Schwimmbadsanierungen aus Strukturprogramm

Innenminister Bruch hat die Förderung der Sanierung des Kröver Freibades zugesagt. „Wir werden das Bad fördern, nicht aus Mitteln der Sportförderung, sondern aus einem Strukturprogramm." (Trierischer Volksfreund vom 17. Januar 2006 „Land gibt Geld und Kröv ist froh")

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche vier bis fünf Schwimmbäder sollen aus einem Strukturprogramm anstatt aus dem Goldenen Plan in welchem Umfang (prozentual und absolut) finanziert werden?

2. Wann haben die Kommunen die Zuschussanträge eingereicht und wann hätten sie mit der Förderung aus dem Goldenen Plan rechnen können?

3. Welche Kriterien gibt es für die Berücksichtigung im Strukturprogramm und wer konnte wann die Aufnahme bzw. Förderung beantragen und wann ist dies geschehen?

4. Warum wird das Schwimmbad Kröv im Gegensatz zu anderen in der Region bevorzugt behandelt, obwohl der Kreistag es erst auf Platz fünf seiner Prioritätenliste der Schwimmbadsanierungen gesetzt hat?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Februar 2006 wie folgt beantwortet:

Der Ministerpräsident und der Sportminister haben am 8. Februar 2006 das von der Landesregierung neu aufgelegte Schwimmbadprogramm vorgestellt.

Ziel des Programms ist es, den Sanierungsstau bei den Hallen- und Freibädern im Land Rheinland-Pfalz abzubauen und die Kommunen von längeren Zwischenfinanzierungen zu entlasten, indem der Landeszuschuss schneller ausbezahlt und darüber hinaus mehr Bädersanierungen bezuschusst werden können.

Dafür wird die Landesregierung ein neues Schuldendiensthilfeprogramm in Höhe von 50 Mio. Euro auflegen und darüber hinaus aus Mitteln des Investitionsstockes in den nächsten drei Jahren 10 Mio. Euro und aus Mitteln der Konversion rund 6 Mio. Euro zur Verfügung stellen. In der Konsequenz bedeutet dies auch, dass durch die Herauslösung der zur Sanierung anstehenden Hallen- und Freibäder aus dem normalen Sportstätteninvestitionsprogramm (Goldener Plan) dort finanzielle Spielräume geschaffen werden, um Maßnahmen im allgemeinen Sportstättenbau schneller realisieren zu können.

Im Jahre 2007 ist es aufgrund des neuen Schuldendiensthilfeprogramms und bereits ab 2006 aufgrund der Bereitstellung von Geldern im Investitionsstock und Konversionsbereich möglich, den Kommunen für die bereits gebauten oder im Bau befindlichen Bäder den Landesanteil entsprechend dem Baufortschritt zur Verfügung zu stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.: Es ist beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren Badsanierungen grundsätzlich aus dem Schuldendiensthilfeprogramm, den vorgesehenen Mitteln des Investitionsstocks und der Konversion zu fördern. Die Mittel für die sonstigen Sportstätteninvestitionen sollen in der Regel der Bezuschussung der allgemeinen Sportstätten dienen.

Im Jahr 2007 sollen alle bereits in der Finanzierung befindlichen Bäder im Rahmen des Schuldendiensthilfeprogrammes ausfinanziert werden. Es ist vorgesehen, diese im Jahr 2006 deshalb mit einer niedrigeren Rate zu fördern.

In den Jahren 2006, 2007 und 2008 ist vorgesehen, die Badsanierungen in Speyer, Neuwied und Konz mit Mitteln aus dem Investitionsstock zu fördern.

Aus Konversionsmitteln sollen im gleichen Zeitraum die beabsichtigten Badsanierungen in Landau und Hermeskeil bezuschusst werden.

Den Bädern in Neuwied und Speyer wurde jeweils der vorzeitige Baubeginn erteilt. Der Maßnahme in Konz soll ein vorzeitiger Baubeginn erteilt werden.

Die Maßnahmen in Landau und Hermeskeil werden derzeit mit der Fachabteilung abgestimmt.

Ohne das aufgelegte Schwimmbadprogramm der Landesregierung hätte das Bad in Speyer (Zuschussantrag Februar 2002) mit einer Bezuschussung erst ab dem Jahr 2007 in fünf Jahresraten in Höhe von 4 Mio. Euro (Angabe des Prozentsatzes ist erst nach der baufachlichen Prüfung möglich), das Bad in Neuwied (Zuschussantrag Dezember 2002) ab dem Jahr 2007 mit sechs Jahresraten in Höhe von 4 160 000 Euro (40 %) und Konz (Zuschussantrag Juni 1998) ab den Jahren 2007/2008 in Höhe von voraussichtlich 2 Mio. Euro in mehreren Jahresraten (Angabe des Prozentsatzes ist erst nach der baufachlichen Prüfung möglich) rechnen können.

