Finanzamt

Das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium für Umwelt und Forsten wurden beauftragt zu erproben, ob die Ausübung der Dienstaufsicht innerhalb des bestehenden Rahmens (§ 11 VwORG) mit geeigneten Maßnahmen optimiert werden kann und damit die vom Rechnungshof aufgezeigten Probleme beseitigt werden können. Dabei wird auch überprüft, ob eine Verlagerung der Dienstaufsicht, wie vorgeschlagen, zu weiteren Optimierungen führen kann.

Bisherige Maßnahmen zur Optimierung sind:

­ Regelmäßige Treffen der Personalreferenten und der Haushaltsbeauftragten der Ministerien und der Direktionen

Nach der im Jahr 2003 durchgeführten Evaluation der Mittelinstanz werden regelmäßige Besprechungen der Haushaltsreferenten der Ressorts mit den Beauftragten für den Haushalt der Direktionen durchgeführt. Damit können die haushaltsmäßigen Fragen geklärt werden. Die stellenplanmäßigen und personalrechtlichen Angelegenheiten werden durch regelmäßige Treffen zwischen den Personalreferenten abgestimmt.

­ Durchführung von Jahreszielkonferenzen

Der Abschlussbericht zur Evaluation der Mittelinstanz beinhaltet den Vorschlag, die Einrichtung von Jahreszielkonferenzen zu prüfen. Der Ministerrat hat daher beschlossen, dass solche Konferenzen zwischen den Ministerien und den Direktionen erprobt werden sollen. Sie sollen dazu dienen, Ziele zu vereinbaren und ein Controlling zu implementieren. Wichtige Aufgaben, Schwierigkeiten und organisatorische Weiterentwicklungen können so zwischen den Beteiligten erörtert werden.

Das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium für Umwelt und Forsten haben gemeinsam ein Konzept entwickelt, das derzeit in einem Pilotprojekt mit der SGD Nord erprobt wird. Dabei werden Aufgaben und Teilaufgaben der betroffenen Organisationseinheiten erhoben und in einem Gegenstromverfahren ausgetauscht. In einer Konferenz am 9. Dezember 2005 wurden die Jahresziele für 2006 verbindlich vereinbart. Im vierteljährlichen Rhythmus sind für 2006 Controllingdurchgänge geplant. Ende 2006 erfolgt eine Auswertung des Pilotprojekts. Der Ministerrat wird anschließend entscheiden, ob dieses Instrument verbindlich eingeführt wird.

Nach Ablauf der Erprobung der Maßnahmen zur Optimierung der Dienstaufsicht und der Entscheidung des Ministerrats werden das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium für Umwelt und Forsten dem Rechnungshof über die Ergebnisse berichten.

Zu Buchstabe b)

Entsprechend der Forderung des Rechnungshofs, die Personalausgaben durch einen sozialverträglichen Stellenabbau von 21,08 Stellen zu verringern, hat die SGD Süd in der Abteilung 1 bereits eine Stelle des höheren Dienstes im Referat 11 (Ruhestand), eine Stelle des mittleren Dienstes im Referat 11 (Elternzeit), zwei Stellen des gehobenen Dienstes im Referat 12 (Wechsel eines Mitarbeiters zu einer anderen Behörde, Rente einer Mitarbeiterin), 0,35 Stellen des gehobenen Dienstes im Referat 12 (hausinterne Umsetzung), 5,95 Arbeiter-Stellen im Referat 12/Hausmeisterdienst, Fahrdienst, Reinigungsdienst (Rente, Freistellungsphase der Altersteilzeit), insgesamt somit 10,3 Stellen abgebaut.

Die vom Rechnungshof aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Stelleneinsparungen werden von der SGD Süd weiterhin mit höchster Priorität behandelt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe „Umsetzung der Prüfergebnisse des Rechnungshofs ­ Abteilung 1" gebildet, die u. a. die verschiedenen Optimierungskonzepte anfordert bzw. deren Erstellung überwacht sowie die Personalübersichten auf dem Laufenden hält.

