Preiserhöhung bei den Müllgebühren und Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der MBS-Anlage Westerwald GmbH & Co. KG I

Die Kleine Anfrage 2873 vom 14. Dezember 2005 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten war zu entnehmen, dass im Westerwaldkreis u. a. wegen finanzieller Turbulenzen in der Stabilatanlage für das Jahr 2006 eine Preiserhöhung bei den Müllgebühren von bis zu 20 % erforderlich sei (u. a. Westerwälder Zeitung vom 21. Oktober 2005). Ursache hierfür scheint eine nicht auskömmliche Kalkulation von Verwertungserlösen bzw. Zuzahlungen für das Trockenstabilat im Verbrennungsmarkt bzw. im Sekundärrohstoffmarkt zu sein. Nicht nachvollziehbar ist auch die in der Landesabfallbilanz 2003 behauptete Verwertung von 98 % des Gesamtabfalls im Westerwaldkreis, solange der konkrete Verwertungsweg des Trockenstabilats und die dabei anfallenden Kosten nicht genannt werden.

Die Tatsache, dass zwischenzeitlich die Kalkulationsbasis von Gaspreisen von immer mehr Versorgungsunternehmen offen gelegt wird,sollte wegen des sehr ähnlich gelagerten Informationsbedürfnisses der zahlenden Kunden auch bei Müllgebühren„Schule machen".

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer lieferte seit 2004 bis heute welche Abfallmengen zu welchen Annahmepreisen bei der MBS-Anlage Westerwald an?

Angabe bitte möglichst als Tabelle: Gebietskörperschaft, sonst. Vertragspartner/Menge (Mg)/Preis pro Mg (Input).

2. Welche Mengen Trockenstabilat aus der MBS-Anlage Westerwald wurden seit 2004 bis heute in welche Anlagen bzw. Zwischenlager zu welchem Preis pro Mg als Ersatzbrennstoff oder Sekundärrohstoff verbracht?

Angabe bitte möglichst als Tabelle:Verwertungsbetrieb, sonst.Vertragspartner/Menge (Mg) zur stofflichen Verwertung/zur energetischen Verwertung/Preis pro Mg (Output).

3. Wo gibt es Zwischenlager für Trockenstabilat mit welchem genehmigungsrechtlichen Rahmen für die Verweildauer des Trockenstabilats?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Januar 2006 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Nach den Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung ist die unvorbehandelte Ablagerung von Abfällen auf Deponien ab dem 1. Juni 2005 nicht mehr zulässig. Bei der Vorbehandlung von Abfällen in mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen fallen heizwertreiche Fraktionen an, deren energetisches Potential primär thermisch zu nutzen ist. Die verstärkte Nachfrage nach thermischen Behandlungskapazitäten ab dem 1. Juni 2005 hat zu einem Preisschub auf dem bundesdeutschen Entsorgungsmarkt geführt. Betroffen hiervon sind insbesondere Anlagenbetreiber, die bei der Restabfallbehandlung auf die MBA-Technik gesetzt haben und die ihren Anlagenoutput nunmehr zu wirtschaftlich ungünstigen Konditionen weiterbehandeln lassen müssen. Dies trifft auch auf die Vermarktung des beim Trockenstabilatverfahren anfallenden hochkalorischen Trockenstabilats zu. Verschärft wird diese Entwicklung durch die Insolvenz eines Anlagenherstellers, der dieses Verfahren am Entsorgungsmarkt etabliert und die Stabilatentsorgung den Vertragspartnern gegenüber zu definierten Konditionen zugesichert hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2873 des Abgeordneten Dr. Braun (BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Anlieferungen zur MBS-Anlage in Rennerod erfolgten im Jahr 2004 durch den Westerwaldkreis und den Landkreis Ahrweiler, ab

1. Juni 2005 auch durch den Kreis Limburg-Weilburg und den Werra-Meißner Kreis.

Das behandlungsbedürftige Abfallaufkommen entwickelte sich in diesem Zeitraum von ca.70 000 Jahrestonnen auf ca. 120 000

Jahrestonnen. Etwa 50 % des Anlageninputs fallen als Trockenstabilat an.

Einzelheiten der Vertragsgestaltung zwischen den betroffenen Gebietskörperschaften und dem Anlagenbetreiber sind der Landesregierung nicht bekannt. Insofern können für den genannten Zeitraum auch keine Angaben über die Entwicklung der Annahmepreise und der Kosten für die Verwertung des beim Behandlungsprozess anfallenden Trockenstabilats gemacht werden. Nach Angaben des Anlagenbetreibers beträgt der Annahmepreis für die anliefernden Kreise seit dem 1. September 2005 einheitlich 114 /t.

Zu Frage 3: Nach Kenntnis der Landesregierung sind bis zum heutigen Tage (9. Januar 2006) keine Zwischenlager für Trockenstabilat zugelassen.