Sechsstreifige Ummarkierung der BAB A 63 zwischen den Anschlussstellen Klein-Winternheim und Nieder-Olm

Auf der Bundesautobahn A 63 ist eine Zunahme des Verkehrs insbesondere seit dem Lückenschluss zwischen Kaiserslautern und der Rhein-Main-Region feststellbar.

Insbesondere zu Stoßzeiten gibt es im Bereich zwischen den Anschlussstellen Klein-Winternheim und Nieder-Olm immer wieder Staus.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen den genannten Anschlussstellen eine sechsstreifige Ummarkierung angekündigt. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2002 weisen die vorhandenen Standstreifen, die als Fahrspuren eingerichtet werden sollten, keine ausreichende Standfestigkeit auf.

Eine nachhaltige Verkehrsentlastung ist allerdings offenbar nur dann zu erwarten, wenn die Sechsspurigkeit bis zur Anschlussstelle Saulheim/Nieder-Olm Süd fortgeführt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen und welche Konsequenzen für die sechsstreifige Ummarkierung der BAB A 63 ergeben sich aus der oben dargestellten Sachlage?

2. Wird die A 63 im genannten Bereich sechsstreifig geführt werden, und wenn ja, wann ist mit der Durchführung der Ausbaumaßnahmen zu rechnen?

3. Gibt es derzeit Überlegungen/Planungen zur Sechsspurigkeit bis zur Anschlussstelle Saulheim/Nieder-Olm Süd oder bis zur Brücke, und wenn ja, bis wann ist mit einer Realisierung zu rechnen?

4. Ist für diese Erweiterung ebenfalls damit zu rechnen, dass die Standfestigkeit der Standstreifen nicht gegeben ist?

5. Aus welchem Grund und mit welcher Zielsetzung wurde im Jahr 2002 eine Untersuchung der Standfestigkeit der Standspuren vorgenommen?

6. Mit welchen Lärmschutzmaßnahmen im oben genannten Bereich können die Bürgerinnen und Bürger rechnen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. März 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2:

Die Autobahn A 63 soll im Abschnitt Anschlussstelle (AS) Klein-Winternheim bis AS Nieder-Olm sechsstreifig ummarkiert werden.

Hierzu wurden im Laufe des Jahres 2005 die Unterlagen für ein Abstimmungsverfahren (vereinfachtes Baurechtsverfahren) erstellt und im Dezember 2005 den Verfahrensbeteiligten vorgestellt.

Sobald Baurecht vorliegt, können die Bauvorbereitungen beginnen. Für die erforderlichen Baumaßnahmen in Fahrtrichtung Mainz stehen die Finanzmittel in der zweiten Jahreshälfte 2006 bereit.

Zu Fragen 3, 4 und 5: Untersuchungen haben ergeben, dass für die sechsstreifige Verkehrsführung die Standstreifen verstärkt werden müssen. Hierzu wird derzeit die Detailplanung vorbereitet. Zur Beschaffung des Baurechts ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen; Aussagen zum Baubeginn sind derzeit noch nicht möglich.

Zu Frage 6: Die Ummarkierung löst keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen aus.