Ausbau der Landesstraße 309 von Hillscheid nach Vallendar

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den Zustand der Landesstraße 309 zwischen Hillscheid und Vallendar?

2. Liegt für einen Ausbau des Teilstückes Baurecht vor?

3. Wie stuft die Landesregierung die Dringlichkeit der Maßnahme ein?

4. Hat die Nichtberücksichtigung der Strecke bei der Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes durch die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald Auswirkungen auf den Baubeginn?

5. Hat die Renaturierung eines Teilstücks der L 309 von Hillscheid in Richtung Montabaur im Zuge des Neubaues der Umgehung Neuhäusel Auswirkungen auf die Verkehrsanbindung der Ortsgemeinde Hillscheid?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Februar 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 bis 3:

Hinsichtlich des Straßenzustandes lässt sich die Landesstraße L 309 im Abschnitt Hillscheid ­ Vallendar in drei Abschnitte gliedern.

Für die beiden Endbereiche bei Vallendar und bei Hillscheid besteht ein mittelfristiger Erhaltungsbedarf. Baurecht liegt noch nicht vor.

Die Ortsgemeinde (OG) Hillscheid ist derzeit über die L 309 und über die Kreisstraße K 114 an die Bundesstraße B 49 angebunden.

Mit der Fertigstellung der Umgehung Neuhäusel wird die K 114 für den Verkehr von und in Richtung Montabaur kreuzungsfrei an die neue Umgehung angeschlossen. Die Verkehrsanbindung der OG Hillscheid an die B 49 ist somit auch zukünftig gesichert.

Für den direkten Verkehr zwischen der OG Hillscheid und der OG Neuhäusel über die K 114 wird keine Veränderung eintreten.