Kinderbetreuung

Gruppe mit 20 Plätzen für Schul- und Kindergartenkinder und zwei Gruppen mit 40 Plätzen für Sechs- bis 14-Jährige; der Personalschlüssel beträgt 13,25 Fachkräfte, Öffnungszeiten: 7.00 bis 17.15 Uhr

­ Kindertagesstätte Steinstraße der Stadt Kaiserslautern: eine Gruppe mit 20 Plätzen für Drei- bis 14-Jährige; der Personalschlüssel beträgt 3,0 Fachkräfte, Öffnungszeiten: 7.00 bis 17.00 Uhr (freitags kürzer)

­ Kindertagesstätte Humboldtstraße der Stadt Kaiserslautern: vier Gruppen, eine Gruppe mit 14 Plätzen für Schulkinder und drei Gruppen mit 46 Plätzen für Null- bis Sechsjährige; der Personalschlüssel beträgt 11,5 Fachkräfte, Öffnungszeiten: 6.30 bis 17. Uhr (freitags kürzer)

­ Kindertagesstätte Medicusstraße der Stadt Kaiserslautern: drei Gruppen, mit 45 Plätzen für Klein- und Kindergartenkinder; der Personalschlüssel beträgt 12,0 Fachkräfte, Öffnungszeiten: 6.00 bis 20.00 Uhr

­ Kindertagesstätte Kantstraße der Stadt Kaiserslautern: vier Gruppen, eine Gruppe mit 20 Plätzen für Drei- bis 14-Jährige und drei Gruppen mit 45 Plätzen für Schulkinder; der Personalschlüssel beträgt 6,5 Fachkräfte, Öffnungszeiten: 7.15 bis 17.00 Uhr (freitags kürzer)

Die Festlegung der jeweiligen Gruppengröße erfolgt auf der Grundlage der Orientierungswerte der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes.

Im Einzelnen gilt: Gruppengröße bei Kindern unter drei Jahren acht bis zehn Kinder; bei erweiterter Altersmischung von null bis sechs Jahren 15 Kinder; bei erweiterter Altersmischung von drei bis unter 14 Jahren sowie bei Schulkindern von sechs bis unter 14 Jahren 15 bis 20 Kinder. Die Öffnungszeiten sind einrichtungs- und nicht gruppenbezogen festgesetzt.

Der Personalschlüssel wird unter Berücksichtung der pädagogischen Gesamtsituation der jeweiligen Einrichtung ausgehandelt.

Eine gruppenspezifische Zuordnung des Personals ist somit nur unter Einschränkungen sinnvoll, weil übergreifende, personalschlüsselrelevante Rahmenbedingungen, wie Leitungsfreistellung oder erweiterte Öffnungszeiten, nicht zugeordnet werden können.

Kreis Kusel:

­ Komm. Kindergarten Waldmohr: drei Gruppen mit Kindergarten- und eine mit Kleinkindern; eine Gruppe mit 15 Kindern, davon sieben Plätze für 1,5 bis drei Jahre, Gruppengröße: dreimal 25 Plätze und einmal 15 Plätze; der Regelkindergarten ist von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet, die Kleinkinderbetreuung von 7.00 bis 17.00 Uhr; 7,75 Fachkräfte

­ Prot. Kindertagesstätte Waldmohr: vier altersgemischte Gruppen; 68 Kindergartenplätze, 20 und zwölf Plätze für Schulkinder, Gruppengröße: viermal 22 Plätze; 8,75 Fachkräfte.

Die Aufschlüsselung der Stellen erfolgt nicht nach einzelnen Gruppen, sondern einrichtungsbezogen.

Kreis Ludwigshafen:

Die Angaben sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Stadt Mainz:

In Einzelfällen werden Hort- bzw. Krippenkinder in Regelkindergartengruppen betreut. Dies erfolgt im Rahmen der Landesverordnung. Gruppen mit erweitertem Altersspektrum werden außerdem in Elterninitiativen geführt (Einrichtung außerhalb des Kindertagesstättengesetzes). Weitere Angaben erfolgen somit nicht.

Kreis Mainz-Bingen:

Die Angaben sind in der Anlage 3 aufgeführt.

