Umsetzung der Zielvorstellungen des PsychKG soll eine erste Zwischenbilanz gezogen

Mit dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG), das zum 1. Januar 1996 in Kraft trat, verfolgt die Landesregierung das Ziel, in Kooperation mit den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie freien und privaten Trägern der Wohlfahrtspflege umfassende psychiatrische Versorgungsstrukturen aufzubauen. Durch die Koordination zwischen den verschiedenen Trägern sollen regionale Versorgungsverbünde entstehen, damit für psychisch kranke und behinderte Menschen verbindliche Hilfen vor Ort entstehen, die ihnen ein möglichst selbstständiges Leben in ihrem sozialen Umfeld ermöglichen sollen.

Damit sich die Hilfen am örtlichen Bedarf orientieren, wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten die Verantwortung für die Planung und Koordination der psychiatrischen Hilfe übertragen.

Über die Umsetzung der Zielvorstellungen des PsychKG soll eine erste Zwischenbilanz gezogen werden.

Deshalb fragen wir die Landesregierung:

I. Umsetzung der gemeindenahen Psychiatrie in Landkreisen und Städten

Das Landesgesetz sieht in § 7 Abs. 1 die Planung und Koordination der psychiatrischen Hilfen als Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte vor.

1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben im Sinne des § 7 Abs. 1 Landesgesetz für psychisch Kranke (PsychKG) eine Koordinierungsstelle für Psychiatrie eingerichtet? Wie sind diese personell besetzt?

2. Wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten kommunale Psychiatriebeiräte im Sinne des § 7 Abs. 2 PsychKG eingerichtet? Wer wird zu diesen kommunalen Psychiatriebeiräten eingeladen?

3. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben im Sinne des § 7 Abs. 2 PsychKG einen kommunalen Psychiatriebericht erstellt?

4. Welche benachbarten Landkreise und kreisfreien Städte arbeiten im Sinne des § 7 Abs. 3 PsychKG zusammen?

5. Wo gibt es neben den Psychiatriebeiräten auch psychosoziale Arbeitsgemeinschaften im Sinne des § 7 Abs. 4 PsychKG?

6. Wie hat das Land die Entwicklung der gemeindepsychiatrischen Strukturen unterstützt und gefördert? Wie steuert das Land den Informationsaustausch zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften? Wie nimmt das Land seine Fachaufsicht wahr?

7. Welche wesentlichen Ausgaben bestreiten die Landkreise und kreisfreien Städte mit den ihnen nach § 7 Abs. 5 PsychKG zugewiesenen Mitteln?

8. Welche fachlichen Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen sind für die kommenden Jahre geplant?

9. Welche Erkenntnisse hat sie über die Umsetzung des § 29 PsychKG zur Einrichtung von Besuchskommissionen bei Landkreisen und kreisfreien Städten?

II. Ambulante psychiatrische Versorgung

1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie arbeiten derzeit in einer eigenen Praxis in Rheinland-Pfalz bzw. in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten?

2. Wo gibt es zurzeit psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V und welche sind zurzeit in Planung?

Welche Erfahrungen wurden mit den psychiatrischen Institutsambulanzen gemacht?

Welche Erkenntnisse liegen über die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den psychiatrischen Institutsambulanzen vor?

3. Welche weiteren Möglichkeiten zur Behandlung und psychiatrischen Pflege von chronisch psychisch kranken Menschen im ambulanten Bereich gibt es darüber hinaus?

4. Wie sieht die personelle Ausstattung der sozialpsychiatrischen Dienste an den Gesundheitsämtern (§ 5 Abs. 1 PsychKG) im Vergleich zu 1997 in Rheinland-Pfalz aus (bitte Vergleichsdaten pro Gesundheitsamt in Tabellenform)?

5. An welchen fachlichen Standards orientiert sich die Arbeit der sozialpsychiatrischen Dienste bei den Gesundheitsämtern?

III. Psychiatrische Krankenhausversorgung

1. Was sind die Kernaussagen der fachlichen Konzeption zur Dezentralisierung der psychiatrischen Krankenhausversorgung?

2. Wie ist diese fachliche Konzeption mit Kostenträgern und den Krankenhausträgern abgestimmt?

3. Welche Kliniken haben die nach § 12 Abs. 1 Satz 2 PsychKG vorgesehene Pflichtversorgung für welche Regionen übernommen?

4. Welche voll- und teilstationären Krankenhausangebote wurden seit 1997 und in welcher Größenordnung entwickelt?

Wie stellt sich das Verhältnis zwischen vollstationären und teilstationären Einrichtungen dar?

