Umsetzung von Straßenbauprojekten des Landes im Kreis Neuwied

Die Kleine Anfrage 296 vom 20. November 2001 hat folgenden Wortlaut:

Laut einer Pressemitteilung in der Rhein-Zeitung vom 8. November 2001 sollen für die Finanzierung von 25 Straßenbauprojekten und zwei Brückenbauten im Landkreis Neuwied für die Jahre 2002 und 2003 rund 9,7 Millionen Mark in das Bauprogramm des Doppelhaushaltes eingestellt werden. Weiter wird ausgeführt, dass bei diesen Projekten spätestens 2003 die Bagger rollen: Um- und Ausbau: L 252 bei Bruchhausen, L 254 Kretzhaus ­ Notscheid, L 255 Rasselsteiner Straße (Neuwied), L 255 Radwege Wiedtal, L 255 Asbach-Süd (Ausbau), L 255 in Neuwied/Altwied (St. NR), L 255 bei Hussen/Löhe, L 255 bei Waldbreitbach, L 255 Neustadt ­ Asbach (DE), L 257 bei Kurtscheid ­ Wolfenacker, L 257 Kurtscheid, Reiterhof, B 256, L 258 Neuwied ­ Torney, L 258

Ortsdurchfahrt Rüscheid, L 258 Kreisel bei Dierdorf, L 258 Anhausen ­ Rüscheid, L 260 Heimbach, Kreisel, L 265 Linkenbach ­ Daufenbach, L 267 Dierdorf ­ Brückrachdorf, L 267 Dierdorf, Kreisel am Schwimmbach, L 267 OD Wienau, L 272 bei Asbach, Kreisel und Ausbau,L 274 Buchholz ­ Oberscheid, L 274 OD Griesenbach, L 275 Buchholz (Im Höllchen), L 275 Buchholz ­ Rindhausen ­ Asbach; Brückenbau: L 255 Wiedbrücke und Radweg bei Arnsau, L 269 Wiedbrücke Peterslahr.

Vor dem Hintergrund, dass bei diesen Projekten im Jahr 2003 „die Bagger rollen sollen", frage ich die Landesregierung:

1. Entspricht die oben angegebene Reihenfolge der Projekte auch der Prioritätensetzung der Landesregierung? Wenn nein, bitte die Projekte nach der Prioritätensetzung der Landesregierung angeben.

2. Mit welchen Kosten in welchen Jahresschritten sind die einzelnen Projekte zu veranschlagen?

3. Für welche der genannten Straßenbauprojekte ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und für welche nicht?

4. Reichen die Kapazitäten der Straßenbauverwaltung für die Durchführung von Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht und Grunderwerb für Zahl und Umfang der angeführten Projekte?

5. Mit welchem Aufwand und welchen Problemen bei Planung, Planfeststellung und Grunderwerb rechnet die Straßenbauverwaltung konkret bei den einzelnen aufgeführten Projekten?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2001 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Bauvorhaben sind in der Reihenfolge der aufsteigenden Landesstraßennummern genannt; damit ist keine Prioritätenreihung vorhanden.