In welchen Schulen im Kreis MainzBingen sollen Ganztagsgrundschulen eingerichtet

Indes gibt es z. B. im Saarland eine sog. Anschlussbetreuung von Grundschülern, die nach der Schule teilweise bis zum späten Nachmittag betreut werden. In welchen Schulen im Kreis Mainz-Bingen sollen Ganztagsgrundschulen eingerichtet werden?

2. Gibt es im Kreis Mainz-Bingen bereits heute Betreuungsmöglichkeiten für Grundschüler im Sinne einer Anschlussbetreuung (wenn ja, bitte nach Ort, Einrichtung [öffentliche und konfessionelle] und Dauer sowie Umfang der Betreuung auflisten)?

3. Welche Förderungsmittel beabsichtigt das Land für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern im kommenden Haushalt zur Verfügung zu stellen?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Januar 2002 wie folgt beantwortet:

In der von der Abgeordneten Granold angesprochenen Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und FDP ist an keiner Stelle die Rede von Ganztagsgrundschulen. Vielmehr soll nach der Vereinbarung und der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten in der laufenden Legislaturperiode ein bildungs- und familienpolitischer Schwerpunkt mit dem Aufbau eines Ganztagsschulangebots für alle Schularten gesetzt werden. Das Ganztagsschulangebot soll dabei an etwa 300 Schulen realisiert werden, wobei entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 4. September 2001 bis zum Jahre 2006 etwa 120 Grundschulen Ganztagsschulen in neuer Form werden sollen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Entsprechend der Liste der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingegangenen Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule, welche allen Abgeordneten am 15. November 2001 als Vorlage 14/454 über die Landtagsverwaltung zuging, wurde zum Antragstermin 1. November 2001 aus dem Landkreis Mainz-Bingen für den Grundschulzweig der Grund- und Hauptschule Petersackerhof in Oberdiebach (Schulträger: Verbandsgemeinde Rhein-Nahe) ein Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule zum 1. August 2002 gestellt. Im Laufe des Monats Januar 2002 vergibt das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend nach einer Vorschlagsliste der ADD etwa 75 Errichtungsoptionen an die Schulen, deren Anträge sich nach den Errichtungskriterien am geeignetsten für ein Ganztagsangebot erwiesen haben.

Zu Frage 2: Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es nach Mitteilung des zuständigen Jugendamtes in Kindertagesstätten Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in Form von Hortplätzen und als Plätze in altersgemischten Gruppen.

In allen Einrichtungen handelt es sich um ein Hortangebot im Sinne der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes, d. h. die Kindertagesstätte ist nicht nur im Anschluss an die Schule, sondern ggf. auch morgens vor Schulbeginn und während der Schulferien ganztägig für die angemeldeten Schulkinder geöffnet.

Betreuungsmöglichkeiten im Sinne einer Anschlussbetreuung nach Schulende (d. h. als Teilzeitangebot über die Mittagszeit und am frühen Nachmittag) gibt es in Kindertagesstätten nicht, sondern in Form von „betreuender Grundschule". Angebote für Kinder im Grundschulalter in Horten/Hortgruppen und in altersgemischten Gruppen.

Im Rahmen der betreuenden Grundschule bestehen im Landkreis Mainz-Bingen folgende Betreuungsmöglichkeiten vor und nach dem Unterricht. Erläuternd sei hinzugefügt, dass die Landesregierung pauschalierte Zuschüsse nach gestaffelten Betreuungszeiten gewährt, so dass die detaillierte Betreuungsdauer nicht angegeben werden kann:

Schulen erhalten für das Gestalten ihres Ganztagsangebots in der neuen Form eine Personal- und Mittelzuweisung in Form von Lehrerwochenstunden, von denen sie einen Teil in Stellen für pädagogische Fachkräfte oder in Geldmittel zum Abschluss von Dienst- oder Gestellungsverträgen umwandeln können. Die Zuweisung ist abhängig von der Zahl der für das Ganztagsangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Verbindliche Anmeldezahlen für die Schulen, welche im Januar 2002 eine Errichtungsoption erhalten, liegen im Februar vor. Erst zu diesem Zeitpunkt können verlässliche Angaben über die Zahl der Grundschulen, welche ein Ganztagsangebot vom nächsten Schuljahr an vorhalten, die verbindlichen Teilnehmerzahlen an diesen Grundschulen sowie die notwendige finanzielle Ausstattung für die Personalzuweisung gemacht werden.