Kreis Mayen-Koblenz:

­ Kath. Kindertagesstätte Baar

­ Komm. Kindertagesstätte Bell

­ AWO-Kindertagesstätte Haus des Kindes, Bendorf

­ Kath. Kindertagesstätte Kottenheim

­ Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth, Kruft

­ Komm. Kindertagesstätte St. Marien, Kruft

­ Kath. Kindertagesstätte St. Genovefa, Mendig

­ Kath. Kindertagesstätte Don Bosco, Mülheim-Kärlich

­ Komm. Kindertagesstätte Mülheim in Mülheim-Kärlich

­ Komm. Kindertagesstätte Ochtendung

­ Kath. Kindertagesstätte Plaidt

­ Kath. Kindertagesstätte Saffig

­ Komm. Kindertagesstätte St. Johann

­ Kath. Kindertagesstätte St. Sebastian

­ Komm. Kindertagesstätte Haus für Kinder,Vallendar

­ Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus, Weißenthurm

­ Komm. Kindertagesstätte Märchenwald, Weißenthurm

­ Kath. Kindertagesstätte St. Raphael, Weißenthurm

Die Gruppenzahl liegt je nach Bedarf und Größe der Einrichtung zwischen eins und sechs, die Platzzahl i. d. R. bei bis zu zwei, vereinzelt auch mehr bei verringerter Gruppengröße. Die Zahl der Kinder ist abhängig vom Bedarf, es gibt jedoch nicht mehr als 22 bzw. 25 Kinder. Unterschiede bei den Öffnungszeiten gibt es nicht. Stadt Neustadt a. d. W.:

­ Städt. Kindertagesstätte Hetzelstift: drei Kindergartengruppen und zwei altersgemischte Gruppen (drei bis neun Jahre), je zehn Schulkinder (20 Plätze), Gruppengröße: je 20 Kinder, je zwei Fachkräfte

­ Städt. Kindertagesstätte Westschule: drei Kindergartengruppen und eine altersgemischte Gruppe (1,5 bis sechs Jahre), acht Plätze für Kinder im Alter von 1,5 bis drei Jahren, Gruppengröße: 15 Kinder, zwei Fachkräfte

­ Städt. Kindertagesstätte Mußbach: drei Kindergartengruppen und eine altersgemischte Gruppe (drei bis neun Jahre),zehn Plätze für Schulkinder, Gruppengröße: 20 Kinder, zwei Fachkräfte

­ Kath. Kindergarten St. Elisabeth: eine Kindergartengruppe und eine altersgemischte Gruppe (zwei bis zehn Jahre), 20 Plätze für Kinder im Alter von zwei bis zehn Jahren, Gruppengröße: 20 Kinder, zwei Fachkräfte.

Kreis Neuwied:

­ Kath. Kindertagesstätte Buchholz: fünf Gruppen zu je zweimal 22 und dreimal 25 Plätzen; 101 Kindergarten- (davon 22 Ganztags-) und 18 Hortplätze

­ Komm. Kindertagesstätte Buchholz, OT Kölsch-Büllesbach: drei Gruppen zu je zweimal 22 und einmal 25 Plätzen; 61 Kindergarten- (davon 13 Ganztags-) und acht Hortplätze

­ Evang. Kindertagesstätte Neustadt/Wied: fünf Gruppen zu je zweimal 25 und dreimal 20 Plätzen; 90 Kindergarten- (davon 29

Ganztags-) und 20 Hortplätze

­ Komm. Kindertagesstätte Windhagen: vier Gruppen zu je dreimal 22 und einmal 19 Plätzen; 66 Kindergarten- (davon 22 Ganztags-) und 19 Hortplätze

­ Evang. Kindergarten Straßenhaus: vier Gruppen zu je 25 Plätzen; 100 Kindergartenplätze, davon acht Plätze für Schulkinder

­ Evang. Kindergarten Oberhonnefeld: zwei Gruppen zu je 25 Plätzen; 50 Kindergartenplätze, davon vier Plätze für Schulkinder

­ Evang. Kindergarten Rengsdorf, vier Gruppen zu je 25 Plätzen; 100 Kindergartenplätze, davon acht Plätze für Kleinkinder

­ Kath. Kindergarten Leutesdorf, drei Gruppen zu je 22 Plätzen; 66 Kindergartenplätze, davon sechs Plätze für Kleinkinder

­ Komm. Kindergarten Ockenfels, zwei Gruppen zu je 25 Plätzen; 50 Kindergartenplätze, davon vier Plätze für Kleinkinder

­ Evang. Kindertagesstätte Asbach, fünfGruppen zu je zweimal 22 und dreimal 25 Plätzen; 119 Kindergarten- (davon 29 Ganztagsplätze) und eine Hortgruppe mit 20 Plätzen

­ Kindertagesstätten-Zweckverband in Rheinbrohl, fünf Gruppen zu je 25 Plätzen; 125 Kindergarten- (davon 20 Ganztagsplätze) und eine Hortgruppe mit 13 Plätzen

­ Kindergarten-Zweckverband in Puderbach, sechs Gruppen zu je 25 Plätzen; 150 Kindergarten- (davon 25 Ganztagsplätze) und eine Hortgruppe mit 20 Plätzen.

