Abweichungserläuterung und Vorschläge für Gegensteuerungsmaßnahmen

Abweichungserläuterung und Vorschläge für Gegensteuerungsmaßnahmen:

1) Maßeinheit für Kennzahlen bzw. Indikatoren betreffend die Bereiche Mengen, Wirtschaftlichkeit / Kosten oder Qualitäten / Bürgerorientierung.

2) bei Zielerreichung oder Zielübererfüllung (Zielerreichung = oder > 100%): bei negativer Abweichung der Zielerreichung bis 15% (Zielerreichung 85% bis 99%) - es ist eine kurze Erläuterung erforderlich: bei negativer Abweichung der Zielerreichung von mehr als 15% (Zielerreichung § 7 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 6 Landeshaushaltsgesetz 2005/2006

Bericht zum Leistungsauftrag im Bereich des Kapitels 05 04 im Haushaltsjahr 2005

Aufgabenbereich: Arbeitsverwaltungen im Justizvollzug Sicherung und Steigerung der Beschäftigungslage der Gefangenen, Verbesserung von Produktivität der Arbeitsbetriebe und deren Gewinnerzielung

Die Entwicklung der Beschäftigungssituation ist von der konjunkturellen Gesamtsituation abhängig. Trotz ungünstiger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen konnte die Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr sowie die Gewinnerzielung leicht gesteigert werden.

Die Job-Füxe sollen insbesondere Hauptschülerinnen und Hauptschülern mit präventiven arbeitsweltorientierten Angeboten helfen, die Übergänge zwischen Schulsystem und Berufssystem zu erleichtern. Damit soll die dauerhafte berufliche und soziale Integration von jungen Menschen frühzeitig gefördert und ihnen langfristig der selbständige Erwerb ihres Lebensunterhalts durch eine berufliche Tätigkeit ermöglicht werden. Die Job-Füxe sind insbesondere in den Abgangsklassen der Hauptschulen direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Schule sowie für Ausbildungsbetriebe. Sie stellen ein kontinuierliches und breites Spektrum von Angeboten zur intensiven Unterstützung bereit.

Unterstützung arbeitsloser Jugendlicher zur Integration in den Arbeitsmarkt Begleitung des Übergangs Schule ­ Beruf; Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Ab November 2004 wurde der zuvor als Modellprojekt erprobte Ansatz in die Regelförderung aufgenommen. Das Programm wurde von den Partnern sehr gut angenommen.

Bei den Berufsmentorinnen und Berufsmentoren handelt es sich um bei den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern verankerte Beraterinnen und Berater, deren Aufgabe die Betreuung von Jugendlichen ist, die sich im Rahmen des Sonderprogramms des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ)" in einer Einstiegsqualifizierung in rheinland-pfälzischen Betrieben befinden. Ziel ist es, dass möglichst viele Jugendliche die Einstiegsqualifizierung zum Abschluss bringen und direkt im Anschluss daran mit einer Ausbildung beginnen können. Die Berufsmentorinnen und Berufsmentoren sind direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Jugendliche in der Einstiegsqualifizierung und für die Betriebe und begleiten und beraten diese während der Dauer der Einstiegsqualifizierung.

Zudem betreuen die Berufsmentorinnen und Berufsmentoren die Jugendlichen bei Bedarf in der ersten Phase nach der Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis, um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden. Neben der Förderung durch Berufsmentorinnen und Berufsmentoren wird für leistungsschwächere Jugendliche ein Förder- und Stützunterricht im Rahmen der Einstiegsqualifizierung gefördert.

Da der Förderansatz erst seit dem zweiten Halbjahr 2005 umgesetzt wird, konnte der volle Umfang noch nicht erreicht werden. Die Entscheidung der einzelnen Kammern, als Antragsteller an dem Programm teilzunehmen, verlief zögerlich. Insoweit konnte die geplante Förderzahl nicht erreicht werden.

Die kommunalen Jugend-Scouts sollen arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre durch eine Vor-Ort-Beratung erreichen, die wegen persönlicher Merkmale vorhandene Angebote zur beruflichen Eingliederung nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen oder noch nicht eingegliedert werden konnten. Durch diese Hilfestellung soll die dauerhafte Eingliederung der arbeitslosen Jugendlichen in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem unterstützt werden.

Begleitung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im Rahmen der Einstiegsqualifizierung zur Integration in Ausbildung und Arbeit.

Aufgrund einer erhöhten Teilnehmerzahl in den Projekten gelang es, die Zahl erreichter Personen gegenüber dem Planwert, trotz negativer Abweichung um ein Projekt, zu steigern. Die erhöhte Zahl erreichter Personen ist im Wesentlichen auf Beratungsfälle in der OutplacementBeratung zurück zu führen.

Die Landesarbeitsmarktpolitik will die Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) bzw. optierenden Kommunen im Rahmen eines eigenständigen Beitrags über ein zusätzliches qualitatives und quantitatives Engagement - entsprechend der Bedarfslage vor Ort - bei der Wiedereingliederung von SGB IIBezieherinnen und -beziehern unterstützen. Über das Engagement des Landes sollen die Aktivierungsquoten erhöht und/oder besonders benachteiligte Zielgruppen gefördert werden. Orientiert an der Zahl der ALG II-Bezieher wurden hierfür sog. regionale Budgets gebildet und den Regionen in Aussicht gestellt. Damit können sowohl zusätzliche Arbeitsgelegenheiten als auch zusätzliche Qualifizierungselemente in Arbeitsgelegenheiten gefördert bzw. andere Eingliederungsleistungen aus dem SGB II aufgestockt werden. Zur Umsetzung dieser regionalen Budgets können sich die ARGEN bzw. optierenden Kommunen freier Träger bedienen.

Unterstützung bei der Integration von der Konversion Betroffener in den Arbeitsmarkt

Es handelt sich um Projekte, die wirtschaftsnah, aber auch unter freier Trägerschaft rund um die Themenfelder „zielgruppen- und branchenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen und -beratung, Anpassung an veränderte Arbeitswelten und Rahmenbedingungen, ältere Beschäftigte im Betrieb und Weiterbildungsnetzwerke" angesiedelt sind. Sie sollen dazu beitragen, die Chancen der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Erhalt der Arbeitsplätze sowie die Möglichkeiten zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Abweichung

Präventiver Ansatz zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

Gegenüber der ursprünglichen Planung gelang es, in einem größeren Umfang betriebsnahe Projekte umzusetzen. Die Zahl der erreichten Personen entspricht etwa den Planungen.

Zentrale Aufgabe der Beschäftigungskonversion ist es, den unmittelbar und mittelbar vom Truppenabbau betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der US-Streitkräfte und der Bundeswehr Chancen zur Wiedereingliederung auf dem zivilen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Zentrale Instrumente sind Outplacement-Beratung, Arbeitsvermittlung, Bildungsmanagement und Organisationsentwicklungsmaßnahmen an den Standorten. Darüber hinaus werden Weiterbildungsangebote entwickelt und durchgeführt, die darauf abzielen, die Vermittlungsfähigkeit dieser Personen auf die zivilen Arbeitsmärkte zu erhöhen.