Liegeplätze für Hotelschiffe an rheinland-pfälzischen Flussläufen

Die Hotelschiffe auf rheinland-pfälzischen Flussläufen haben einen großen Stellenwert für den wichtigen Wirtschaftsbereich des Tourismus in unserem Land.

Die Zunahme des Verkehrs stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Errichtung und den Betrieb der Anlegestellen für Hotelschiffe?

2. Wie werden Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Müll) an den Anlegestellen geregelt? Werden einheitliche Gebühren erhoben?

3. Wie viele Liegeplätze und Anlegestellen existieren an Rhein, Mosel und Saar?

4. Wie hoch ist der Anteil an den Gäste- und Übernachtungszahlen?

5. Wird seitens der Werbung auf dieses Segment im Tourismus eingegangen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Januar 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Errichtung und der Betrieb von Anlegestellen an den rheinland-pfälzischen Bundeswasserstraßen (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) ist dem jeweils zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz zur Beurteilung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Gesichtspunkte anzuzeigen; die Maßnahme bedarf keiner strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, wenn das Wasser- und Schifffahrtsamt binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige nichts anderes mitteilt.

Daneben ist eine Zulassung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Landeswassergesetz i. V. m. § 2 Wasserhaushaltsgesetz durch das bisherige Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz bzw. den neu gegründeten Landesbetrieb Straßen und Verkehr im Einvernehmen mit der oberen Wasserbehörde erforderlich.

Weitere Genehmigungen ­ wie z. B. naturschutzrechtliche, abfallrechtliche, gewerberechtliche oder baupolizeirechtliche ­ werden hierdurch nicht ersetzt.

Zu Frage 2: Ver- und Entsorgung an den Anlegestellen sind wie folgt geregelt:

­ Strom

Die Versorgung mit Strom und die jeweiligen Kosten richten sich nach den Konditionen der Stromlieferanten und den Gegebenheiten vor Ort.

­ Wasser

Die Versorgung der Hotelschiffe mit Frischwasser wird über Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Versorgungsnetz des jeweilig zuständigen Trägers der Wasserversorgung im Bereich der Anlegestellen ermöglicht.

­ Abwasser und Abfall

Auf Initiative der Bundesrepublik Deutschland hat die Internationale Rheinschifffahrtskommission am 9. September 1996 ein Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt verabschiedet.

Danach haben die Betreiber von Häfen und gewerbsmäßig betriebenen befestigten Umschlagstellen Annahmestellen für Hausmüll, Slops (Waschwasser aus Laderäumen) und Sonderabfall sowie für häusliches Abwasser einzurichten. Das Übereinkommen bezieht sich auf alle Bundeswasserstraßen. Zur Ratifizierung des Übereinkommens hat die Bundesregierung im November 2001 den Ländern den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Stellungnahme zugeleitet.

Die Arbeitsgemeinschaft der Rheinanliegerländer zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein) hat schon in den vergangenen Jahren ein Konzept für die Ausgestaltung und räumliche Verteilung der Annahme- und Übergabestellen von Abwasser aus der Fahrgastschifffahrt längs des Rheines und der Mosel entwickelt. Im Vorgriff auf die Ratifizierung des Übereinkommens wurden bereits mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Umwelt und Forsten in Mainz und Cochem von den beiden Kommunen entsprechende Annahmestellen für Abwasser installiert. Die Gebühren richten sich nach den Entgeltsatzungen der betreffenden abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften.

Zu Frage 3: Folgende Anlegestellen für Fahrgastkabinenschiffe, d. h. für Fahrzeuge, die für den Verkehr zugelassen sind, sind im rheinlandpfälzischen Bereich vorhanden:

­ Rhein 21 Anlagen,

­ Mosel 53 Anlagen,

­ Saar 1 Anlage.

Ortsfest verwendete Anlagen sind zurzeit in Rheinland-Pfalz nicht im Einsatz.

Zu Frage 4: Eine Statistik, die die Gäste und Übernachtungen auf Hotelschiffen erfasst, existiert nicht. Nach Angaben der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (RPT) gibt es mehrere Veranstalter, die überwiegend auf dem Rhein Fluss-Kreuzfahrten durchführen. Die erzielten Übernachtungen auf Hotelschiffen werden laut RPT auf ca. 100 000 pro Jahr geschätzt.

Zu Frage 5: In der Tourismuswerbung für Rheinland-Pfalz durch die RPT werden die Kabinenschiffe z. B. in Form von Broschüren, auf Messepräsentationen bzw. Fach-Workshops und in der Pressearbeit berücksichtigt.