Die Badsanierungen in Landau und Hermeskeil hätten frühestens mit einer Förderung ab dem Jahr 2008 in mehreren Jahresraten rechnen können.

Zu 3.: Für die Förderung der Sanierungsmaßnahmen gelten grundsätzlich einheitliche Kriterien. Voraussetzung für eine Förderung ist die Optimierung der Wirtschaftlichkeit und des technischen Standards. Es muss dargelegt werden, wie eine Verminderung des Betriebskostenzuschusses des öffentlichen Trägers erreicht wird, insbesondere wie die Nutzungsintensität der Anlage gesteigert werden kann.

Aus Auslastungsgründen und zur qualitativen Verbesserung des Angebots werden sog. Kombibäder (Kombination aus Hallen- und Freibad) und interkommunal getragene Projekte bis zu einem Höchstsatz von 40 % gefördert. Zeitlich werden diese Projekte soweit möglich bevorzugt.

Beispielhafte Finanzierungsformen (Public-Private-Partnership oder Leasingmodelle) bzw. Betriebsformen (z. B. Naturbäder, KraftWärme-Kopplung bei der Heizungsanlage) sollen mit Hilfe des Landes weiter entwickelt werden.

Die Umsetzung des Konzepts erfordert wie bisher, dass in der Region zunächst Prioritäten diskutiert, dann gesetzt und anschließend entsprechende Anträge vorgelegt werden.

Ziel dieses Kriterienkatalogs ist es, die Kommunen dadurch anzuhalten, zukünftig miteinander zu kooperieren und die Trägerschaft durch mehrere Kommunen zu übernehmen, ggf. auch unter Beteiligung von Privaten. Die Beteiligung verschiedener Gemeinden an den Betriebsverlusten wird dieser Lösung gleichgestellt. Durch diese inhaltliche Neuausgestaltung wird die Effektivität des Fördermitteleinsatzes dauerhaft erhöht und eine Entlastung der Kommunen bei den hohen Betriebskostenzuschüssen erreicht. Neben neuen Akzenten sorgt die Landesregierung damit gleichzeitig für einen Abbau der aufgelaufenen Projektverpflichtungen und für eine im Detail effizientere Ausgestaltung der Projekte.

Für die strukturelle Förderung aus Mitteln des Investitionsstocks gilt darüber hinaus, dass daraus Modellvorhaben gefördert werden, die aufgrund einer Kombi-Bad-Konzeption oder von einer interkommunalen Kooperation und entsprechenden Trägern ggf. auch in einem PPP-Verbund realisiert werden.

Mit Mitteln der Konversion werden Maßnahmen gefördert, die neben den oben genannten Kriterien an Konversionsstandorten gezielte strukturelle Impulse setzen, wie dies in Kaiserslautern bereits verwirklicht wurde. Diese zusätzlichen strukturpolitischen Impulse müssen garantiert und in regional- oder kommunalpolitische Gesamtkonzepte eingebunden sein.

Aus welchen Programmen die beantragten Fördermaßnahmen bezuschusst werden, entscheidet die Landesregierung aufgrund der durchzuführenden Planungs- und Finanzierungsgespräche.

Zu 4.: Die Landesregierung stellt in den nächsten drei Jahren in den beschriebenen Programmen rund 95 Mio. Euro zur kurz- und mittelfristigen Finanzierung von Hallen- und Freibädern sowie Sportstätten zur Verfügung.

Dies macht es möglich, dass in Ergänzung der bisherigen Praxis, die Prioritätenlisten der Sportstättenbeiräte sukzessive abzuarbeiten, auch Bäder bezuschusst werden können, die in der Planung bereits fortgeschritten sind, aber in den Prioritätenlisten noch keinen förderwürdigen Platz gefunden haben.

Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich bedeutet dies, dass die Entwicklungskonzeption Bäder des Kreises aus dem Jahre 2005 für die Bäder in Manderscheid (Platz 1) und Kröv (Platz 5) durch das Bäderprogramm der Landesregierung umgesetzt werden kann.

Beide Bäder können daher in den nächsten drei Jahren mit Landesmitteln, orientiert am Baufortschritt, rechnen.

Die aus dem Schwimmbadprogramm resultierenden finanziellen Freiräume bei den Sportstätteninvestitionen kommen den zu modernisierenden Sporthallen, Sportplätzen und sonstigen Freisportanlagen insoweit zugute, als die heute bestehende finanzielle Konkurrenzsituation im „normalen" Sportstättenförderprogramm aufgelöst wird und damit auch in diesem Bereich zusätzliche Maßnahmen bezuschusst werden können.