Verseuchung des Linsenbachs vermutlich durch Enteisungsmittel der US-Airbase Spangdahlem
Binsfelder Bürger haben den Verdacht geäußert, dass der Linsenbach durch Enteisungsmittel der US-Airbase Spangdahlem verseucht wurde (Trierischer Volksfreund, 24. Januar 2006 „Binsfeld Stinkender Linsenbach: Keine Hinweise auf technische Mängel"). Die Kriminalpolizei Wittlich und das Wasserwirtschaftsamt sollen Proben genommen haben.
Oberhalb der vermutlichen Einleiterstelle soll der Linsenbach zugefroren und unterhalb soll keine Eisbildung festzustellen sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gefährdungen für Menschen und/oder Tiere gibt es durch die Verseuchung?
2. Wann hat die Kriminalpolizei Wittlich ein Ermittlungsverfahren gegen wen eingeleitet?
3. Wann wurden die Proben von der Kriminalpolizei und dem Wasserwirtschaftsamt genommen und wie lautet das jeweilige Untersuchungsergebnis?
4. Welche Ursache für die Verseuchung gibt es?
5. Wer ist verantwortlich für die Verseuchung?
6. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um schädliche Folgen zu vermeiden?
7. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um eine erneute Verseuchung zu verhindern?
Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2006 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Es liegen keine Hinweise auf eine akute Schädigung des Gewässers oder von Gewässerbenutzungen vor.
Es ist veranlasst, dass in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht kurzfristig eine Untersuchung der Gewässerbiozönose auf Folgeschäden durch die unerlaubte Abwassereinleitung vorgenommen wird.
Zu Frage 2: Mit Eingang der Anzeige eines ortsansässigen Bürgers hat die Kriminalinspektion Wittlich am 20. Januar 2006 polizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung bzw. des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen gegen unbekannt eingeleitet.
Zu Frage 3: Die Probenentnahme aus dem Linsenbach erfolgte auf Anweisung der Kriminalinspektion Wittlich am 20. Januar 2006 um 11. Uhr durch den Anzeigenerstatter, der als Klärwärter mit der Sicherung von Wasserproben vertraut ist. In der Probe wurden 79 mg/l Natrium-Kaliumacetat sowie 33 mg/l Propylenglykol nachgewiesen.
Durch die Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier der SGD Nord wurden am 25. Januar 2006 sowie am 31. Januar 2006 Wasserproben aus dem Regenrückhaltebecken Süd sowie aus dem Linsenbach entnommen. Die Proben wurden im Chemischen Labor der Regionalstelle untersucht. Alle Proben zeigten eine starke Belastung durch organischen Kohlenstoff, gemessen als TOC1). So wurde am 25. Januar 2006 im Linsenbach unterhalb der Einleitstelle ein TOC-Gehalt von 150 mg/l gemessen, was auf eine Belastung in der Größenordnung von ca. 600 mg CSB 2) je Liter schließen lässt. Ebenfalls wurde in allen Proben eine erhöhte elektrische Leitfähigkeit festgestellt. Dagegen sind die ermittelten Stickstoff- und Phosphorkonzentrationen unauffällig. Die vorliegenden Analysewerte ergeben Hinweise auf eine Belastung des eingeleiteten Abwassers durch Enteisungsmittel.
Am 31. Januar 2006 wurde keine Einleitung aus dem Regenrückhaltebecken Süd in den Linsenbach festgestellt.
Zu Frage 4: Eine eindeutige Ursache für die erfolgten Einleitungen konnte jedoch bisher nicht festgestellt werden.
Derzeit wird die Stichhaltigkeit eines Hinweises des Betreibers überprüft, wonach der Ausfall von Sensoren der elektronischen Steuerung der Überläufe und Schieber der Abwasseranlage dazu geführt haben soll, dass zu hoch belastetes Oberflächenwasser in den Linsenbach gelangt ist.
Die Einleitung des verunreinigten Oberflächenwassers erfolgte über das Regenrückhaltebecken Süd des Flugplatzes Spangdahlem.
Dem Regenrückhaltebecken sind zwei Fangbecken sowie ein Bodenfilter vorgeschaltet, die der Rückhaltung und Behandlung des enteisungsmittelhaltigen Oberflächenwassers eines Teils der Start- und Landebahn sowie der neuen Flugzeugabstellflächen dienen.
Da der Retentionsbodenfilter erst kurz vor der Vegetationsruhe bepflanzt wurde, ist seine Funktionsfähigkeit noch nicht gegeben.
Zu Frage 5: Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit lässt sich zurzeit noch nicht beantworten. Zuvor bedarf es der Klärung der Ursachen der Kontamination. Das Verfahren richtet sich derzeit noch gegen unbekannt.
Zu den Fragen 6 und 7: Die Einleitungen wurden durch den Flugplatz Spangdahlem nach den ersten Ortsbegehungen durch die Kriminalinspektion Wittlich und die Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier am 23. bzw. am 25. Januar 2006 unterbunden.
Anlässlich der Überprüfung am 31. Januar 2006 wurde festgestellt, dass keine Einleitung aus dem Regenrückhaltebecken Süd erfolgt.
Seitens der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier wurde gegenüber der Standortverwaltung Gerolstein als Erlaubnisnehmer und der zuständigen Umweltabteilung des Flugplatzes Spangdahlem verfügt, dass die Einleitung derartiger Abwässer unverzüglich einzustellen und diese mit den vorhandenen Becken aufzufangen und der Kläranlage zuzuführen sind.
Gleichzeitig wurde dem Betreiber eine verstärkte Überwachung der Funktionsfähigkeit aller Anlagenteile aufgegeben. Damit werden seitens der Behörden alle Maßnahmen zur Verhinderung der Einleitung von Abwässern mit schädlichen Verunreinigungen ergriffen.