In welchem Umfang förderte das Land den Ausbau der voll- und teilstationären Angebote seit 1991?

5. Welche Planungen im Krankenhausbereich sind in den nächsten fünf Jahren vorgesehen?

6. Welche Erkenntnisse liegen über die neuen psychiatrischen Abteilungen im Krankenhausbereich vor? Inwieweit haben diese eine Pflichtversorgung übernommen?

7. Welche Veränderungen wurden bei den psychiatrischen Kliniken in Klingenmünster, Andernach und Alzey durchgeführt?

Wie hat sich deren Bettenkapazität im Behandlungsbereich in den Jahren 1991 bis 2001 entwickelt?

Welche zukünftigen Planungen sind für diese drei Krankenhäuser vorgesehen?

Welche neuen Angebote haben die drei Krankenhäuser auch außerhalb des Krankenhauses geschaffen?

Inwieweit sind die drei Krankenhäuser in gemeindepsychiatrische Angebote eingebunden?

In welcher Form hat das Land die Träger der drei Krankenhäuser bei der Umstrukturierung unterstützt?

Welche weitere finanzielle Förderung der drei Krankenhäuser ist geplant?

IV. Kinder- und Jugendpsychiatrie

1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Rheinland-Pfalz praktizieren in freier Arztpraxis?

2. Wie wird die ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung von der kassenärztlichen Versorgung in der Fläche sichergestellt? Wie bewertet die Landesregierung die Sicherstellung der ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung? Können psychiatrische Institutsambulanzen das ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Angebot sinnvoll ergänzen und unterstützen? Welche Institutsambulanzen gibt es?

3. Welche Konzeption hat die Landesregierung zur Dezentralisierung der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie?

4 Welche kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhausangebote wurden seit 1991 verwirklicht und wie sieht die weitere Planung hierzu aus?

5. Was sind die häufigsten psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen?

Welche Behandlungsangebote gibt es für diese Erkrankungen?

Welche Pharmaka werden zur Behandlung eingesetzt?

Welche Erkenntnisse liegen über die Verordnungspraxis von Psychopharmaka bei der Behandlung der Hyperaktivität und des Aufmerksamkeits-Defizit-Syndroms (ADS) vor?

Welche ergänzenden oder alternativen Behandlungsmöglichkeiten für diese kinder- und jugendpsychiatrischen Störungen gibt es? In welchem Umfang werden diese angewandt?

6. Wie werden die Kinder und Jugendlichen in den Kliniken beschult (bitte aktuelle Angaben über die tatsächlichen Unterrichtsstunden pro Woche und pro Klinik darstellen)? Hält die Landesregierung diese Beschulung für ausreichend? Wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf?

V. Komplementäre psychiatrische Hilfen

1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Landesregierung in den letzten fünf Jahren ergriffen, um Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb stationärer Einrichtungen zu ermöglichen?

2. Welche Erkenntnisse gibt es über die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung im Bereich des betreuten Wohnens?

3. Welche Möglichkeiten gibt es, um chronisch psychisch behinderten Menschen tagesstrukturierte Hilfen anzubieten?

Wie gestaltete sich die Entwicklung in diesen Bereichen in den letzten fünf Jahren?

Welche Tagesstätten mit Kontaktstellenfunktion sind in den letzten fünf Jahren entstanden?

Von welchen Organisationen werden darüber hinaus in Rheinland-Pfalz niederschwellige Angebote unterbreitet?

Welche finanzielle Förderung wurde für dieses Hilfsangebot durch das Land gewährt?

4. Wie viele Menschen mit psychischen Behinderungen leben zurzeit in den Langzeitbereichen der Kliniken in Klingenmünster, Andernach und Alzey?

Welche weiteren Einrichtungen für psychisch behinderte Menschen gibt es (Auflistung mit Kapazitäten nach Städten und Landkreisen getrennt)? Wie schätzt die Landesregierung dieses Versorgungsangebot ein? In welchen Regionen gibt es eine Über- und in welchen eine Unterversorgung?

Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um das Heimplatzangebot dezentral zu gestalten? Welche Unterstützung erhalten die Heimträger, damit sie die zentralen Angebote gemeindenah entwickeln können? Welche Aufgaben übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 7 Abs. 1 PsychKG in diesem Umgestaltungsprozess?

Gibt es gelungene Beispiele für die Dezentralisierung der großen Heime?

5. Was hat die Landesregierung zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte veranlasst, um diese bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, die in § 7 Abs. 1 PsychKG geforderten gemeindepsychiatrischen Verbünde zu entwickeln, zu unterstützen?

