Existenzgründungen aus bremischen Hochschulen

Unternehmens dient dabei als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche kommerzielle Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse auf der Grundlage einer selbständigen Existenz.

Um das Potential für Existenzgründungen aus bremischen Hochschulen und vom Land geförderten Forschungseinrichtungen weiter auszuschöpfen und wissenschaftliche Ergebnisse konsequent in wirtschaftliche Wertschöpfung zu überführen, ist eine Verwertungsorganisation für den Wissenschaftsbereich geplant. Dabei sollen auf der Grundlage einer gezielten Erfinder- und Patentförderung im Wissenschaftsbereich gesicherte Schutzrechte vermarktet und in Unternehmensgründungen eingebracht werden.

Die in Bremen und Bremerhaven bereits existierenden Innovations- und Gründerzentren, nämlich das Bremer Innovations- und Technologiezentrum (BITZ) im Technologiepark Universität, das Technologie-Zentrum Bremen Nord und das Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum (BRIG) dienen insbesondere der Aufnahme von Existenzgründern aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Diese Zentren sollen jetzt im Zuge des Ausbaus der Hochschule Bremen am Standort Airport durch ein Gründerzentrum mit einer entsprechenden Aufgabenstellung sowie durch ein Biotechnologiezentrum in Bremerhaven ergänzt werden.

8. Wie ist der Stand der in der Mittelstands- und Existenzgründungsoffensive vorgesehenen Erweiterung des bestehenden Netzwerkes von Gründer- und Gewerbezentren? Wie viele Existenzgründungen wurden in 1998 und 1999 in den Gründerund Gewerbezentren nach Zentren aufgeschlüsselt angesiedelt?

Das bestehende Netzwerk von Gründer- und Gewerbezentren soll um folgende Objekte erweitert werden:

- Gründer- und Gewerbezentrum in der Rudloffstraße in Bremerhaven,

- Gründerzentrum der Hochschule Bremen am Standort Airport,

- Gründer- und Gewerbezentrum für Multimedia und e-commerce in

- Gründer- und Gewerbezentrum für in Bremerhaven,

- Gründer- und Gewerbezentrum im Gewerbegebiet Warturm,

- Gründerinnenzentrum im Rahmen des Bremer Beginenhof-Modells,

- Erweiterung des Bremer Innovations- und Technologiezentrums (BITZ),

- Erweiterung des Fahrenheithauses.

9. Ist unternehmerische Selbständigkeit als eine von vielen beruflichen Möglichkeiten an bremischen Schulen, Berufsschulen und Hochschulen ein relevantes Thema, und wie will der Senat weitere Verbesserungen hinsichtlich einer systematischen Vorbereitung beruflicher Selbständigkeit erreichen?

Besteht schon eine Kooperation mit allgemein- und berufsbildenden Schulen, um Lehrer und Schüler für dieses Thema zu sensibilisieren oder ist eine solche vorgesehen?

Die Verbesserung der Vorbereitung auf unternehmerische Selbständigkeit findet in der allgemeinbildenden Schule und für ihre Bildungsgänge auf drei Ebenen statt:

- In der Profilbildung und in entsprechenden Projekten einzelner Schulen der Sekundarstufen I und II werden ökonomische Bildung akzentuiert, Begegnungen mit unternehmerischen Experten und Persönlichkeiten ermöglicht sowie konkrete Kooperationen mit Unternehmen entwickelt. Patenschaften von Unternehmen für Schulen und eine verstärkte Präsenz von Unternehmern in Klassenzimmern sind in der konkreten Umsetzung einer gemeinsamen Erklärung des Präsidiums der Handelskammer Bremen und des Senators für Bildung und Wissenschaft vorgesehen.

- Das Landesinstitut für Schule führt in Kooperation mit der Norddeutschen Kammergemeinschaft eine Seminarreihe und Einzelveranstaltungen für Lehrkräfte durch, die direkt oder im weiteren Sinn mit dem Thema Existenzgründung befasst sind.

- Unter der Zielsetzung der Verbesserung der Berufsorientierung und ökonomischen Bildung wird die Lehrplanrevision des Faches Arbeitslehre und anderer Fächer entsprechende Entwicklungen an den Schulen stützen. Hinzu kommt, dass mit einer Reform der Leistungsbeurteilung eine stärkere Aufmerksamkeit auf die Lernziele Selbständigkeit, Selbsttätigkeit u. ä. gelenkt wird.

In den Berufsschulen sind Themen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Selbständigkeit Teil des Politikunterrichts. Darüber hinaus ist eine fundierte und abgeschlossene berufliche Erstausbildung inhaltliche und zu einem großen Teil auch formal unverzichtbare Voraussetzung zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Letzteres gilt beispielsweise für eine sich an die berufliche Erstausbildung anschließende Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und Betriebswirt, die zum Teil auch an beruflichen Schulen durchgeführt wird. Die Aufstiegsfortbildung wird im Übrigen vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Meisterbafög) gefördert.

Ohne den Meisterbrief, der auf einer Erstausbildung aufbaut, kann eine selbständige Handwerkstätigkeit nicht ausgeübt werden.

