Förderung

Nachdem gerade im Bereich der Bestechung/Bestechlichkeit die Grauzone nicht gering ist, frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es in Rheinland-Pfalz im Bereich der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Ermittler, die sich ausschließlich mit Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikten befassen?

2. Wenn nein, waum nicht?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass gerade im Bereich der Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte eine hohe Aufklärung erfoderlich ist, um Folgedelikte zu vermeiden?

4. Wie wird die Landesregierung in den nächsten Jahren die Aufklärungsquote bei Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikten steigern wollen?

5. Ist auch daran gedacht, eine Sonderkommission in diesem Bereich einzurichten?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Februar 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2:

Sowohl im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz als auch in dem der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken ist je eine Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen eingerichtet, die zentral für den jeweiligen Bezirk Ermittlungsverfahren wegen Straftaten führt, die nach § 74 c des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer gehören. Zu diesen gehören auch Verfahren wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind. Daneben werden Korruptionsverfahren spezialisiert in den bei den Staatsanwaltschaften des Landes eingerichteten Sonderdezernaten für Verfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität bearbeitet.

Die einschlägigen Verfahren aus diesen beiden Bereichen haben erfahrungsgemäß die nach Art und Umfang bedeutenderen Korruptionsdelikte zum Gegenstand. Die übrigen Korruptionsverfahren werden von den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften bearbeitet.

Die Bearbeitung solcher Verfahren in der Polizei regelt die Verwaltungsvorschrift (VV) des Ministeriums des Innern und für Sport zur Organisation des polizeilichen Einzeldienstes (OrgPol) vom 1. September 1997, zuletzt geändert durch VV vom 13. Oktober 2003 sowie das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 1. September 1997 zu Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Polizeipräsidien.

Danach sind bei Korruptionsermittlungen grundsätzlich die Kriminalkommissariate der Zentralen Kriminalinspektionen für Wirtschaftskriminalität (K 14) und der Regionalen Kriminalinspektionen für Vermögensdelikte (K 4) zuständig. Das Landeskriminalamt übernimmt in Fällen von besonderer oder überregionaler Bedeutung oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gemäß § 79 Abs. 3 und 4 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Beim Landeskriminalamt ist im Dezernat 41 ­Wirtschaftskriminalität ­ zudem seit Ende 2004 ein Sachbereich Korruption eingerichtet. Er erfasst Ermittlungsverfahren mit Korruptionsbezug und wertet sie aus, erstellt den Jahresbericht Korruption in Rheinland-Pfalz als Grundlage für das Bundeslagebild Korruption, bearbeitet Auskunftsersuchen der Polizeien der Länder und leistet Gremien- und Grundsatzarbeit.

Diese Zuständigkeitsregelungen haben sich bewährt. Sie ermöglichen eine der jeweiligen Fallgestaltung angemessene Sachbearbeitung. Defizite bei der Bearbeitung entsprechender Ermittlungsverfahren lassen sich aus Sicht der Landesregierung weder bei den Staatsanwaltschaften noch der Polizei feststellen.

Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung fördert die Aufdeckung und Aufklärung möglichst vieler begangener Straftaten auch im Bereich der Korruptionsdelikte die Prävention. Dem Anliegen, eine möglichst hohe Anzahl von Korruptionsdelikten aufzuklären, wird die bei den Staatsanwaltschaften und den Polizeibehörden des Landes für einschlägige Ermittlungsverfahren bestehende Organisationsstruktur gerecht. Sie gewährleistet eine nachdrückliche und umfassende Sachaufklärung entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls.

Darüber hinaus hat die Landesregierung zur Förderung der Aufdeckung von Korruptionsstraftaten die Institution des Vertrauensanwaltes eingerichtet, der Hinweise auf Korruptionsstraftaten entgegennimmt, sie an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeben kann und dabei auf Wunsch die Anonymität des Hinweisgebers garantiert.

Zu Fragen 4 und 5:

Im Kampf gegen die Schädigung des Gemeinwesens durch Wirtschaftskriminalität setzt die Landesregierung durch gezielte Verstärkung der Kriminalpolizei, beginnend in diesem Jahr um 20 Beamtinnen und Beamte, zusätzliche Schwerpunkte bei der Verbrechensbekämpfung. Bis 2010 wird die Kriminalpolizei landesweit um 100 Kriminalbeamtinnen und -beamte verstärkt werden.

Damit erreicht die Landesregierung als Teil der Schwerpunktsetzung auch eine intensivere Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität.

Um die Kriminalpolizei noch schlagkräftiger zu machen, stellt die Landesregierung darüber hinaus mit einem „Spezialistenprogramm" extern ausgebildete Fachleute ein, die gerade bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstraftaten, z. B. bei der Auswertung von Geschäftsunterlagen oder DV-Anlagen, Unterstützung leisten.

Mit der Einrichtung einer Zentralstelle Korruption als Sachgebiet im Dezernat Wirtschaftskriminalität trägt das Landeskriminalamt der zunehmend erforderlichen Spezialisierung und den gestiegenen Bearbeitungsanforderungen Rechnung.

Sonderkommissionen werden befristet bei Großverfahren eingerichtet, bei denen aufgrund der Komplexität und des Umfangs sowie des zu erwartenden zeitlichen Ermittlungsaufwandes eine effiziente Bearbeitung im Rahmen der allgemeinen Aufbauorganisation einer Polizeidienststelle nicht möglich erscheint.