Wo gibt es gemeindepsychiatrische Verbünde?

Wie haben sich diese konstituiert?

Wie arbeiten diese Verbünde?

Wie wird die Arbeit der Verbünde von den kommunalen Gebietskörperschaften und von der Landesregierung bewertet?

6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in die Wege geleitet, um die bisher institutionsbezogenen Hilfen verstärkt am Bedarf der einzelnen Personen auszurichten?

7. Wie hat sich der personenbezogene Ansatz im Bereich der ambulanten teilstationären und stationären Hilfe entwickelt? Gibt es bereits Erfahrungen mit einer individuellen Hilfeplanung nach § 46 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Verbindung mit den Entwicklungen nach § 93 BSHG?

8. Welche Selbsthilfeinitiativen sind in Rheinland-Pfalz tätig?

In welcher Form unterstützt das Land die Selbsthilfeinitiativen?

In welcher Höhe fördern die Krankenkassen nach § 20 SGB V diese Selbsthilfearbeit?

Wie wurden und werden Selbsthilfeinitiativen an Planungen beteiligt?

9. Wo gibt es ehrenamtliches Engagement zur Entwicklung der gemeindenahen Psychiatrie und zur Betreuung chronisch psychisch kranker Menschen? Wie sieht dieses aus? Welche regionalen Unterschiede gibt es?

VI. Maßregelvollzug

1. Wie hat sich das Kapazitätsangebot von 1991 bis 2001 im Maßregelvollzug qualitativ und quantitativ entwickelt?

2. Welche konzeptionellen Entwicklungen hat es in dem Behandlungsangebot zwischen 1991 und 2001 gegeben?

3. Wie stellt sich die Personalsituation derzeit in den Maßregelvollzugseinrichtungen dar?

Welche therapeutischen und pflegerischen Stellen wurden in den einzelnen Einrichtungen 1991, 1996 und 2001 vorgehalten?

An welchen Personalausstattungszahlen orientiert sich das Land bei der Pflegesatzgestaltung?

4. Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um einen möglichst hohen Sicherheitsstandard in den Maßregelvollzugseinrichtungen zu gewährleisten?

5. Wie sieht die Kapazitätsentwicklung im Maßregelvollzug aus?

Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren in den Maßregelvollzug eingeliefert?

Wie viele wurden aus dem Maßregelvollzug entlassen?

Wie viele wurden in den Strafvollzug verlegt?

6. Mit welchen psychischen Störungen werden die Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten in die Kliniken eingeliefert?

7. Welche störungsspezifischen Behandlungsangebote gibt es?

8. Welche Studien gibt es zur Überprüfung des Behandlungserfolges? Welche Unterschiede gibt es für die einzelnen Störungsbilder? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesen Ergebnissen?

9. Wie sieht die Entwicklung für die jugendlichen Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten aus und welche Erkenntnisse gibt es über die generelle Prognose für jugendliche Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten?

10. Gibt es wissenschaftlich überprüfte Prognosekriterien als Entscheidungsgrundlage für Vollzugslockerungen einschließlich der Beurlaubung?

Wie sehen diese Prognosekriterien aus?

Wie werden diese in den einzelnen Kliniken angewandt?

VII. Aus-, Fort- und Weiterbildung

1. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für das in der Psychiatrie tätige ärztliche und pflegerische Personal sowie für die anderen in der Personalverordnung Psychiatrie (PsychPV) genannten Berufsgruppen (Psychologie, Ergo- und Bewegungstherapie sowie Sozialarbeit/Sozialpädagogik)?

2. Welche qualifizierten Abschlüsse gibt es für die einzelnen Berufsgruppen? Bitte getrennt nach der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Erwachsenenpsychiatrie darstellen.

3. Wie werden die ärztlichen Weiterbildungsstellen ausgenutzt? Gibt es Über- oder Unterkapazitäten?

4. Welche Weiterbildungsstätten für die Fachkrankenpflege Psychiatrie gibt es?

5. Welche spezifischen Weiterbildungsangebote gibt es für die Ergotherapie?

6. Welche spezifischen Weiterbildungsangebote gibt es für die Bewegungstherapie?

7. Gibt es spezifische Angebote, die die motorische und die psychische Entwicklung von Kindern besonders berücksichtigen?

Wie sehen diese Angebote aus?

Ernst-Günter Brinkmann Peter Wilhelm Dröscher Friederike Ebli Marianne Grosse Jochen Hartloff Heribert Heinrich Gerd Itzek Ruth Leppla Joachim Mertes Renate Pepper Günther Ramsauer Günter Rösch