Umbaupläne für die untere Nahe bei Gensingen und damit verbundene Gefährdungen für ein Wasserkraftwerk

Wenn die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Diskussion gestellten Pläne für einen Umbau der unteren Nahe realisiert werden sollen, könnte die Rentabilität bzw. der Bestand eines privaten Wasserkraftwerkes bei Gensingen/Landkreis MainzBingen gefährdet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen konnten die vor ca. zwei Jahren von der SGD Nord erstellten Pläne zum Umbau der unteren Nahe bei Gensingen, die die Durchgängigkeit der Nahe am Wehr der Rumpf-Mühle wieder herstellen sollten, nicht weiter betrieben und von neuen, von der SGD Süd zur Diskussion gestellten Plänen ersetzt werden?

2. Wie sehen die von der SGD Süd zur Diskussion gestellten Pläne konkret aus und aus welchen Gründen soll dem dort seit dem Jahre 1722 vorhandenen Wehr der Rumpf-Mühle künftig weniger Wasser zugeführt werden?

3. Aus welchen Gründen sollen Pläne der SGD Süd realisiert werden, die ein vorhandenes privates Wasserkraftwerk erheblich beeinträchtigen und seine Jahresstromerzeugung um ca. 200 000 kWh zurückführen, obwohl es doch angesichts hoher Gas-, Ölund Strompreise auch Ziel der Landespolitik ist, natürliche Energiequellen künftig besser zu nutzen?

4. Aus welchen Gründen soll bei einer Realisierung der zur Diskussion gestellten Pläne die natürliche und tatsächliche Funktion des dortigen Flutgrabens durch mangelnde Wasserzuführung gefährdet und damit viele Gartenbesitzer nachhaltig geschädigt werden?

5. Aus welchen Gründen soll bei einer Realisierung der zur Diskussion gestellten Pläne durch Vorenthaltung entsprechender Wassermengen die Rentabilität des dortigen Wasserkraftwerkes und damit auch des vorhandenen Mühlenbetriebes in ihrer Existenz gefährdet werden?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Februar 2006 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Zuge der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme „Deichrückverlegung Bretzenheim" durch die SGD Süd soll ein neues Fließgewässer (Umgehungsgerinne) am linken Naheufer im Bereich des Rumpfmühlenwehres in der Gemarkung Langenlonsheim als landespflegerischer Ausgleich für die notwendige Verfüllung des Ausleitgrabens der Katharinenmühle hergestellt werden.

Das neue Fließgewässer bindet ca. 800 m oberhalb des Rumpfmühlenwehres an die Nahe an und mündet ca. 50 m unterhalb des Wehres wieder in die Nahe. Am Wehr selbst ist am linken Ufer zusätzlich die Errichtung einer Fischabstiegsrampe vorgesehen, die bei höheren Abflüssen in der Nahe ihre Funktion erfüllen soll.

Dieses Planungskonzept eröffnet gegenüber der vor zwei Jahren von der SGD Nord vorgestellten Planung eines Fischpasses vielfältige ökologische Vorteile für das Ökosystem der Nahe, wie insbesondere:

­ Schaffung einer landespflegerischen Ersatzmaßnahme im Rahmen des Hochwasserschutzes

­ Verbesserung von Fischwanderungen für das gesamte Fischartenspektrum

­ Sicherstellung eines nun schadfreien Fischabstieges (Kompensationswanderungen)

­ Biotopvernetzung zwischen Unterlauf ­ Mittellauf der Nahe durch das neue Umgehungsgerinne

­ Entwicklung eines 700 m langen natürlichen Fließgewässerbiotops in einer Auenlandschaft

­ Vermeidung des Trockenfallens der Nahe zwischen Rumpfwehr und Katharinenmühle durch eine ständige Wasserführung,

­ somit kein Absterben mehr von Wassertieren und -pflanzen

­ eingeschränkte Reaktivierung des natürlichen Geschiebe- und Feststofftransportes in der Nahe.

Voraussetzung ist eine gewässerökologisch erforderliche Mindestwasserführung im geplanten Umgehungsgerinne und in der weiterführenden Nahe unterhalb des Stauwehres. Der Zufluss zur Rumpf-Mühle wird daher während der Trockenwetterperiode, also meist im Spätsommer, verringert („Niedrigwasserabfluss").

Zu den Fragen 3 und 5:

Durch die Schaffung eines Fließgewässers (Umgehungsgerinne) im Bereich des Rumpfmühlenwehres wird der erforderliche landespflegerische Ausgleich für die Verfüllung des Ausleitgrabens der Katharinenmühle in Grolsheim im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme zum Wohle der Allgemeinheit realisiert. Gleichzeitig wird ein Beitrag geleistet, um den nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Zustand herzustellen. Hierzu gehört u. a. die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer.

Durch die Regelung im Energieeinspeisungsgesetz (EEG 2004) erhält der Betreiber einer Wasserkraftanlage für den ökologisch verträglichen Betrieb für eine erzeugte Kilowattstunde einen zugesicherten Zuschlag von zwei Cent. Voraussetzung ist jedoch die Bescheinigung, dass der gute ökologische Zustand, d. h. insbesondere die Durchgängigkeit, erreicht oder wesentlich verbessert ist. Die Berechnungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion zeigen, dass die zusätzliche Einspeisevergütung den Verlust durch den geringeren Wasserzufluss in den Niedrigwasserzeiten mindestens kompensiert, so dass ein finanzieller Nachteil für den Wasserkraftbetreiber nicht zu befürchten ist.

Darüber hinaus ist die Errichtung des Umgehungsgerinnes für den Betreiber der Rumpf-Mühle kostenfrei, da es als Ausgleichsmaßnahme für den Hochwasserschutz vom Land finanziert wird.

Eine Gefährdung der Existenz der Wasserkraftanlage ist durch die Planungen nicht zu erkennen. In den noch zu konkretisierenden weiteren Planungsschritten werden alle Interessen, auch die des Wasserkraftbetreibers, berücksichtigt werden. Dies wurde bereits in der zur Diskussion gestellten Planungskonzeption hervorgehoben.

Zu Frage 4: Der Wasserspiegel im Unterlauf (Ausleitungsgraben) der Mühle wird durch die Wasserkraftanlage bestimmt. Wenn der Wasserrechtsbesitzer diesen Zulauf vollständig absperrt, fällt der Ausleitungsgraben bis zur Wiesbacheinmündung trocken. Diese Tatsache wird durch die neue Maßnahme nicht verändert.

Eine Beeinflussung des Grundwasserspiegels hinter dem Nahedeich ist nicht gegeben. Die Entnahme des Grundwassers durch Privatpersonen, soweit diese genehmigt ist, ist wie bisher möglich.