An Optimierungsmöglichkeiten, die vom Rechnungshof aufgezeigt und mittlerweile übernommen wurden oder konzeptionell ausgearbeitet werden, sind beispielhaft zu nennen:

­ ein Abteilungssekretariat wird gebildet, hierzu wird parallel ein Registraturkonzept erarbeitet;

­ die Möglichkeiten der Unterbringung der Referate 23, 31 und 34 im Hauptgebäude werden geprüft;

­ ein Konzept zur Optimierung der Poststelle wird erarbeitet;

­ ein Konzept zur Optimierung des Fahrdienstes und Fuhrparks wurde erarbeitet und wird derzeit in eine Dienstanweisung überführt;

­ ein Konzept zur Optimierung des Pfortendienstes wird erarbeitet;

­ die Bündelung der Beschaffungsmaßnahmen in der Abteilung 1 ist weitgehend erfolgt;

­ die Vorgaben für die Mitarbeiterinnen des Reinigungsdienstes wurden denen der Fremdfirmen angeglichen.

Auch die SGD Nord hat bis zum 31. Oktober 2005 bereits 6,75 der vom Rechnungshof geforderten Stellen abgebaut. Die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Stelleneinsparungen werden im Übrigen intensiv geprüft und wenn möglich umgesetzt. Die SGD Nord wird weiterhin im Rahmen der Personalkonzeption für den sozialverträglichen Abbau des Überhangs an Stellen sorgen, die infolge des Vollzugs des VwORG der Behörde durch die Ministerien zugewiesen worden sind.

Zu Textziffer 8: Haushalts- und Wirtschaftsführung der Zentralstelle für Polizeitechnik

Eine Zusammenführung aller Organisationseinheiten der Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) innerhalb der Liegenschaften Valenciaplatz oder Dekan-Laist-Straße ist derzeit nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund wurde der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) gebeten, die Verfügbarkeit im wirtschaftlichen Eigentum des LBB stehender geeigneter Objekte zu prüfen. Alternativ soll der Landesbetrieb seine Überlegungen zum Neubau eines Dienstgebäudes innerhalb der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei in Mainz-Hechtsheim fortführen.

Nach Auskunft des LBB lassen sich zurzeit Unterbringungsmöglichkeiten in LBB-eigenen Liegenschaften nicht erkennen. Zur wirtschaftlichen Beurteilung eines Neubaus innerhalb des Bereitschaftspolizeiareals sei eine Machbarkeitsstudie notwendig, die der LBB im Rahmen seines Flächen- und Standortmanagements erarbeiten wird.

Wegen der Komplexität des Auftrags, insbesondere auch vor dem Hintergrund zunehmender Kooperationen zwischen ZPT und Landesbetrieb Daten und Information (LDI) im EDV-Bereich, verbunden mit möglichen, derzeit jedoch noch nicht abschließend zu beurteilenden strukturellen Veränderungen innerhalb der ZPT, gestaltet sich die Auftragswahrnehmung für den LBB äußerst schwierig. Mit ersten verlässlichen Ergebnissen dürfte daher nicht vor Beginn des zweiten Halbjahres 2006 zu rechnen sein.

Zu Textziffer 10: Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern Kosten

Durch das Verfahren der so genannten „vereinfachten Zeitanschreibung" und den zunehmenden Grad der Automatisierung konnte der Aufwand für die Datenerhebung, der die Gesamtkosten auf Finanzamtsebene wesentlich beeinflusst, sukzessive reduziert werden. Im Zuge der Realisierung einer automatisierten Datenerhebung aus dem Zeiterfassungssystem wird es möglich, die Kosten im Jahre 2006 trotz der flächendeckenden Ausdehnung des Leistungsvergleichs auf die Bereiche „Betriebsprüfung" und „Körperschaftsteuerveranlagung" weiter zu senken. Positiv auf die Kostensituation wirkt sich zudem die Tatsache aus, dass die Ursprungsdaten bei personellen Änderungen (so genannte Probeberechnung A) nunmehr auch für das in der Arbeitnehmerveranlagung eingesetzte Risikomanagementsystem Relevanz haben, um das Abweichverhalten darstellen und die Wirksamkeit der Risikofilter bestimmen zu können. Der mit der Erfassung dieser Daten verbundene Aufwand ist daher nicht mehr originär dem Leistungsvergleich zuzuordnen.