An den bremischen Hochschulen ist die unternehmerische Selbständigkeit als eine von vielen beruflichen Möglichkeiten ein relevantes Thema. So wurden spezielle Vorhaben zur Förderung der unternehmerischen Selbständigkeit entwickelt. Die Hochschule Bremen hat bereits im Wintersemester 1997/98 eine vom Senator für Wirtschaft und Häfen unterstützte Seminarreihe zum Thema Von der Hochschule in die Selbständigkeit mit fünf Veranstaltungen durchgeführt, die sich gezielt an Abschlusssemester richtete und eine große Resonanz erzeugte. Diese Seminarreihe wurde daher im Wintersemester 1998/99 wiederholt. Die Universität Bremen hat ein ebenfalls vom Senator für Wirtschaft und Häfen unterstütztes umfassendes Weiterbildungskonzept zum Thema Berufsperspektive: Existenzgründung?! entwickelt, das sich an Studierende, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter richtete. Es wurde in drei aufeinander bezogenen Teilabschnitten vom Januar bis Juli 1999 mit einer ebenfalls großen Resonanz realisiert. Das aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen überarbeitete Programm der Universität wird jetzt in gemeinsamer Verantwortung aller Hochschulen unter Federführung der Universität als Qualifizierungsprogramm für potenzielle Existenzgründer/-innen angeboten.

Das Programm umfasst zwei Teile: Im ersten Teil konnten sich Studierende im Wintersemester 1999/2000 in Orientierungsveranstaltungen einen Überblick über wichtige Fragen zur Existenzgründung verschaffen. Der zweite Teil bietet ab Februar 2000 in rund 200 Stunden eine systematische Qualifizierung für diejenigen, die sich intensiver mit dem Thema Existenzgründung befassen wollen. Dabei vermittelt ein praxisbezogenes Trainingsprogramm Fachwissen für die Unternehmensgründung und den unternehmerischen Alltag. Außerdem werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei unterstützt, ihre eigene Gründungsidee zu entwickeln und in einem Businessplan zu konkretisieren.

Um für die unternehmerische Selbständigkeit als berufliche Alternative verstärkt und frühzeitig Anreize zu geben und praktikable Fähigkeiten zu vermitteln, soll an der Universität/Hochschule auf der Basis einer Stiftungsprofessur ein Lehrstuhl für Unternehmensgründung eingerichtet werden. Üblicherweise werden auf die Existenzgründung bezogene Kenntnisse, wie die Erstellung eines kompletten Businessplans, einschließlich Ertragsvorschau, Finanzplan, Marketingkonzept und Konkurrenzanalyse, in den weitgehend auf Wirtschaftstheorien ausgerichteten wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen nicht behandelt. Der praxisbezogene Studiengang Existenzgründungslehre soll demgegenüber nicht nur Fachwissen, sondern vor allem unternehmerisches Know-how vermitteln. Ein wichtiger Bestandteil des nach dem Prinzip Wirtschaft trifft Wissenschaft umzusetzenden Ausbildungskonzepts wäre daher, die Krisen in der Aufbauphase junger Unternehmen zu simulieren und beherrschen zu lernen. Die Einrichtung von Studiengängen für die Selbständigen von morgen soll die Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit in Lehre und Forschung nachhaltig etablieren und als Querschnittsaufgabe für alle Fachbereiche angeboten werden.

10. Wie wird der Senat sicherstellen, dass in Zukunft bei allen Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen die - vom Landesrechnungshof im Jahresbericht 1999 als unverzichtbarer Bestandteil wirtschaftlichen Handelns bezeichneten - erforderlichen Erfolgskontrollen durchgeführt und deren Ergebnisse dem Parlament zur Verfügung gestellt werden?

Über bereits bestehende Erfolgskontrollen (siehe zu 11) hinaus erhebt der Senat seit kurzem von den geförderten Existenzgründern/-innen relevante Daten über deren Unternehmensentwicklung. Eine im Programm vorzugebende laufende Kontrolle der Entwicklung der Auswirkungen der Fördermaßnahmen sieht entsprechende Auflagen in den Zuwendungsbedingungen vor. Diese Auflagen würden die verbindliche Lieferung aussagefähiger Daten, wie Umsatzentwicklung und Beschäftigtenzahlen, in angemessenen Zeitabständen bewirken. Um eine wirksame Erfolgskontrolle zu ermöglichen, sollen die Förderziele künftig deutlicher beschrieben werden. Da eingehendere Erfolgskontrollen erfahrungsgemäß mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden und entsprechend kostenaufwendig sind, sollte im Haushaltsansatz für Fördermaßnahmen auch der finanzielle Aufwand für die Erfolgskontrolle angemessen mit berücksichtigt werden.

11. Welche Erfolgskontrollen sind dem Senat bekannt, und wie werden deren Ergebnisse beurteilt?

Beim Förderprogramm Starthilfefonds erfolgt eine Erfolgskontrolle, über deren Ergebnisse der zuständigen Deputation bzw. den Wirtschaftsförderungsausschüssen kontinuierlich berichtet wird. Beim Förderprogramm Investitionszuschüsse aus Mitteln des GRW und LIP findet eine laufende Erfolgskontrolle statt.

Zum Wirtschaftsstrukturpolitischen Aktionsprogramm (WAP) und zum Investitionssonderprogramm (ISP) sind vom Senat Wirkungskontrollen eingesetzt worden. Die bei der WAP-Evaluierung über eine Zielerreichungs- und Wirkungskontrolle abgeleiteten Ergebnisse werden als wichtige Entscheidungshilfe für die Weiterentwicklung bremischer Wirtschaftsstrukturpolitik beurteilt. Das auf verschiedenen Ebenen (makro-, meso- und mikroökonomische Analyse) laufende ISP-Evaluierungssystem befindet sich mit der Entwicklung von Bausteinen für eine konsistente Wirkungskontrolle im Aufbau.