirchheimbolanden

Der Anteil an Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten beträgt nach Auskunft des DRK und des ASB am NEF-Standort

­ Alzey 100 %

­ Kirchheimbolanden 50 %

­ Rockenhausen 50 %

­ Worms I 100 % (DRK)

­ Worms II 80 % (ASB).

Das DRK setzt in Alzey und in Worms ausschließlich Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten als Fahrer ein. Es kam nur in Ausnahmefällen in Alzey (17 Tage) und in Worms (5 Tage) ein erfahrener Rettungssanitäter zur Krankheits- oder Urlaubsvertretung zum Einsatz.

Das DRK begründet die hohe Quote an Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern an den Standorten Kirchheimbolanden und Rockenhausen mit einem hohen Anteil an ehrenamtlichen Helfern und der an diesen Standorten bestehenden Personalzusammensetzung. Der NEF-Standort Worms wird zu 70 % vom DRK und zu 30 % vom ASB betrieben. Der ASB hat als Grund für den Einsatz von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern Krankheits- und Urlaubsvertretung angegeben.

d) Rettungsdienstbereich Koblenz

Die Anfragen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und den Betreibern der NEF DRK und Bundeswehr haben für die einzelnen NEF-Standorte folgendes Bild ergeben. Der Anteil an Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten beträgt in ­ Andernach 100 %

­ Bad Neuenahr-Ahrweiler 100 %

­ Koblenz I 98 % (DRK)

­ Koblenz II 100 % (BW)

­ Mayen 100 %

­ Senheim 100 %

­ Blankenrath NEF wird von niedergelassenem Arzt betrieben. Der Notarzt wird von einer Rettungssanitäterin gefahren.

Am DRK-Standort Koblenz werden erfahrene Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter nur in absoluten Ausnahmefällen als Fahrer eingesetzt.

e) Rettungsdienstbereich Ludwigshafen

Nach Auskunft der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständiger Rettungsdienstbehörde beträgt der Anteil an Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten in ­ Bad Dürkheim 90 %

­ Frankenthal 80 %

­ Grünstadt 100 % (DRK)

­ Grünstadt 100 % (ASB)

­ Lambrecht 90 % (Besetzung mit Fahrer nur am Wochenende)

­ Mutterstadt 80 %

­ Neustadt 100 %

­ Speyer 100 %.

Der NEF-Standort Grünstadt wird paritätisch von ASB und DRK betrieben. Der ASB setzt in Grünstadt im Dienstplan nur Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten als Fahrer des NEF ein. Nur bei Ausfällen werden ausnahmsweise Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter tätig. Der Anteil an Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern in Bad Dürkheim wird mit der Bewältigung von krankheits- und urlaubsbedingten Ausfallzeiten begründet. Grund für die Besetzung in Frankenthal, Mutterstadt und Lambrecht ist der dort vorhandene Personalbestand.

f) Rettungsdienstbereich Mainz

Nach Auskunft des DRK und des ASB beträgt der Anteil der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten am NEF-Standort

­ Bingen 90 %

­ Ingelheim 60 %

­ Mainz I 75 % (DRK)

­ Mainz II 75 % (ASB).

Als Gründe für die Besetzung der NEF werden der vorhandene Personalbestand und die Bewältigung von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen angegeben.: Folgende NEF werden von Notärzten selbst gefahren: Lambrecht

An Werktagen wird die notärztliche Einsatzbereitschaft vom Wohnsitz oder Praxisstandort gewährleistet. Am Wochenende ist das NEF mit Fahrer besetzt.

Pirmasens

In der Zeit werktags von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr, an den Wochenenden und an Feiertagen wird das NEF an Praxisstandorten oder am Wohnsitz der Notärzte vorgehalten und von diesen selbst gefahren.

Morbach NEF ist bei der Praxis oder dem Wohnsitz eines niedergelassenen Arztes stationiert und wird daher von diesem selbst gefahren.

Neuerburg NEF ist bei der Praxis oder dem Wohnsitz des niedergelassenen Arztes stationiert und wird daher von diesem selbst gefahren.

Speicher NEF ist bei der Praxis oder dem Wohnsitz des niedergelassenen Arztes stationiert und wird daher von diesem selbst gefahren.

Traben-Trarbach

Hier nimmt ein Arzt aus dem dortigen Krankenhaus den Notarztdienst selbständig wahr und fährt das NEF selbst.

Zu 3.: Die angestrebte Regelbesetzung der NEF mit Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ist in Anbetracht der kurzen Zeit seit Inkrafttreten des novellierten Rettungsdienstgesetzes bereits sehr weit fortgeschritten. Diese Entwicklung wird von der Landesregierung begrüßt.

Bei den selbstfahrenden Notärztinnen und Notärzten handelt es sich um Einzelfälle, in denen eine Sicherstellung der notärztlichen Versorgung sonst nicht möglich wäre. Hier wird der Notarztdienst von entsprechend qualifizierten, überwiegend niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen, die das NEF mit zur Praxis oder zu ihrer Wohnung nehmen. Für diese Verfahrensweise gibt es an diesen Standorten derzeit keine Alternative.