Stadt Neuwied:

­ Kinderhaus St. Matthias Neuwied: zwei altersgemischte Gruppen mit Krippenplätzen; zweimal sieben Krippenplätze und acht Ganztagsplätze, Gruppengröße: zweimal 15 Kinder; drei zusätzl. Mitarbeiterinnen = insgesamt 99,0 Stunden

­ Evang. Kindergarten Torney: eine altersgemischte Gruppe mit Hortplätzen; einmal zehn Hortplätze und zehn Regelkindergartenplätze, Gruppengröße: 20 Kinder

­ Städt. Kindergarten „Heddesdorfer Kinderburg": eine altersgemischte Gruppe mit Krippenplätzen; einmal sechs Krippenplätze und neun Ganztagsplätze, Gruppengröße: 15 Kinder

­ Evang. Kindertagesstätte Raiffeisenring: zwei altersgemischte Gruppen mit Krippenplätzen; zweimal vier Krippenplätze und neun Ganztagsplätze und zwei Regelkindergartenplätze, Gruppengröße: zweimal 15 Kinder.

Rhein-Hunsrück-Kreis:

­ AWO-Kindergarten Boppard-Weiler: sechs Schulkinder

­ Kath. Kindergarten Karbach: ein Kleinkind

­ Komm. Kindergarten Gödenroth: fünf Kleinkinder und ein Schulkind

­ Evang. Kindergarten Kirchberg: ein Kleinkind und neun Schulkinder

­ Kath. Kindergarten Kirchberg: fünf Kleinkinder und drei Schulkinder

­ Komm. Kindergarten Sohren I: ein Schulkind

­ Komm. Kindergarten Simmern: zehn Schulkinder

­ Komm. Kindergarten Rheinböllen I: 20 Schulkinder

Im Kindergarten Rheinböllen I wird eine Gruppe mit 20 Schulkindern geführt.

In allen anderen Einrichtungen werden in Gruppen mit Kindergartenkindern die Kinder anderer Altersgruppen mit betreut.

Es handelt sich in allen Fällen um Gruppen mit 25 Kindern, einschließlich der Kinder anderer Altersgruppen.

Rhein-Lahn-Kreis:

­ Evang. KiTa Bad Ems: vier Gruppen, 77 Kindergarten- und 13 Krippenplätze

­ Evang. Kindertagesstätte Bornich, zwei Gruppen, 30 Kindergarten- und 14 Hortplätze

­ Evang. Kindertagesstätte Braubach, zwei Gruppen, 42 Kindergarten- und vier Krippenplätze

­ Evang. Kindertagesstätte Burgschwalbach, drei Gruppen, 60 Kindergarten-, zwölf Hortplätze

­ Evang. Kindertagesstätte Schlossberg Diez, zwei Gruppen, 24 Kindergarten- und 16 Hortplätze

­ Evang. Kindertagesstätte Friedland Lahnstein, zwei Gruppen, 69 Kindergarten- und sechs Krippenplätze

­ Evang. Kindertagesstätte Nastätten, drei Gruppen, 65 Kindergarten- und sechs Hortplätze

­ Evang. Kindertagesstätte St. Goarshausen, fünf Gruppen, 120 Kindergarten- und fünf Hortplätze

­ Kath. Kindertagesstätte St. Barbara Lahnstein, vier Gruppen, 97 Kindergarten- und drei Hortplätze

­ Kath. Kindertagesstätte Frühmesserstraße Lahnstein, zwei Gruppen, 34 Kindergarten- und zwölf Hortplätze

­ Komm. Kindertagesstätte Bad Ems, vier Gruppen, 70 Kindergarten- und 14 Hortplätze

­ Komm. Kindertagesstätte Mittelfischbach, drei Gruppen, 57 Kindergarten-, zehn Hort- und zwei Krippenplätze

­ Komm. Kindertagesstätte Nassau, fünf Gruppen, 100 Kindergarten- und 18 Hortplätze.

Über die Gruppengrößen liegen keine Erkenntnisse vor. Sie richtet sich nach der Zahl der angemeldeten Kinder im Rahmen der erteilten Betriebserlaubnis.