Der monetäre Nutzen des Leistungsvergleichs lässt sich nur schwer beziffern. Die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Quantifizierungder Effizienzgewinne sind zum einen in der konzeptionellen Ausgestaltung des Leistungsvergleichs als Führungs- und Steuerungsinstrument begründet, das es den Entscheidungsträgern ermöglicht, frühzeitig Schwachstellen in der Bearbeitung zu erkennen und zu reduzieren. Andererseits wird die Effizienz des Steuervollzugs naturgemäß nicht nur über das Führungs- und Steuerungsinstrument „Leistungsvergleich" selbst, sondern von zahlreichen Faktoren und Rahmenbedingungen beeinflusst, insbesondere von den aufbau- und ablauforganisatorischen Modifikationen und den Veränderungen der rechtlichen Grundlagen. Dies erschwert hinsichtlich der Nutzenbetrachtung die Ermittlung einer kausal zurechenbaren Datengrundlage und die adäquate Modellbildung. Insbesondere der durch das Projekt Finanzverwaltung (PROFIN) in 2003 angestoßene Veränderungsprozess hatte im abgelaufenen Jahr weitreichende Auswirkungen auf die Strukturen und Prozesse in den Finanzämtern, die eine qualifizierte, eindeutige Zuordnung von Effizienzgewinnen zum Leistungsvergleich nicht ermöglichte.

Beispielhaft zu nennen sind hier insbesondere:

­ Die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs der Arbeitnehmerveranlagung bei gleichzeitiger Ausdehnung des Black-Box-Verfahrens bzw. des Instruments der maschinellen Risikoanalyse auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte.

­ Die Einführung eines so genannten personellen Merkers, mit dem die Risikoeinschätzung des Bearbeiters dokumentiert und für die künftige Fallauswahl festgehalten werden soll. In Verbindung mit einem maschinellen Abgleich der Vorjahreswerte wird es dadurch möglich, auch in den wenig verkennzifferten Sachverhaltsbereichen der allgemeinen Veranlagungsbezirke ein maschinelles Risikomanagement einzusetzen.

Andererseits ist gerade die dargestellte Kostenentwicklung im Zusammenhang mit der Einführung der vereinfachten Zeitanschreibung ein hervorzuhebendes Beispiel für die projektbegleitende Erfolgskontrolle insbesondere auch unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit.

Auch die Tatsache, dass es sich beim „Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern" um ein Gemeinschaftsprojekt der Länder Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung und der Kienbaum Management Consultants GmbH handelt, muss in die Betrachtungen einbezogen werden.

Durch den am 22. November 2004 geschlossenen Kooperationsvertrag haben sich die Kooperationspartner darauf verständigt, bei der Weiterentwicklung, Flächendeckung und Durchführung des Leistungsvergleichs zusammenzuarbeiten. Grundsätzliche Überlegungen zur Darstellung von Effizienzgewinnen im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse bedürfen daher einer Abstimmung in den einschlägigen länderübergreifenden Gremien. Dieser Abstimmungsprozess auf der Basis eines rheinland-pfälzischen Vorgehensmodells ist noch nicht abgeschlossen.

Zu Textziffer 11: Bearbeitung intensiv zu überprüfender Steuerfälle

Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 (Programmfreigabe 20. Januar 2006) kommt ein überarbeiteter und aktualisierter Prüfkatalog für die punktuelle Intensivprüfung zum Einsatz. Die hierin abgebildeten Prüffelder sind auf das fachlich Notwendige beschränkt und durch Anordnung nach Themenbereichen übersichtlich dargestellt, was den praktischen Umgang mit dem Regelwerk erleichtert. Außerdem werden künftig die auf der Basis des Prüfkatalogs zu prüfenden Sachverhalte dem Bearbeiter in Form von maschinellen Hinweistexten angezeigt, soweit die entsprechenden Prüffelder im Steuererklärungsvordruck mit Kennziffern hinterlegt sind.

Mit fortschreitender Verkennzifferung der Steuererklärungsvordrucke soll die Bildschirmanzeige weiter ausgebaut werden, um möglichst viele Prüffelder maschinell abzugreifen und darzustellen.

Seit dem 1. Juni 2005 ist durch die Einführung des personellen Risikomerkers in der Einkommensteuerveranlagung die persönliche Einschätzung des Bearbeiters zum aktuellen Steuerfall abfragbar hinterlegt. Diese wichtige Information kann nunmehr genutzt werden, um für den Veranlagungszeitraum 2005 die Bearbeitungsintensität der maschinell zur Intensivprüfung ausgewählten Steuerfälle an der personellen Risikoeinschätzung auszurichten und damit die Akzeptanz des Verfahrens der Intensivprüfung zu steigern.

Darüber hinaus orientiert sich die maschinelle Fallauswahl für eine intensive Gesamtfallprüfung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nicht mehr am Vorjahr, sondern an den aktuellen Steuererklärungsdaten. Dadurch wird eine zielgenauere Aussteuerung der prüfungswürdigen Fälle möglich. Da maschinelle Intensivprüffälle künftig erst nach Eingabe einer Kennziffer zur Echtverarbeitung freigegeben werden können, ist zudem sichergestellt, dass der Prüfprozess dokumentiert wird.

Zu Textziffer 12: Besteuerung ausländischer Einkünfte

Eine eingehende Befassung mit dem Vorgehensmodell des Landes Baden-Württemberg hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine zentralisierte Bearbeitung von gewichtigen Steuerfällen mit Auslandsbezug durch so genannte „Hauptsachbearbeiter für Internationales Steuerrecht" in Rheinland-Pfalz nicht zielführend ist. Der Entscheidung lag im Wesentlichen die Überlegung zugrunde, dass die grenzüberschreitenden Sachverhaltsgestaltungen, die das Land Baden-Württemberg mit der Spezialzuständigkeit einer optimierten Bearbeitung zugeführt hat (insbesondere die Grenzgängerproblematik zur Schweiz), in dieser Form und Ausgestaltung in Rheinland-Pfalz eine deutlich geringere praktische Relevanz haben. Die Bearbeitung von Fällen des Internationalen Steuerrechts soll daher weiterhin in der Verantwortung der zuständigen Veranlagungsstelle verbleiben. Dies hat außerdem den Vorteil, dass die gewachsenen Organisationsstrukturen nicht durchbrochen und am Ziel der ganzheitlichen Fallbearbeitung festgehalten wird. Gleichzeitig werden Reibungsverluste an der Schnittstelle verschiedener Zuständigkeitsbereiche vermieden.

Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass schwierige Rechts- und Sachverhaltsfragen mit Auslandsbezug, die im Innendienst auftreten, bereits bisher weitgehend an die Oberfinanzdirektion weitergeleitet und dort zentral bearbeitet wurden. Dieses Verfahren hat sich bewährt.

Gleichwohl sieht das Konzept zur Optimierung der Fallbearbeitung von Sachverhalten mit Bezug zum Internationalen Steuerrecht vor, künftig „Betriebsprüfer für Internationales Steuerrecht" einzusetzen. Die Spezialprüfer sollen intensiv im Außensteuerrecht geschult (die erste Fortbildungsmaßnahme hat bereits im November 2005 stattgefunden) und für Detailfragen dieser anspruchsvollen Rechtsmaterie zur Verfügung stehen. Bei Außenprüfungen mit Sachverhaltsgestaltungen, die das Internationale Steuerrecht tangieren, sind die „Betriebsprüfer für Internationales Steuerrecht" zwingend zu beteiligen.

Zu Textziffer 13: Beteiligung des Landes an der „Europäische Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung Bad Ems GmbH"

Zu Buchstabe a)

Die Mitgesellschafter waren bisher weder bereit, die Geschäftsanteile des Landes zu übernehmen, noch stimmten sie einem vorzeitigen Ausscheiden des Landes zu. Sonstige Interessenten gab es bis jetzt nicht.

Zu Buchstabe b)

Die Beteiligung des Landes endet nach dem Gesellschaftsvertrag am 31. Dezember 2006.

Zu Buchstabe c)

Das Land stellt der „Europäische Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung Bad Ems GmbH" keine neuen Mittel zur Verfügung.

Zu Textziffer 14: Beteiligung des Landes an der „Europäisches Tourismus Institut an der Universität Trier GmbH"

Zu Buchstabe a)

Die Umsetzung der Forderung nach einer Orientierung der Zuschüsse des Landes am Stammkapital der Gesellschaft wird derzeit mit den anderen Gesellschaftern der „Europäisches Tourismus Institut an der Universität Trier GmbH" (ETI GmbH) abgestimmt.

Zu Buchstabe b)

Das China-Engagement der Gesellschaft wurde in den vergangenen Monaten deutlich reduziert: So wurde dem bisherigen Niederlassungsleiter in China gekündigt und die Büroräume in Xiamen aufgegeben. Derzeit besteht in China noch ein Arbeitsvertrag mit einer Mitarbeiterin.