Kreis Südwestpfalz:

Die Angaben sind in der Anlage 4 aufgeführt. Gruppenspezifische Öffnungszeiten gibt es nicht, daher ist jeweils die Öffnungszeit der gesamten Einrichtung ausgewiesen.

Stadt Trier:

Es gibt acht weitere Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

Kindertagesstätten, in denen neben Kindergarten- auch Krippen- und Hortgruppen unter einem Dach geführt werden, sind hier nicht aufgeführt.

­ Kindertagesstätte Mutterhaus: drei Gruppen, 30 Kindergarten- und 15 Schulkinder, Gruppengröße: 15 Plätze, Personalschlüssel: 2,0

­ Kindertagesstätte Spatzennest: eine Gruppe, zehn Kindergarten- und fünf Kleinkinder, Gruppengröße: 15 Plätze, Personalschlüssel: 2,0

­ Kindergarten St. Simeon: eine Gruppe, 15 Kindergarten- und fünf Schulkinder, Gruppengröße: 20 Plätze, Personalschlüssel: 2,0

­ Kindergarten St. Bonifatius: eine Gruppe, 14 Kindergarten- und acht Schulkinder, Gruppengröße: 22 Plätze, Personalschlüssel: 1,75

­ Kindergarten St. Agritius: eine Gruppe, zehn Kindergarten- und fünf Kleinkinder, Gruppengröße: 15 Plätze, Personalschlüssel: 2,0

­ Kindertagesstätte Trimmelter Hof: eine Gruppe, 17 Kindergarten- und fünf Schulkinder, Gruppengröße: 22 Plätze, Personalschlüssel: 2,0

­ Kindergarten St. Maternus: eine Gruppe, zehn Kindergarten- und fünf Kleinkinder, Gruppengröße: 15 Plätze, Personalschlüssel: 2,0

­ Kindergarten St. Valerius: eine Gruppe, zehn Kindergarten- und fünf Kleinkinder, Gruppengröße: 15 Plätze, Personalschlüssel: 1,75.

Kreis Trier-Saarburg:

­ Kath. Kindertagesstätte St. Aper in Wasserliesch: fünf Gruppen, davon eine altersgemischt (null bis Schulpflicht) und vier Kindergartengruppen; 1,75 Stellen, hinzu kommt der Anteil an zusätzlichem Personal für die Ganztagsbetreuung

­ Kommunale Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in Hermeskeil: vier Gruppen: eine altersgemischt (null bis Schulpflicht) und eine Hortgruppe und zwei Kindergartengruppen, 2,00 Stellen; hinzu kommt der Anteil an zusätzlichem Personal für die Ganztagsbetreuung.

In beiden Einrichtungen gibt es altersgemischte Gruppen mit 15 Plätzen, davon fünf für Kinder unter drei Jahren und zehn Plätze für Kindergartenkinder.

Stadt Worms:

Es gibt keine Kindertagesstätten, die von verschiedenen Altersgruppen besucht werden. Vorhanden sind jedoch vier „kombinierte Häuser", in denen sich jeweils zwei Einrichtungen unter einem Dach befinden:

­ AWO-Kindertagesstätte: eine Ganztagskindergartengruppe und vier Hortgruppen

­ Städt. Kindertagesstätte Heuss-Str.: drei Ganztagskindergartengruppen und eine Hortgruppe

­ Städt. Kindertagesstätte v.-Gagern-Str.: vier Ganztagskindergartengruppen und zwei Krippengruppen

­ Städt. Kindertagesstätte v.-Seidel-Str.: drei Ganztagskindergartengruppen und eine Krippengruppe.

Diese Häuser sind von 7.00 bis 17.00 Uhr (AWO: 17.30 Uhr) geöffnet und ermöglichen den Kindern somit eine langjährige Verweildauer in einem gewohnten Umfeld von null bis 14 Jahren.

Stadt Zweibrücken:

Es gibt zwei Kindertagesstätten mit Schulkinderbetreuung, dort werden insgesamt 20 Kinder nach dem Unterricht betreut. Die Zahl der Plätze richtet sich jeweils nach der entsprechenden Nachfrage.

5. In welchen Gruppen mit erweitertem Altersspektrum gibt es behinderte Kinder (bitte aufschlüsseln nach den Einrichtungen und Gruppen)?

Gerade Kinder mit Behinderung erfahren durch das Zusammenleben mit nicht behinderten Kindern Entwicklungsanreize in großer Vielfalt.